Restabfälle Gelbe Tonne Entsorgung von Restabfällen In den Restabfallbehälter gehören ungefährliche und nicht mehr verwertbare Abfälle. Der Restabfall wird 14-tägig entsorgt. Es ist mindestens ein 80-Liter-Restabfallbehälter pro Grundstück anzumelden. Nur Restabfallbehälter, die mit einem elektronischen Datenträger (Chip) ausgerüstet sind, werden geleert. Jeder angemeldete Restabfallbehälter ist mindestens einmal pro Kalenderhalbjahr zur Leerung bereitzustellen. Gelbe Tonne – Leichtverpackungen Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Alufolien, Weißblech oder Verbundmaterial (Tetrapack) werden über die Gelbe Tonne entsorgt. Das Verpackungsgesetz verpflichtet die Hersteller und Vertreiber auch nach der Verwendung der Verpackung Sorge für ihre Verwertung durch Rücknahmepflichten zu tragen. Diesen Rücknahmepflichten kommen die Hersteller und Vertreiber durch die Beteiligung an einem Dualen System nach. Die Dualen Systeme organisieren die Einsammlung über die Gelbe Tonne, den Transport und die Verwertung der gebrauchten Verkaufsverpackungen. Die Entsorgung der Verpackungen wird schon beim Einkauf durch jeden einzelnen Kunden bezahlt. Die Finanzierung erfolgt somit nicht über die Abfallentsorgungsgebühr. Das gilt ebenso für die Leerung der Glascontainer. 12 Wo sind die Gelben Tonnen erhältlich? Bei gelegentlichem Mehranfall können 70 Liter Restabfallsäcke für 3,66 €/Stück gekauft werden. Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten 8 und 9. Hinweis! . Keine heiße Asche . einfüllen! . Ihre Ansprechpartner für die Gelben Tonnen sind im Gebiet des ehemaligen NOL die NEG mbH (E-Mail: info@negw.de, Tel. 03576 212900) und im Entsorgungsgebiet Görlitz-Löbau-Zittau die Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG (Tel. 03585 4737-0, -14, -16). Hinweis! - Alu-Deckel ganz abreißen - Konservendosen und Plastebecher nicht ineinander schachteln - Spülen ist nicht erforderlich - Umverpackungen im Geschäft abgeben Ihre Informationsseite für Fragen & nützliche Tipps rund um das Thema Verpackungsrecycling www.recycling-fuer-deutschland.de Sperrmüll Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronikaltgeräte können zweimal jährlich zur gebührenfreien Entsorgung angemeldet werden. Die Sperrmüllkarten befinden sich im Abfallkalender. Gewerbetreibende benötigen eine gültige Kundennummer entsprechend des Abfallgebührenbescheides. Mieter erfahren diese über den/die Vermieter/in. Den Entsorgungstermin erhalten Sie per Antwortkarte. Die Abholung erfolgt in der Regel bis 4 Wochen nach der Anmeldung. Die Beantragung kann zudem je nach Entsorgungsgebiet unter www.negw.de oder www.abfall-eglz.de erfolgen. Alternativ können Sie Ihren Sperrmüll ganzjährig auf den Wertstoffhöfen in Görlitz, Lawalde, Niesky, Weißwasser/ O.L. und Zittau anliefern. Bei der Selbstanlieferung bitte ebenfalls eine ausgefüllte Doppelkarte abgeben. Hinweis! Der Sperrmüll ist generell in gut zu handhabenden Größen bereitzustellen. Dabei sind die folgenden Maße je Abfuhr zu beachten: - Gesamtvolumen von 2 Kubikmetern - Gewicht bis zu 50 Kilogramm je Einzelteil - Abmessungen je Einzelteil von 0,80 Meter x 1,20 Meter x 2,00 Meter Elektro- und Elektronikaltgeräte / Schrott Elektro- und Elektronikgeräte sind wegen ihrer schadstoffhaltigen Bauteile nicht über den Restabfall zu entsorgen. Die Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten obliegt ausschließlich den Herstellern, Vertreibern, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder deren Beauftragten. Im Landkreis Görlitz ist die Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft mbH und die Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH zur Sammlung und Beförderung von Elektroaltgeräten beauftragt. Elektro- und Elektronikgeräte können kostenlos über die Sperrmüllkarte zur Entsorgung angemeldet werden. Bei einer Selbstanlieferung am Wertstoffhof ist keine Sperrmüllkarte abzugeben. Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Schrott Anmeldung von Sperrmüll – So geht es! - Art der Gegenstände eintragen - auf Rückseite Anschrift und Kundennummer eintragen - Karte mit Postkartenporto frankieren - Doppelkarte in einen Briefumschlag kuvertieren - Briefumschlag mit Anschrift des Entsorgers beschriften - Bereitstellung am Entsorgungstag bis 06.00 Uhr, frühestens am Vortag nach 16.00 Uhr vor dem Grundstück, wo regulär die Abfallbehälter zur Leerung bereitgestellt werden. Was gehört zum Sperrmüll? Bodenbeläge, große Kunststoffteile (Spielzeug, Regenwassertonnen), Matratzen, Möbel, Teppiche Fragen zu Entsorgungsterminen richten Sie bitte an: Entsorgungsgebiet ehem. Niederschlesischer Oberlausitzkreis NEG mbH – 03576 212900 bzw. info@negw.de Entsorgungsgebiet ehem. Landkreis Löbau-Zittau und Görlitz EGLZ mbH – 03585 41690 bzw. info@abfall-eglz.de Das Symbol steht für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikschrott. Nicht zum Elektro- und Elektronikschrott sowie Sperrmüll gehören: Autobatterien, Bauabfälle (wie Fenster, Gartenzäune, Steine, Tore, Türen), Leichtverpackungen, Motorräder, Reifen, Schadstoffe und Sanitärkeramik Zum Elektro- und Elektronikschrott gehören u.a.: - Haushaltsgroßgeräte z.B. Kühlschrank, Mikrowelle - Haushaltskleingeräte z.B. Staubsauger, Bügeleisen, Wecker - Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik z.B. PC, Drucker, Faxgerät Hinweis! Leuchtstoffröhren wegen Bruchgefahr direkt am Schadstoffmobil oder Wertstoffhof abgeben. 13
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