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1. Bildungsbericht 2012 des Landkreises Görlitz

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Zukunft durch Bildung im Landkreis Görlitz: Mit Energie und ohne Grenzen!

58 Bildungsetappen

58 Bildungsetappen des Lebenslangen Lernens im Landkreis Görlitz Alle folgenden Angaben zu den Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen stützen sich auf die Erhebungen des Gesundheitsamtes des Landkreises Görlitz beziehungsweise der zuständigen Gesundheitsämter der vor der Kreisreform bestehenden Gebietskörperschaften. 54 Abweichungen zu bereits genannten Daten des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen erklären sich durch unterschiedliche Erhebungsmethoden und Begriffsverständnisse. Die erhobenen Daten stehen in Abhängigkeit zu einer Reihe verschiedenster Rahmenbedingungen. Beispielhaft genannt seien an dieser Stelle die Kreisreform, die sich ändernde organisatorische Vorgaben mit sich brachte, Fehler bei der Dokumentation und Datenerfassung, Mitwirkung verschiedener externer Fachkräfte in den Vergleichsjahren sowie geänderte Diagnoseverfahren. 55 Es ist nicht möglich, darzustellen, wie hoch der jeweilige Einfluss dieser Rahmenbedingungen auf die Untersuchungsergebnisse letztendlich war. Beteiligungsquote Während die Zahl der Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsgebiet des Gesundheitsamtes von 2005/2006 bis 2009/2010 nahezu unverändert blieb, unterlag der Anteil derer mit einem Untersuchungsangebot Schwankungen (vgl. A2-Tab. 4.1-18). Die niedrigste Beteiligungsquote der Einrichtungen lag mit 58% im Jahr 2007/2008, die höchste mit 79% im Jahr 2009/2010. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass 2007/2008 im gesamten ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreis keine Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen angeboten wurden. Der Hauptgrund hierfür war das Fehlen von ärztlichem Personal im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. 56 Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass für die Untersuchungen oftmals nur ein eingeschränkter Zeitraum 57 zur Verfügung steht. Zwischen 2004/2005 und 2009/2010 lag die durchschnittliche Beteiligung der Kinder an ärztlichen Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen bei 66%. Im betrachteten Zeitraum von 2004/2005 bis 2009/2010 lag die Beteiligungsquote der Kinder an den Untersuchungen in keiner Kindertageseinrichtung bei 100% (vgl. A2-Tab. 4.1-19). Während 2004/2005 etwa 82% der zu Untersuchenden 58 das Angebot wahrgenommen haben, waren es 2009/2010 nur noch etwa 69% (vgl. Abb. 4.1-14). Die niedrigste Beteiligungsquote (56%) bestand 2007/2008. In allen Vergleichsjahren war der Hauptgrund für eine Nicht-Teilnahme das fehlende Angebot - 2004/2005 traf dies auf einen Anteil von 6% zu, 2009/2010 auf 25%. Aufgrund der bereits genannten Situation betraf dieser Umstand im Untersuchungsjahr 2007/2008 sogar 38% der zu Untersuchenden. Die nicht 100%-ig erreichte Beteiligungsquote ist darüber hinaus auf Restanten und Verweigerer zurückzuführen. 54 Niederschlesischer Oberlausitzkreis, Landkreis Löbau-Zittau, Kreisfreie Stadt Görlitz 55 vgl. Landkreis Görlitz (Hrsg.) 2011a, S. 19 56 vgl. Landkreis Görlitz (Hrsg.) 2011a, S. 6 57 In der Regel zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr. 58 gem. SächsKitaG (2009)

Bildungsetappen des Lebenslangen Lernens im Landkreis Görlitz 59 Abb. 4.1-14: Quote der Beteiligung an Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Görlitz 2004/2006 bis 2009/2010 *) Kindertageseinrichtungen mit Untersuchungsangebot nicht erfasst Quelle: Landkreis Görlitz, Gesundheitsamt 2012 Förderstatus der untersuchten Kinder Die Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen dienen nicht nur der Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten, sondern sollen auch eine Einschätzung des Förderbedarfs des einzelnen Kindes ermöglichen, um gegebenenfalls Maßnahmen der Eingliederungshilfe 59 zur Frühförderung, Integration oder heilpädagogischen Betreuung zu empfehlen und einzuleiten oder eine verstärkte pädagogische Förderung in der Kindertageseinrichtung anzuregen. Alle folgenden Angaben beziehen sich auf die Kinder, welche sich an den Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen beteiligt haben. Mit Hilfe der Ergebnisse dieser Untersuchungen kann eine Einschätzung vorgenommen werden, inwieweit bei den Kindern aktuell ein Förderbedarf besteht. Untersuchten, bei denen dies der Fall ist, steht eine Förderung nach § 53 SGB XII zu. In den Jahren 2004/2005 und 2009/2010 lag der Anteil der untersuchten Kinder, welche einen Förderbedarf aufwiesen oder bereits gefördert wurden bei 11% und 12% und war damit in beiden Untersuchungsjahren annähernd gleich hoch (vgl. A2-Tab. 4.1-20). Auch im dazwischen liegenden Zeitraum gab es nur leichte Schwankungen dieser Quote (vgl. Abb. 4.1-15). In den Jahren 2007/2008 und 2008/2009 lag der Anteil betroffener Kinder bei 14%. Im betrachteten Zeitraum war der Anteil der Untersuchten, bei denen ein Förderbedarf festgestellt wurde, wesentlich höher als der der Untersuchten, die bereits gefördert wurden. 59 vgl. § 53 SGB XII

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