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1. Bildungsbericht 2012 des Landkreises Görlitz

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Zukunft durch Bildung im Landkreis Görlitz: Mit Energie und ohne Grenzen!

44 Bildungsetappen

44 Bildungsetappen des Lebenslangen Lernens im Landkreis Görlitz 4.1 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wurden lange Zeit vor allem im Kontext der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesehen und galten somit als ein Ort, an dem die Kinder während der Abwesenheit ihrer Eltern beaufsichtigt wurden. Ebenso ist seit jeher Konsens, dass die Einrichtungen neben dieser Betreuungs- auch eine Erziehungsfunktion wahrnehmen. Die Fachkräfte sollen die Eltern also in der Erfüllung ihrer Aufgabe unterstützen. Seit mehreren Jahren steht der Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung jedoch zunehmend im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit und wurde 2006 auch im ersten nationalen Bildungsbericht Deutschlands thematisiert. Immer mehr Familien nutzen die Angebote der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflegestellen. Weiterhin befinden sich die Anforderungen an die institutionelle Kindertagesbetreuung in einem Wandlungsprozess. Dieser wurde durch die sich ändernden Lebensbedingungen der Familien, immer umfassendere wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung sowie die steigenden Erwartungen an die Kompetenzen der Kinder angeregt. Frühe Bildung und Erziehung wird auf wissenschaftlicher und bildungspolitischer Ebene als eines der zentralen Aufgabenfelder für die nahe Zukunft in der deutschen Bildungspolitik gesehen und eingestuft. In der frühkindlichen Phase erlernt der Mensch grundlegende Kompetenzen in sozial-emotionalen, psychischphysischen und sprachlich-kommunikativen Bereichen. Diese Kompetenzen haben einen entscheidenden Einfluss auf die künftige Bildungsbiografie jedes Kindes. Somit ist die frühkindliche Bildung die erste Etappe im Lebenslangen Lernen, welche in formalen Bildungseinrichtungen erfolgen kann. Dieser Bildungsauftrag ist auch gesetzlich festgeschrieben und wurde entsprechend der Intention des Gesetzgebers bewusst an die erste Stelle der drei Kernaufgaben gestellt, die die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zu erfüllen haben. So „begleiten, unterstützen und ergänzen [sie] die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie. […] Sie erfüllen damit einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag […]“. 32 Als thematisch-methodischer Orientierungsrahmen für die Bildungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen wurde im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales der Sächsische Bildungsplan 33 erarbeitet. Dieser Leitfaden fungiert als Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und umfasst folgende sechs Bildungsbereiche: Somatische Bildung, Soziokulturelle Bildung, Kommunikative Bildung, Ästhetische Bildung, Naturwissenschaftliche Bildung und Mathematische Bildung. Zu den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zählen die Tageseinrichtungen und die Tagespflegestellen, wobei es dem Landkreis freisteht, Letztere als eine alternative Betreuungsmöglichkeit zur Tageseinrichtung anzubieten. 34 32 § 2 Abs. 1 SächsKitaG 33 vgl. SMS (Hrsg.) 2007a 34 vgl. § 3 Abs. 3 SächsKitaG

Bildungsetappen des Lebenslangen Lernens im Landkreis Görlitz 45 Der Landkreis als zuständiger örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat zu gewährleisten, „dass in seinem Gebiet die […] erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Er stellt zu diesem Zweck einen Bedarfsplan auf“. 35 Ein Versorgungsanspruch besteht für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. 36 Bezug nehmend auf die Kinder unter drei Jahren beziehungsweise im schulpflichtigen Alter bis zur Vollendung der vierten Klasse 37 ist für „ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen […] zu sorgen“. 38 Entsprechend den Bestrebungen des Bundes soll der Versorgungsanspruch ab dem 1. August 2013 ausgeweitet werden und bereits für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gelten. Weiterhin wurde das Ziel gesetzt, im Bereich der Betreuung der unter 3-Jährigen ab 2013 bundesweit eine durchschnittliche Versorgungsquote von 35% zu erreichen. 39 4.1.1 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung Die Anzahl der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Landkreis Görlitz lässt eine grundsätzliche Aussage darüber zu, inwieweit das bildungspolitische Ziel einer Grundversorgung der Bevölkerung mit entsprechenden Betreuungsangeboten vor Ort erfüllt wird. Um eine Beurteilung dahingehend treffen zu können, ob diese Versorgung flächendeckend und wohnortnah erfolgt, muss neben der Anzahl der Betreuungseinrichtungen auch deren räumliche Verteilung im Landkreis berücksichtigt werden. Kindertageseinrichtungen Der Landkreis Görlitz hielt im Jahr 2010 insgesamt 200 Kindertageseinrichtungen bereit (vgl. A2-Tab. 4.1-1). Diese Zahl der Einrichtungen hat sich seit 2006, abgesehen von geringfügigen Schwankungen, nicht verändert. Während das Verhältnis von öffentlicher zu freier Trägerschaft im Jahr 2006 noch ausgeglichen war (jeweils 50%), war bis 2010 ein steter Rückgang der Einrichtungen in öffentlicher (41%) zugunsten derer in freier Trägerschaft (59%) zu verzeichnen. Unter den Trägern fanden sich neben kreisangehörigen Gemeinden und Städten auch Vertreter 40 der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche Verbände, gemeinnützige Gesellschaften und Vereine. Die räumliche Verteilung der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Görlitz war 2010 ausgeglichen (vgl. Abb. 4.1-1 41 ). In allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden gab es mindestens ein Betreuungsangebot. Der Anteil der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft ist bis 2010 gestiegen. 35 § 8 Abs. 1 SächsKitaG 36 vgl. § 3 Abs. 1 SächsKitaG; § 24 Abs. 1 SGB VIII 37 Hier sind Hortkinder gemeint. Die Statistischen Landesämter verwenden für diese Alterskohorte die Bezeichnung „6- bis 14-Jährige“. 38 § 3 Abs. 2 SächsKitaG; vgl. § 24 Abs. 2 SGB VIII 39 vgl. KiföG (2008) 40 Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk 41 Abweichungen zu den Angaben des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen sind möglich.

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    Anlagen 331 Fragebogen zur nachbars

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    Anlagen 347 Teilnahme an der Woche

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