62 Bildungsetappen des Lebenslangen Lernens im Landkreis Görlitz 4.1.5 Übergang in die allgemeinbildende Schule Für den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule tragen beide Einrichtungen, teilweise gemeinsam, Sorge. Diese Zusammenarbeit ist in der „Sächsischen Schulvorbereitungsverordnung“ 61 (SächsSchulvorbVO) und der „Schulordnung Grundschulen“ 62 (SOGS) gesetzlich festgeschrieben. In den Kindertageseinrichtungen wird demnach ein Schulvorbereitungsjahr durchgeführt, das die schulischen Lernvoraussetzungen der Kinder ausprägen und allgemein auf die Schule vorbereiten soll. Die inhaltliche und methodische Ausgestaltung dieses Vorbereitungsjahres obliegt dabei der jeweiligen Einrichtung. Die Grundschulen hingegen gestalten konzeptionell die sogenannte Schuleinstiegsphase. Diese umfasst unter anderem die Schulaufnahmeuntersuchung, welche in den Kindertageseinrichtungen stattfindet und organisiert wird, sowie den Anfangsunterricht in den Klassenstufen eins und zwei. 4.1.5.1 Schulaufnahmeuntersuchungen Die Schulaufnahmeuntersuchung ist Bestandteil der Schuleinstiegsphase und eine für alle schulpflichtigen und vorzeitig für die Einschulung angemeldeten Kinder gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung. 63 Für die Durchführung der Untersuchung, die in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung stattfindet, ist das zuständige Gesundheitsamt verantwortlich. Ziel ist es, analog der Untersuchung in der Kindertageseinrichtung, den Entwicklungsstand der Kinder zu beurteilen. Gegebenenfalls bestehende Störungen in diesem oder dem gesundheitlichen Bereich, welche vor allem für einen erfolgreichen Schulbesuch von Bedeutung sind, sollen frühzeitig erkannt und notwendige Maßnahmen eingeleitet werden. Weiterhin sind die Untersuchungsergebnisse ausschlaggebend für die jugendärztliche Empfehlung zur Einschulung in eine Regel- oder Förderschule oder aber den Vorschlag zur Integration oder Rückstellung vom Schulbesuch. 64 Die erhobenen Daten stehen in Abhängigkeit zu einer Reihe verschiedenster Rahmenbedingungen. Beispielhaft genannt seien an dieser Stelle die Kreisreform, die sich ändernde organisatorische Vorgaben mit sich brachte, Fehler bei der Dokumentation und Datenerfassung, Mitwirkung verschiedener externer Fachkräfte in den Vergleichsjahren sowie geänderte Diagnoseverfahren. 65 Es ist nicht möglich, darzustellen, wie hoch der jeweilige Einfluss dieser Rahmenbedingungen auf die Untersuchungsergebnisse letztendlich war. Alle folgenden Angaben zu den Schulaufnahmeuntersuchungen stützen sich auf die Erhebungen des Gesundheitsamtes des Landkreises Görlitz beziehungsweise der zuständigen Gesundheitsämter der vor der Kreisreform bestehenden Gebietskörperschaften 66 . Abweichungen zu noch folgenden Daten des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen erklären sich durch unterschiedliche Erhebungsmethoden und Begriffsverständnisse. 61 vgl. SächsSchulvorbVO (2009) 62 vgl. SOGS (2010) 63 vgl. § 26a Abs. 4 SchulG; § 3 Abs. 1 SchulGesPflVO 64 vgl. Landkreis Görlitz (Hrsg.) 2011a, S. 14 65 vgl. Landkreis Görlitz (Hrsg.) 2011a, S. 19 66 Niederschlesischer Oberlausitzkreis, Landkreis Löbau-Zittau, Kreisfreie Stadt Görlitz
Bildungsetappen des Lebenslangen Lernens im Landkreis Görlitz 63 Beteiligungsquote Die an der Schulaufnahmeuntersuchung beteiligten Kinder lassen sich drei Gruppen zuordnen: Regulär Schulpflichtige, Rücksteller des Vorjahres und durch die Eltern vorzeitig Angemeldete. Bei keiner Gruppe ließ sich im betrachteten Zeitraum eine Entwicklungstendenz erkennen (vgl. Tab. 4.1-22). Die verschiedenen Jahreswerte innerhalb der einzelnen Gruppen lagen im betrachteten Zeitraum sehr nah beieinander. Der Anteil der regulär schulpflichtigen Kinder war in den Einschulungsjahren 2005 bis 2010 schwankend, jedoch mit durchschnittlich 92% am höchsten. Die Gruppe der im Vorjahr zurückgestellten Kinder stellte etwa 5% (2005) beziehungsweise 7% (2010) der untersuchten Kinder dar. Den kleinsten Anteil an den Untersuchten machten im betrachteten Zeitraum mit durchschnittlich etwa 2% die vorzeitig angemeldeten Kinder aus. Untersuchte 1) Einschulungsjahr gesamt Schulanmeldung durch Eltern/Antrag auf vorzeitige Einschulung regulär schulpflichtig Rücksteller des Vorjahres Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % 2005 2.265 49 2,2 2.095 92,5 121 5,3 2006 2.285 38 1,7 2.095 91,7 152 6,7 2007 2.318 28 1,2 2.155 93,0 135 5,8 2008 2.225 48 2,2 2.021 90,8 156 7,0 2009 2.195 39 1,8 1.990 90,7 166 7,6 2010 2.280 28 1,2 2.094 91,8 158 6,9 Tab. 4.1-22: Anzahl und Anteil der Kinder in der Schulaufnahmeuntersuchung im Landkreis Görlitz 2005 bis 2010 1) gemäß SchulG Quelle: Landkreis Görlitz, Gesundheitsamt 2012 Befundhäufigkeiten bei den untersuchten Kindern Die im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchung zu überprüfenden Untersuchungsbereiche sind gesetzlich festgelegt. 57 Demnach kann ein Unterstützungsbedarf unter anderem bezüglich der motorischen und sprachlichen Fähigkeiten sowie das Seh- und Hörvermögen betreffend festgestellt werden. Es ist dabei möglich, dass bei den untersuchten Kindern Auffälligkeiten in mehreren Bereichen bestehen. Der Anteil der Untersuchten, die einen Befund aufwiesen, betrug im betrachteten Zeitraum von 2005 bis 2010 durchschnittlich 85% (vgl. A2-Tab. 4.1-23). Das bedeutet, dass etwa vier von fünf schulpflichtigen Kindern des Landkreises Görlitz von einer Auffälligkeit in einem der oben genannten Bereiche betroffen waren. Seit 2005 zeigten mehr als die Hälfte der schulpflichtigen Kinder Entwicklungsauffälligkeiten. Die Ergebnisse aus den Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen fanden sich bestätigt. 67 vgl. § 26a Abs. 2 SchulG; § 4 Abs. 1 SchulGesPflVO
IMPRESSUM Herausgeber Landkreis Gö
4 Grußwort Liebe Leserinnen und Le
6 Inhaltsverzeichnis Abbildungs- un
8 Inhaltsverzeichnis 5.3.2 Energieb
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169 5.3.1.4 Zusammenfassung Grunds
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Fazit und Ausblick 207 Dadurch wird
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Anlagen 211 Kompetenzerwerb
Anlagen 213 Rohne Mulkwitz Schleife
Anlagen 215 A1-Abb. 3.3-2: Anzahl d
Anlagen 217 A1-Abb. 4.1-5: Anteil d
Anlagen 219 A1-Abb. 4.2-11: Verteil
Anlagen 221 N
Anlagen 223 N
Anlagen 225 7.2 Tabellenverzeichnis
Anlagen 227 A2-Tab. 4.2-16 Anteil d
Anlagen 229 Jahr 1) 2) insgesamt un
Anlagen 231 Kommune Fläche in km 2
Anlagen 233 Jahr 1) 2) insgesamt Da
Anlagen 235 Jahr 1) 2) insgesamt un
Anlagen 237 Berichtsjahr 1) Haushal
Anlagen 239 Landkreis Görlitz Frei
Anlagen 241 Jahr sv-pflichtig A B -
Anlagen 243 Kommune Kapazität laut
Anlagen 245 Kommune wohnhafte Kinde
Anlagen 247 Jahr betreute Kinder 3)
Anlagen 249 Betreuungszeit betreute
Anlagen 251 Untersuchungsjahr mit U
Anlagen 253 Einschulungsjahr Unters
Anlagen 255 PR Kommune Einrichtunge
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Anlagen 259 Grundschule Mittelschul
Anlagen 261 Grundschule Mittelschul
Anlagen 263 Schuljahr 1) 2000/2001
Anlagen 265 Schuljahr Schulartwechs
Anlagen 267 Schuljahr 2000/2001 200
Anlagen 269 Schuljahr 2000/2001 200
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Anlagen 273 Schuljahr 2000/2001 200
Anlagen 275 Schuljahr Duale Ausbild
Anlagen 277 Schuljahr 2004/2005 200
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Anlagen 285 Hochschulen 2000/2001 2
Anlagen 287 Wintersemester 2000/200
Anlagen 289 Jahr insgesamt Hochschu
Anlagen 291 Anteil eines Programmbe
Anlagen 293 Jahr Teilnahmegebühren
Anlagen 295 Kommune Einrichtungsnam
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Anlagen 301 7.3 Sonstige Dokumente
Anlagen 303 Fragebogen zur frühen
Anlagen 305 Aktivität (2) eigenes
Anlagen 307 Gibt es gemeinsame gren
Anlagen 309 wenn ja, bitte kurze Er
Anlagen 311 Fragebogen zur frühen
Anlagen 313 10. Wer vermittelt die
Anlagen 315 Sonstige: (bitte nenn
Anlagen 317 Fragebogen zur Energieb
Anlagen 319 sonstiges (bitte nenne
Anlagen 321 1B.5. Aus welchen Kinde
Anlagen 323 2. Nachmittagsangebote:
Anlagen 325 2A Fragen zu Angeboten
Anlagen 327 2B.4. Werden die Vorken
Anlagen 329 Herzlichen Dank, dass S
Anlagen 331 Fragebogen zur nachbars
Anlagen 333 5. Wie bewerten Sie die
Anlagen 335 12. Besuchen Kinder Ihr
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Anlagen 341 Interviewleitfaden für
Anlagen 343 I Fragen zum Unternehme
Anlagen 345 IV Ausbildung 10. Bilde
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