Allgemeine Hinweise zur Nutzung von Abfallbehältern Abfallgebühren | Der Abfallgebührenbescheid | Zahlungen | An-, Ab- und Änderungsmeldungen | Schaden oder Verlust des Abfallbehälters | Umzug? | Brennender Abfallbehälter | Eiszeit im Abfallbehälter |Beanstandungszettel am Abfallbehälter Allgemeine Hinweise zur Nutzung von Abfallbehältern Abfallgebühren Die Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung sind auf der Internetseite aw.landkreis.gr veröffentlicht. Die Gebühren werden dem/der Grundstückseigentümer/in per Gebührenbescheid mitgeteilt. Die Festgebühr Haushalt in Höhe von 29,88 €/Jahr wird für jede gemeldete Person mit Haupt- und Nebenwohnsitz berechnet. Die Angaben gegenüber dem zuständigen Einwohnermeldeamt sind verbindlich. Bei anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe und andere Einrichtungen) richtet sich die Festgebühr nach der Größe und Anzahl der Restabfallbehälter. Die jährliche Nutzungsgebühr richtet sich bei der Biound Restabfallentsorgung nach der Größe und Anzahl der Abfallbehälter. Die Berechnung der Leistungsgebühr für die Restabfallentsorgung erfolgt je Entleerung. Es wird mindestens eine Entleerung pro Restabfallbehälter im Kalenderhalbjahr berechnet, d.h. auch wenn weniger Entleerungen in Anspruch genommen wurden. Die Gebühr für die Bioabfallentsorgung ist eine Jahresgebühr. Die Gebühr berechtigt zu 26 Leerungen pro Kalenderjahr. 10 Festgebühr private Haushalte Der Abfallgebührenbescheid Wie jedes Jahr werden Ende Januar die Abfallgebührenbescheide versandt. Diese enthalten die Schlussrechnung 2025 und die Vorausveranlagung für das Jahr 2026. Grundstückseigentümer/innen, die keinen Gebührenbescheid erhalten haben, melden sich bitte beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft. Bitte beachten Sie, dass eventuelle Nachzahlungen für die Abfallentsorgung 2025 bei der ersten Gebührenzahlung zum 15.02.2026 fällig werden. Hinweis! Sofort fällige Beträge (Saldo 31.12.25) sind unverzüglich beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft einzuzahlen! Guthaben sind zu verrechnen oder mit schriftlichen Antrag anzufordern. Wann zahlen Sie Ihre Abfallgebühr? Die Abfallgebühren sind in der Regel fällig am: 15.02. | 15.05. | 15.08. | 15.11. Sofern Sie eine SEPA-Lastschrift erteilt haben, werden die Beträge zu den Fälligkeiten abgebucht. Sie können auch in Halbjahresraten oder einmalig den Gesamtbetrag zahlen. Das ist jedoch schriftlich für das Folgejahr Festgebühr andere Herkunftsbereiche pro gemeldete Person mit Haupt- und Nebenwohnsitz 29,88 €/Jahr je MGB 80 l 112,08 €/Jahr Behälternutzungsgebühr Restabfall Leistungsgebühr Restabfall Behälternutzungsgebühr Bioabfall Jahresgebühr Bioabfall Gebühr für 70 l Restabfallsack Gebühr für 120 l Gartenabfallsack je MGB 120 l 137,64 €/Jahr je MGB 240 l 214,44 €/Jahr je MGB 1100 l 764,04 €/Jahr je MGB 80 Liter je MGB 120 Liter je MGB 240 Liter je MGB 1100 Liter 13,68 €/Jahr 4,24 €/Entleerung 13,68 €/Jahr 56,76 €/Jahr 3,66 €/Stück 3,12 €/Stück Tauschgebühr je grundstücksbezogenem Behältertausch Abfallgebühren 13,68 €/Jahr 6,10 €/Entleerung 13,68 €/Jahr 72,36 €/Jahr 17,04 €/Jahr 11,40 €/Entleerung 17,04 €/Jahr 141,96 €/Jahr 139,92 €/Jahr 41,62 €/Entleerung 139,92 €/Jahr 588,96 €/Jahr 10,00 € je Vorgang zu beantragen. Bitte überweisen Sie die Abfallgebühren pünktlich mit Angabe der Kundennummer, da sonst Mahnungen und Säumniszuschläge fällig werden. Bankverbindung: - Zahlungsempfänger: Landkreis Görlitz - IBAN: DE53 8505 0100 3000 0002 15 - BIC: WELADED1GRL SEPA-Lastschrift Sie können den Regiebetrieb Abfallwirtschaft beauftragen, die Abfallgebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Sie müssen lediglich auf Ihre Kontendeckung achten. Hierzu steht Ihnen auch das Formular SEPA-Lastschriftmandat unter aw.landkreis.gr zur Verfügung. Bitte an die Unterschrift denken und das Original einreichen! Tipp! Ein Zahlschein mit Lastschriftauftrag (Rückseite) ist dem Abfallgebührenbescheid beigefügt. An-, Ab- und Änderungsmeldungen An-, Ab- und Änderungsmeldungen in der Bemessungsgrundlage von Abfallgebühren (Behälter/Personen) erfolgen durch den/die Grundstückseigentümer/in (Vermieter/in) oder eine/n von ihm/ihr Bevollmächtigte/n formlos schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder unter Nutzung der Formulare beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft. Die Formulare stehen Ihnen unter aw.landkreis.gr zur Verfügung. Bitte vergessen Sie im Formular SEPA-Lastschriftmandat Ihre Unterschrift nicht. Hinweis! Abfallbehälter sind beim Austausch und nach der Abmeldung beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft sofort leer und unverschlossen bereitzustellen. Schaden oder Verlust des Abfallbehälters Wenden Sie sich bitte an den Regiebetrieb Abfallwirtschaft, wenn der Abfallbehälter Mängel, wie z.B. Risse oder einen kaputten Deckel aufweist oder Ihr Abfallbehälter nicht mehr auffindbar ist. Der beauftragte Entsorger stellt Ihnen in Kürze einen Ersatzbehälter bereit. Abfallgefäße sind nicht anzubohren, um Ketten oder andere Verschlussmöglichkeiten anzubringen. Wohin mit dem Abfallbehälter beim Umzug? Die Abfallbehälter sind dem Grundstück zugeordnet und verbleiben deshalb bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel am derzeitigen Standort. Nicht mehr benötigte Behälter sind vom Eigentümer abzumelden. Diese sind sofort leer auf dem Grundstück zur Abholung bereitzustellen. Es erfolgt keine gesonderte Information (außer im Stadtgebiet Görlitz). Brennender Abfallbehälter Bitte geben Sie keine heiße Asche oder glühende Abfälle in den Restabfallbehälter. Nach einem Brandfall setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in in der Gebührenveranlagung in Verbindung. Zur Klärung des Sachverhaltes erhalten Sie ein Schadensprotokoll, welches an die Abfallwirtschaft zurückzusenden ist. Resultiert der Schaden aus einer unsachgemäßen Benutzung durch Sie, werden Ihnen die Kosten für einen neuen Behälter in Rechnung gestellt. Bei Fremdverschulden tätigen Sie bitte eine Anzeige bei der Polizei. Eiszeit im Abfallbehälter Abfälle dürfen nicht eingestampft oder eingeschlämmt werden. Abfallbehälter mit festgefrorenem Inhalt werden nicht entleert. Feuchte Abfälle sollten in Zeitungspapier eingewickelt werden. Falls der Abfall angefroren ist, sollte er vorsichtig gelöst werden. Bei Abfallbehältern, die nicht oder nur teilweise geleert werden, besteht kein Anspruch auf eine Extratour bzw. Nachentsorgung und Verrechnung. Nichtbefahrbarkeit von Straßen oder Straßenzügen Abfallgefäße sind bei Nichtbefahrbarkeit von Straßen oder Straßenzügen aufgrund von Witterungsbedingungen oder Baustellen vorübergehend am Entsorgungstag an die nächstgelegene, mit dem Abfallsammelfahrzeug befahrbare Straße oder zu einem Sammelplatz zu bringen. Beanstandungszettel am Abfallbehälter Auf dem Beanstandungszettel ist der Grund der Nichtleerung beschrieben. Bei einem defekten Chip oder einem gesperrten Behälter wenden Sie sich bitte an den Regiebetrieb Abfallwirtschaft. Die Abfuhr erfolgt am nächsten Entsorgungstermin. 11
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