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Abfallwirtschaftskonzept für den LK Görlitz 2024

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Die Zielstellung der Kreislaufwirtschaft besteht grundsätzlich darin, Mensch und Natur bei der Erzeugung und insbesondere bei der Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen. Dabei sollen natürliche Ressourcen so weit als möglich geschont werden. Der Landkreis Görlitz will diese Ziele durch Maßnahmen, welche die Umsetzung der Prioritätenfolge – Vermeidung vor Vorbereitung zur Wiederverwendung vor Recycling vor sonstiger Verwertung vor Beseitigung – ermöglicht, erreichen.

3.1.2 Abfallerfassung Im

3.1.2 Abfallerfassung Im Landkreis Görlitz besteht ein für beide Entsorgungsgebiete einheitliches Kreislaufwirtschaftssystem, das durch die dezidierte Getrennthaltung von Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe geprägt wird. 3.1.2.1 Getrennte Erfassung von Abfällen Gemäß § 14 Abfallwirtschaftssatzung werden folgende Abfälle getrennt erfasst: 1. Restabfälle und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (Restabfälle) 2. sperrige Abfälle 3. Bioabfälle 4. Problemstoffe 5. Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) 6. Elektro- und Elektronikgeräte (Haushaltgeräte) 7. sperrige schadstoffhaltige Geräte (Haushaltkühlgeräte). Die Erfassung erfolgt haushaltsnah. Die Systembetreiber laut Verpackungsgesetz bieten zudem die separate Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) in der gelben Tonne vom Grundstück und von Glasverpackungen über Depotcontainer an festgelegten Standplätzen an. Abfallbesitzer können außerdem bestimmte Abfälle an den fünf Wertstoffhöfen (siehe oben) selbst anliefern. Die Wertstoffhöfe nehmen Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Schrott und PPK sowie Leichtverpackungen und Glas leistungsgebührenfrei und andere Abfälle gegen Entgelt an. Für die Erfassung der Abfälle stehen dem Abfallbesitzer in der Regel mehrere Möglichkeiten im Hol- und/oder Bringsystem zur Verfügung. Die Erfassungssysteme werden nachfolgend system- und abfallbezogen beschrieben. AWK - Landkreis Görlitz 2024 10

3.1.2.2 Gestellung von Abfallbehältern, Abfallsäcke Gemäß Abfallwirtschaftssatzung werden durch den Landkreis bzw. dessen beauftragte Dritte Behälter für die Abholung von Abfällen zur Verfügung gestellt: für Restabfälle: Müllgroßbehälter (MGB) aus Kunststoff – 80, 120, 240 und 1.100 l für Bioabfälle: MGBs aus Kunststoff – 80, 120, 240 und in Ausnahmefällen 1.100 l für PPK: MGBs aus Kunststoff – 240 und 1.100 l, in Ausnahmefälle 120 l. Alle Restabfallbehälter sind mit einem elektronischen Datenträger ausgerüstet. Bei gelegentlichem Mehranfall von Restabfällen und Gartenabfällen stehen Kunststoffsäcke mit 70 l Inhalt bzw. Papiersäcke mit 120 l Inhalt zur Verfügung. Die Säcke sind gegen Gebühr in bestimmten Verkaufsstellen erhältlich. Für die Erfassung von LVP stellen die Dualen Systeme bzw. deren beauftragte Dritte MGBs aus Kunststoff (Gelbe Tonnen) zur Verfügung. Es werden MGB 240 und in Neubaugebieten MGB 1.100 gestellt. Zur Erfassung von Glas – getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas – stehen an bestimmten Standorten lärmgedämmte Depotcontainer bereit. Die Abfallbehälter sind am Leerungstag bis 6:00 Uhr, frühestens am Vorabend des Abfuhrtages nach 16:00 Uhr, in der Regel am Grundstück an einer mit Abfallsammelfahrzeugen erreichbaren Straße bereitzustellen. Die Behälterstatistik (Anzahl der ausgestellten Behälter nach Behältergröße) für die Abfallströme PPK, Restabfälle und Bioabfälle zeigt Tab. 1, unterteilt in die Teilgebiete Stad Görlitz, Löbau-Zittau und NOL. Die LVP-Behälter sind nicht enthalten. Deren Gestellung obliegt den Systembetreibern gemäß Verpackungsgesetz. AWK - Landkreis Görlitz 2024 11

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