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Abfallkalender des Landkreises Görlitz 2026

Abfallkalender des Landkreises Görlitz 2026 mit den aktuellen Entsorgungsterminen, Tipps sowie Formulare für An-, Ab- und Änderungsmeldungen auch im Internet unter aw.landkreis.gr

Alttextilien/Altkleider

Alttextilien/Altkleider | Wilder Müll | Altfahrzeuge | Informationen zum Datenschutz Merkblatt zur Datenerhebung durch den Regiebetrieb Abfallwirtschaft Informationen zum Datenschutz Alttextilien / Altkleider Ihre alten, aber gut erhaltenden Bekleidungs-, Haus- und Heimtextilien können zu gemeinnützigen Zwecken an entsprechende Verbände abgegeben werden oder Sie nutzen die im Kreisgebiet aufgestellten Altkleidercontainer. Die Adressen und Telefonnummern von Kleiderkammern, Möbelbörsen und ähnlichen Einrichtungen finden Sie in den Branchenbüchern, im Internet oder in der Abfall-App des Landkreises. Was gehört in die Altkleidersammlung? Damen-, Herren-, Kinderbekleidung | Stepp- und Federbetten | Schuhe (paarweise zusammengebunden) | Haushalts- und Bettwäsche Wilder Müll - kein Kavaliersdelikt Entsorgung von Altfahrzeugen Bei der Entsorgung von Altfahrzeugen wenden Sie sich bitte an anerkannte Annahme- und Rücknahmestellen oder einen anerkannten Demontagebetrieb. Merkblatt zur Datenerhebung durch den Regiebetrieb Abfallwirtschaft Dieses Merkblatt dient zur Information, wie und in welchem Umfang im Bereich Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz personenbezogene Daten der Anschlussund Gebührenpflichtigen genutzt werden. 1. Verarbeitungszweck/ Gesetzliche Aufgabenerledigung Der Landkreis Görlitz betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung und wird öffentlich-rechtlich tätig. Zur Erfüllung der Entsorgungsleistungen für die Einwohner sowie gewerbliche und sonstige Einrichtungen bedient sich der Landkreis beauftragter Dritter. Personenbezogene Daten der Anschluss- und Gebührenpflichtigen werden insbesondere für die Bereitstellung von Abfallsammelbehältern, der Beantragung der Sperrmüllabfuhr, der Gebührenerhebung und der Bearbeitung der Verfahren von illegalen Müllablagerungen verarbeitet. 2. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung: • Art. 6 Abs. 1 e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) • Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Wilde Müllablagerungen stellen eine Gefährdung für Boden, Grundwasser, Luft, Pflanzen und Lebewesen dar. Weiterhin wird das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt. Zudem besteht eine Selbstentzündungsgefahr durch Brennglaswirkung. Das Ablagern von Abfällen, Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräten etc. ist auf oder neben den Wertstoffcontainern nicht erlaubt. Wer illegal Abfälle entsorgt, verstößt gegen geltendes Abfallrecht und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Nehmen Sie sich bitte die Zeit, Ihre Abfälle in die richtigen Abfallbehälter einzufüllen und die Natur als Erholungsraum zu erhalten! Die „Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge (GESA)“ veröffentlicht die Adressen anerkannter Betriebe unter www.altfahrzeugstelle.de . Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) • Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) • Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) • Satzung des Landkreises Görlitz über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfWiS) • Abfallgebührensatzung des Landkreises Görlitz (AbfGS) 3. Personenbezogene Daten Insbesondere folgende Daten werden von dem Regiebetrieb Abfallwirtschaft verarbeitet: a) Stammdaten und Kontaktdaten z.B. Kundennummer/Aktenzeichen, Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer (freiwillig), E-Mail-Adresse (freiwillig), Bankverbindung (freiwillige Angabe). b) Daten zur Gebührenerhebung z.B. Angaben zu den Eigentumsverhältnissen für das Grundstück, Daten zu Inhaberverhältnissen bei Gewerbebetrieben, Nachweise über Nachlassangelegenheiten, Informationen zu Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren, Angaben über Verursacher von Abfallablagerungen und Angaben zu Entleerungen von Abfallbehältern. 4. Empfänger Die in Ziffer 3 genannten Daten können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Regiebetriebes Abfallwirtschaft an Dritte übermittelt werden, wie z.B. an Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft), Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, beauftragte Entsorgungsunternehmen, beauftragte Dienstleister (z.B. IT- Dienstleister, Verteiler für Abfallkalender), Vermieter (wenn Direktveranlagung von Mietern). 5. Speicherdauer Für Daten im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung der Gebührenschuld. Eine Beendigung liegt vor, wenn das Grundstück nicht mehr bewohnt oder genutzt wird und damit keine entsorgungspflichtigen Abfälle mehr anfallen und keine offenen Gebührenforderungen mehr bestehen. 6. Öffentlich zugängliche Datenquellen Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. Melderegister, Standesämter, Grundbuchämter, Handelsregister, Sozialleistungsträger, Internet oder andere öffentliche Quellen sein. 7. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung Wer Abfälle erzeugt, unterliegt der Mitteilungs- und Auskunftspflicht nach § 11 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Görlitz. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle für die Gebührenerhebung relevanten Tatsachen und Änderungen angeben muss. 8. Betroffenenrechte a) Auskunft Artikel 15 DSGVO Jeder hat das Recht, sich vom Regiebetrieb Abfallwirtschaft bestätigen zu lassen, ob und in welchem Umfang ihn persönlich betreffende personenbezogene Daten, verarbeitet werden. b) Berichtigung/ Vervollständigung Artikel 16 DSGVO Sind personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt. c) Löschung Artikel 17 DSGVO Für den Fall, dass nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. d) Einschränkung der Verarbeitung Artikel 18 DSGVO Betroffene Personen können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. e) Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten Artikel 21 DSGVO Werden Daten mit Einwilligung des Kunden verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig. f) Beschwerderecht Artikel 77 DSGVO Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten, zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Sächsischer Datenschutzbeauftragter Postfach 12 00 16, 01001 Dresden E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de 9. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragen Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Landratsamt Görlitz Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz E-Mail: info@kreis-gr.de Tel.: 03581 663 -0 Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Görlitz: Landkreis Görlitz Datenschutzbeauftragter Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz E-Mail: datenschutz@kreis-gr.de Tel.: 03581 663 -0 10. Transparente Informationen für die Ausübung der Rechte der Betroffenen Diese Informationen sind für jeden zugänglich und nachlesbar und auch auf der Internetseite des Regiebetriebes Abfallwirtschaft aw.landkreis.gr zu finden. 18 19

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