Allgemeine Hinweise zurNutzung von AbfallbehälternAbfallgebühren | Der Abfallgebührenbescheid | Zahlungen |An-, Ab- und Änderungsmeldungen | Schaden oder Verlust desAbfallbehälters | Umzug? | Brennender Abfallbehälter | Eiszeitim Abfallbehälter |Beanstandungszettel am AbfallbehälterAllgemeine Hinweise zurNutzung von AbfallbehälternAbfallgebührenDie Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung sindauf der Internetseite aw.landkreis.gr veröffentlicht. DieGebühren werden dem/der Grundstückseigentümer/inper Gebührenbescheid mitgeteilt. Die Festgebühr Haushaltin Höhe von 24,00 €/Jahr wird für jede gemeldetePerson mit Haupt- und Nebenwohnsitz berechnet. DieAngaben gegenüber dem zuständigen Einwohnermeldeamtsind verbindlich. Bei anderen Herkunftsbereichen(Gewerbe und andere Einrichtungen) richtet sichdie Festgebühr nach der Größe und Anzahl der Restabfallbehälter.Die jährliche Nutzungsgebühr richtet sich bei der BioundRestabfallentsorgung nach der Größe und Anzahlder Abfallbehälter. Die Berechnung der Leistungsgebührfür die Restabfallentsorgung erfolgt je Entleerung. Eswird mindestens eine Entleerung pro Restabfallbehälterim Kalenderhalbjahr berechnet, d.h. auch wenn wenigerEntleerungen in Anspruch genommen wurden.Die Gebühr für die Bioabfallentsorgung ist eine Jahresgebühr.Die Gebühr berechtigt zu 26 Leerungen proKalenderjahr.Festgebühr private HaushalteDer AbfallgebührenbescheidWie jedes Jahr werden Ende Januar die Abfallgebührenbescheideversandt. Diese enthalten die Schlussrechnung2024 und die Vorausveranlagung für das Jahr 2025.Grundstückseigentümer/innen, die keinen Gebührenbescheiderhalten haben, melden sich bitte beim RegiebetriebAbfallwirtschaft.Bitte beachten Sie, dass eventuelle Nachzahlungen fürdie Abfallentsorgung 2024 bei der ersten Gebührenzahlungzum 15.02.2025 fällig werden.Hinweis! Sofort fällige Beträge (Saldo 31.12.24)sind unverzüglich beim RegiebetriebAbfallwirtschaft einzuzahlen! Guthaben sind zuverrechnen oder mit schriftlichen Antrag anzufordern.Wann zahlen Sie Ihre Abfallgebühr?Die Abfallgebühren sind in der Regel fällig am:15.02. | 15.05. | 15.08. | 15.11.Sofern Sie eine SEPA-Lastschrift erteilt haben, werdendie Beträge zu den Fälligkeiten abgebucht. Sie könnenauch in Halbjahresraten oder einmalig den Gesamtbetragzahlen. Das ist jedoch schriftlich für das FolgejahrFestgebühr andere Herkunftsbereichepro gemeldete Person mit Hier Haupt- finden und Nebenwohnsitz Sie normalerweise 24,00 eine €/Jahr Übersicht der je MGB Abfallgebühren 80 l 89,40 €/Jahrje MGB 120 l 111,00 €/JahrDa bis zum Drucktermin die aktuellen Gebühren noch nicht durch den je MGB Kreistag 240 beschlossen l 175,56 wurden, €/Jahrfinden Sie die aktuellen Informationen auf der Internetseite des Regiebetriebes je MGB 1100 der l Abfallwirtschaft638,16 €/Jahrje MGB 80 Liter und je in MGB der App. 120 Liter je MGB 240 Liter je MGB 1100 LiterBehälternutzungsgebühr Restabfall 13,68 €/Jahr 13,68 €/Jahr17,04 €/Jahr 139,92 €/JahrLeistungsgebühr RestabfallBehälternutzungsgebühr BioabfallJahresgebühr BioabfallGebühr für 70 l RestabfallsackGebühr für 120 l Gartenabfallsack4,24 €/Entleerung3,66 €/Stück3,12 €/StückTauschgebühr je grundstücksbezogenem BehältertauschAbfallgebühren6,10 €/Entleerung13,68 Einfach €/JahrQR-Code 13,68 scannen €/Jahr und los geht´s! 17,04 €/Jahr56,76 €/Jahr 72,36 €/Jahr 141,96 €/JahrGrundstücksanschlussgebühr für Grundstücke, an denen eine genehmigte Entsorgungmittels Abfallsäcken oder selbst angeschafften Abfallbehältern erfolgt11,40 €/Entleerung41,62 €/Entleerung139,92 €/Jahr588,96 €/Jahr10,00 € je Vorgang8,28 € je Grundstückund Jahrzu beantragen. Bitte überweisen Sie die Abfallgebührenpünktlich mit Angabe der Kundennummer, da sonstMahnungen und Säumniszuschläge fällig werden.Bankverbindung:- Zahlungsempfänger: Landkreis Görlitz- IBAN: DE53 8505 0100 3000 0002 15- BIC: WELADED1GRLSEPA-LastschriftSie können den Regiebetrieb Abfallwirtschaft beauftragen,die Abfallgebühren von Ihrem Konto abzubuchen.Sie müssen lediglich auf Ihre Kontendeckung achten.Hierzu steht Ihnen auch das Formular SEPA-Lastschriftmandatunter aw.landkreis.gr zur Verfügung. Bitte an dieUnterschrift denken und das Original einreichen!Tipp! Ein Zahlschein mit Lastschriftauftrag (Rückseite)ist dem Abfallgebührenbescheid beigefügt.An-, Ab- und ÄnderungsmeldungenAn-, Ab- und Änderungsmeldungen in der Bemessungsgrundlagevon Abfallgebühren (Behälter/Personen) erfolgendurch den/die Grundstückseigentümer/in (Vermieter/in)oder eine/n von ihm/ihr Bevollmächtigte/nformlos schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder unterNutzung der Formulare beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft.Die Formulare stehen Ihnen unter aw.landkreis.grzur Verfügung. Bitte vergessen Sie im Formular SEPA-LastschriftmandatIhre Unterschrift nicht.Hinweis! Abfallbehälter sind beim Austausch und nachder Abmeldung beim Regiebetrieb Abfallwirtschaftsofort leer und unverschlossen bereitzustellen.Schaden oder Verlust des AbfallbehältersWenden Sie sich bitte an den Regiebetrieb Abfallwirtschaft,wenn der Abfallbehälter Mängel, wie z.B. Risseoder einen kaputten Deckel aufweist oder Ihr Abfallbehälternicht mehr auffindbar ist. Der beauftragte Entsorgerstellt Ihnen in Kürze einen Ersatzbehälter bereit.Abfallgefäße sind nicht anzubohren, um Ketten oder andereVerschlussmöglichkeiten anzubringen.Wohin mit dem Abfallbehälter beim Umzug?Die Abfallbehälter sind dem Grundstück zugeordnet undverbleiben deshalb bei einem Eigentümer- oder Mieterwechselam derzeitigen Standort. Nicht mehr benötigte Behältersind vom Eigentümer abzumelden. Diese sind sofort leerauf dem Grundstück zur Abholung bereitzustellen. Es erfolgtkeine gesonderte Information (außer im Stadtgebiet Görlitz).Brennender AbfallbehälterBitte geben Sie keine heiße Asche oder glühende Abfällein den Restabfallbehälter. Nach einem Brandfall setzen Siesich bitte unverzüglich mit Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/inin der Gebührenveranlagung in Verbindung.Zur Klärung des Sachverhaltes erhalten Sie ein Schadensprotokoll,welches an die Abfallwirtschaft zurückzusendenist. Resultiert der Schaden aus einer unsachgemäßen Benutzungdurch Sie, werden Ihnen die Kosten für einen neuenBehälter in Rechnung gestellt. Bei Fremdverschuldentätigen Sie bitte eine Anzeige bei der Polizei.Eiszeit im AbfallbehälterAbfälle dürfen nicht eingestampft oder eingeschlämmtwerden. Abfallbehälter mit festgefrorenem Inhalt werdennicht entleert. Feuchte Abfälle sollten in Zeitungspapiereingewickelt werden. Falls der Abfall angefroren ist, sollteer vorsichtig gelöst werden. Bei Abfallbehältern, die nichtoder nur teilweise geleert werden, besteht kein Anspruchauf eine Extratour bzw. Nachentsorgung und Verrechnung.Nichtbefahrbarkeit von Straßen oder StraßenzügenAbfallgefäße sind bei Nichtbefahrbarkeit von Straßenoder Straßenzügen aufgrund von Witterungsbedingungenoder Baustellen vorübergehend am Entsorgungstag andie nächstgelegene, mit dem Abfallsammelfahrzeug befahrbareStraße oder zu einem Sammelplatz zu bringen.Beanstandungszettel am AbfallbehälterAuf dem Beanstandungszettel ist der Grund der Nichtleerungbeschrieben. Bei einem defekten Chip oder einemgesperrten Behälter wenden Sie sich bitte an den RegiebetriebAbfallwirtschaft. Die Abfuhr erfolgt am nächstenEntsorgungstermin.10 11
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Olbersdorf, Oppach,OstritzEntsorgun
Rietschen,RosenbachEntsorgungstermi
Schönbach,SchöpstalEntsorgungster
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