42 Bildungsetappen des Lebenslangen Lernens im Landkreis Görlitz Entsprechend dem „Memorandum über Lebenslanges Lernen“ 30 lassen sich für die Bildungsbiografie die drei Kategorien formales Lernen, non-formales Lernen und informelles Lernen unterscheiden. Das formale Lernen bringt den Erwerb anerkannter Abschlüsse und Qualifikationen mit sich und erfolgt in eigens dafür vorgesehenen (Aus-)Bildungseinrichtungen. Außerhalb dieses Systems findet das non-formale Lernen statt. Dieses führt nicht zwingend zum Erreichen eines Abschlusses und kann an vielfältigen Lernorten erfolgen, zum Beispiel in politischen Parteien, Nachhilfekursen oder Museen. Das informelle Lernen hingegen geschieht tagtäglich und eher nebenbei als gezielt geplant, zum Beispiel in Gesprächen mit anderen Personen. Die formale Bildung im Rahmen des Lebenslangen Lernens verläuft entlang einer Reihe aufeinander aufbauender Phasen und ist eingebettet in das geltende Bildungssystem. Die Anschlussfähigkeit an eine weiterqualifizierende Bildungsphase ist dabei oftmals abhängig vom Erreichen eines bestimmten Abschlusses in der vorangestellten Bildungsphase. Dennoch ist eine Durchlässigkeit des Bildungssystems gegeben. Das bedeutet, dass in jeder Phase der Bildungsbiografie ein gegebenenfalls versäumter Abschluss nachgeholt und die Weiterqualifizierung wahrgenommen werden kann. Eine Übersicht über das Sächsische Bildungssystem ist in Abbildung 4-1 dargestellt. Abb. 4-1: Sächsisches Bildungssystem Quelle: Landkreis Görlitz, Stabsstelle Bildung 2012 31 30 Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2000, S. 9ff 31 in Anlehnung an Abbildung auf URL: http://www.fakten.sachsen.de/img/freistaat/ 413_schulsystem.gif (14.06.2012)
Bildungsetappen des Lebenslangen Lernens im Landkreis Görlitz 43 Hinsichtlich der Einrichtungen formaler Bildung beginnt die Bildungsbiografie mit der Elementarbildung. Dies geschieht in den Institutionen der Kindertagesbetreuung. Hierzu zählen in Sachsen die Kindertagespflegestellen und die Kindertageseinrichtungen. In der Regel nehmen Kinder im Alter von unter drei bis sechs Jahren dieses Bildungsangebot in Anspruch. Im Rahmen der sich anschließenden Bildungsphase kann zudem eine nachmittägliche Betreuung in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wahrgenommen werden. Darauf aufbauend folgt der Besuch allgemeinbildender Schulen im Rahmen der primären und sekundären schulischen Bildung. Die Vollzeitschulpflicht beträgt neun Schuljahre. Die primäre Bildung erfolgt in den Grundschulen, welche die Klassenstufen eins bis vier umfassen und üblicherweise von Kindern im Alter zwischen sechs und zehn Jahren besucht werden. Daneben gib es für Schüler mit einem besonderen Förderbedarf die allgemeinbildenden Förderschulen. Mit Beendigung der primären Bildung erhalten die Schüler seitens der Lehrkräfte eine Bildungsempfehlung für die weiterführenden Schulen der nächsten Bildungsphase. Es schließt sich die Sekundarstufe I an, die an Mittelschulen und Gymnasien wahrgenommen werden kann. Mittelschulen umfassen dabei die Klassenstufen fünf bis neun, bei Erwerb eines Hauptschulabschlusses, beziehungsweise fünf bis zehn, bei Erwerb eines Realschulabschlusses, und werden demnach von Schülern im Alter von elf bis 16 Jahren besucht. Schüler mit erhöhtem Förderbedarf können analog dazu eine allgemeinbildende Förderschule besuchen und hier einen Abschluss der übrigen Schularten, einen Abschluss je nach Förderschwerpunkt oder ein Abgangszeugnis erwerben. Der Besuch der Gymnasien dauert von Klassenstufe fünf bis zwölf und damit vom Lebensjahr elf bis 18 an. Ab Klassenstufe acht werden an Gymnasien den individuellen Neigungen und Interessen der Schüler entsprechend Profile gewählt. Mit Klassenstufe elf beginnt die Sekundarstufe II, mit deren Abschluss das (Fach-)Abitur und damit die Studienberechtigung erworben wird. Im Anschluss an den Besuch allgemeinbildender Schulen kann das Berufsbildungssystem in Anspruch genommen werden. Dieses besteht aus den Teilbereichen duale Ausbildung, Schulberufssystem und Übergangssystem und führt zum Erwerb eines berufsbildenden Abschlusses. Die Berufsschulpflicht dauert in der Regel drei Schuljahre. Weiterhin kann in dieser Phase der Erwerb eines allgemeinbildenden Abschlusses nachgeholt werden. Schüler, die die allgemeine Hochschulreife erworben haben, können neben dem Berufsbildungssystem auch die tertiäre Bildung an Hochschulen und Universitäten durchlaufen und somit ein Studium aufnehmen. Der sich anschließende Bildungsbereich ist der der quartären Bildung. Diese kann sowohl aus beruflicher als auch aus privater Motivation heraus wahrgenommen werden. Die Angebotslandschaft ist hierbei sehr vielfältig.
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Fazit und Ausblick 207 Dadurch wird
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Anlagen 213 Rohne Mulkwitz Schleife
Anlagen 215 A1-Abb. 3.3-2: Anzahl d
Anlagen 217 A1-Abb. 4.1-5: Anteil d
Anlagen 219 A1-Abb. 4.2-11: Verteil
Anlagen 221 N
Anlagen 223 N
Anlagen 225 7.2 Tabellenverzeichnis
Anlagen 227 A2-Tab. 4.2-16 Anteil d
Anlagen 229 Jahr 1) 2) insgesamt un
Anlagen 231 Kommune Fläche in km 2
Anlagen 233 Jahr 1) 2) insgesamt Da
Anlagen 235 Jahr 1) 2) insgesamt un
Anlagen 237 Berichtsjahr 1) Haushal
Anlagen 239 Landkreis Görlitz Frei
Anlagen 241 Jahr sv-pflichtig A B -
Anlagen 243 Kommune Kapazität laut
Anlagen 245 Kommune wohnhafte Kinde
Anlagen 247 Jahr betreute Kinder 3)
Anlagen 249 Betreuungszeit betreute
Anlagen 251 Untersuchungsjahr mit U
Anlagen 253 Einschulungsjahr Unters
Anlagen 255 PR Kommune Einrichtunge
Anlagen 257 PR Kommune Einrichtunge
Anlagen 259 Grundschule Mittelschul
Anlagen 261 Grundschule Mittelschul
Anlagen 263 Schuljahr 1) 2000/2001
Anlagen 265 Schuljahr Schulartwechs
Anlagen 267 Schuljahr 2000/2001 200
Anlagen 269 Schuljahr 2000/2001 200
Anlagen 271 Schuljahr 1) 2000/2001
Anlagen 273 Schuljahr 2000/2001 200
Anlagen 275 Schuljahr Duale Ausbild
Anlagen 277 Schuljahr 2004/2005 200
Anlagen 279 Schuljahr insgesamt Vol
Anlagen 281 Schuljahr 2000/2001 200
Anlagen 283 Schuljahr 2000/ 2001 20
Anlagen 285 Hochschulen 2000/2001 2
Anlagen 287 Wintersemester 2000/200
Anlagen 289 Jahr insgesamt Hochschu
Anlagen 291 Anteil eines Programmbe
Anlagen 293 Jahr Teilnahmegebühren
Anlagen 295 Kommune Einrichtungsnam
Anlagen 297 Kommune Einrichtungsnam
Anlagen 299 Kommune Einrichtungsnam
Anlagen 301 7.3 Sonstige Dokumente
Anlagen 303 Fragebogen zur frühen
Anlagen 305 Aktivität (2) eigenes
Anlagen 307 Gibt es gemeinsame gren
Anlagen 309 wenn ja, bitte kurze Er
Anlagen 311 Fragebogen zur frühen
Anlagen 313 10. Wer vermittelt die
Anlagen 315 Sonstige: (bitte nenn
Anlagen 317 Fragebogen zur Energieb
Anlagen 319 sonstiges (bitte nenne
Anlagen 321 1B.5. Aus welchen Kinde
Anlagen 323 2. Nachmittagsangebote:
Anlagen 325 2A Fragen zu Angeboten
Anlagen 327 2B.4. Werden die Vorken
Anlagen 329 Herzlichen Dank, dass S
Anlagen 331 Fragebogen zur nachbars
Anlagen 333 5. Wie bewerten Sie die
Anlagen 335 12. Besuchen Kinder Ihr
Anlagen 337 Fragebogen für Schüle
Anlagen 339 11. Möchtest du für d
Anlagen 341 Interviewleitfaden für
Anlagen 343 I Fragen zum Unternehme
Anlagen 345 IV Ausbildung 10. Bilde
Anlagen 347 Teilnahme an der Woche
Anlagen 349 7.4 Literaturverzeichni
Anlagen 351 Leuchtpol Regionalbüro
Bildnachweise Umschlag vorn: © con
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