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1. Bildungsbericht 2012 des Landkreises Görlitz

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Zukunft durch Bildung im Landkreis Görlitz: Mit Energie und ohne Grenzen!

72 Bildungsetappen

72 Bildungsetappen des Lebenslangen Lernens im Landkreis Görlitz Grundschulen Der Grundschule wird per Gesetz 75 die Aufgabe zuteil, alle Schüler in den Klassenstufen eins bis vier, ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens, zu weiterführenden Bildungsgängen zu führen und dabei die entsprechenden Voraussetzungen für die Entwicklung notwendiger Kompetenzen zu schaffen. Damit erfolgt ein Aufbau auf die im Rahmen der Frühkindlichen Bildung erworbenen Kenntnisse und erreichten Entwicklungsstände. Im Schuljahr 2010/2011 wurden im Landkreis Görlitz 53 Grundschulen in öffentlicher und sieben in freier Trägerschaft geführt. Die Abbildung 4.2-1 zeigt, dass diese Grundschulstandorte eine ausgewogene regionale Verteilung aufwiesen, wobei in den dicht besiedelten Planungsräumen 3 (Görlitz), 4 (Löbau) und 5 (Zittau) mehr und dichter beieinander liegende Einrichtungen verortet waren. Die Grundschulen in freier Trägerschaft befanden sich in den einwohnerstarken Städten Görlitz, Löbau, Ebersbach-Neugersdorf und Zittau sowie in Ostritz. Mittelschulen Diese Schulart soll in den Klassenstufen fünf bis neun beziehungsweise zehn durch die Vermittlung allgemeiner und berufsvorbereitender Bildung die Voraussetzungen für eine berufliche Qualifizierung schaffen. 76 Die Mittelschule ist eine differenzierte Schulart und gliedert sich in einen Hauptschulbildungsgang und einen Realschulbildungsgang. Entsprechend der ab der Klassenstufe sieben auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogenen Differenzierung erwerben die Schüler nach der Klassenstufe neun den Hauptschulabschluss, wobei auch der Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses möglich ist, und mit erfolgreichem Besuch und Abschluss der Klassenstufe zehn den Realschulabschluss. Ein Wechsel vom Hauptschulbildungsgang in den Realschulbildungsgang ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 2010/2011 wurden im Landkreis Görlitz über 22 Mittelschulen in öffentlicher und vier in freier Trägerschaft geführt, welche sehr gleichmäßig über die Kreisfläche verteilt, jedoch, analog den Grundschulen, quantitativ stärker im südlichen Landkreis verortet waren (vgl. Abb. 4.2-2). Die Einrichtungen in freier Trägerschaft befanden sich sowohl im Norden (Gemeinde Boxberg/O.L., Gemeinde Rietschen) als auch im Süden (Stadt Ostritz, Stadt Zittau) des Landkreises. Gymnasien Im Gymnasium erfolgt eine Unterteilung in die Sekundarstufen I und II. Stufe I endet mit Abschluss der Klasse zehn und ist mit dem Erwerb eines dem Realschulabschluss gleichgestellten Schulabschlusses verbunden. Stufe II umfasst die Klassenstufen elf und zwölf und vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie endet mit Erlangen der allgemeinen Hochschulreife, die den Zugang zu einem Hochschulstudium gewährleistet. 77 Das Gymnasium schafft weiterhin die Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung. 75 vgl. § 5 SchulG 76 vgl. § 6 SchulG 77 vgl. § 7 SchulG

Bildungsetappen des Lebenslangen Lernens im Landkreis Görlitz 73 Im Landkreis Görlitz waren im Jahr 2010/2011 sieben Gymnasien in öffentlicher und zwei in freier Trägerschaft vertreten. Die regionale Verteilung der Schulen entsprach der der übrigen Schularten (vgl. Abb. 4.2-2). Im südlichen Landkreis befanden sich demnach mehr Einrichtungen, wobei hier auch die freien Gymnasien verortet waren. Allgemeinbildende Förderschulen Gemäß § 13 SchulG werden in allgemeinbildenden Förderschulen Schüler betreut, die aufgrund einer Beeinträchtigung physischer oder psychischer Funktionen in anderen allgemeinbildenden Schulen nicht hinreichend integriert werden können. Die Förderschultypen werden unterteilt nach den Bereichen der Beeinträchtigung der Schüler. 78 Hinsichtlich der allgemeinbildenden Förderschulen gab es im Landkreis Görlitz 2010/2011 zehn Einrichtungen in öffentlicher und drei in freier Trägerschaft. Auch bei dieser Schulart befand sich der Großteil der Schulen im Süden des Landkreises (vgl. Abb. 4.2-3). 2010/2011 waren 12% der allgemeinbildenden Schulen Förderschulen. 78 vgl. § 13 Abs. 1 SchulG

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