maßnahmen ausführlich beschrieben und bewertet. Details finden sich im zugehörigen Bericht. Zu den Maßnahmen zur Vermeidung und Wiederverwendung, die im Landkreis durchgeführt wurden und werden, gehören vier gesetzlich vorgegebene Maßnahmen (Erstellung Abfallwirtschaftskonzept, jährliche Erstellung Abfallbilanz, Abfallgebührensystem mit Anreizen zur Vermeidung, Öffentlichkeitsarbeit zu Vermeidung und Wiederverwendung) – mit einer Reihe von Einzelmaßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit drei zusätzliche Maßnahmen des Landkreises Görlitz (Abfall-App mit Tausch- und Verschenkemarkt, Optierung Elektro- und Elektronikgeräte, Nutzung von Recyclingpapier) und vier Maßnahmen anderer Träger (Secondhand- und Gebrauchtwarenläden, Reparatureinrichtungen, Unverpacktläden, Tausch- und Verschenke-Einrichtungen). Die Maßnahmen wurden jeweils in Steckbriefen beschrieben und bewertet. Auf eine wiederholende Darstellung der Ausführungen aus dem Bericht zum Abfallvermeidungskonzept wird an dieser Stelle verzichtet. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass im Landkreis Görlitz bereits eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen bzgl. Abfallvermeidung und Wiederverwendung umgesetzt werden. Der Landkreis erfüllt mit den oben benannten vier Maßnahmen die gesetzlichen Vorgaben und zeigt mit weiteren Maßnahmen zusätzliches Engagement auf dem Gebiet der Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Darüber hinaus tragen andere Träger mit ihren Maßnahmen dazu bei, Abfallmengen zu minimieren. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Secondhand- und Gebrauchtwarenläden zu nennen, die durch den Verkauf von gebrauchsfähigen Artikeln direkt zur Verringerung von ansonsten zu verwertenden oder zu beseitigenden Abfällen beitragen. Zu dieser Thematik und zur Untersetzung des Abfall- AWK - Landkreis Görlitz 2024 18
vermeidungskonzeptes hat der Landkreis konzeptionelle Betrachtungen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung von sperrigen Abfällen angestellt 9 . Auf der Basis einer umfangreichen Ist-Stand-Analyse, einschl. Untersuchungen zur Zusammensetzung anfallender sperriger Abfälle, und einer Abschätzung der zu erwartenden Mengenentwicklungen wurden Potenziale zu den zukünftig zusätzlich zu erfassenden Mengen an wiederverwendbaren, verkaufsfähigen Gegenständen aus den sperrigen Abfällen abgeleitet. Die Untersuchungen zur Zusammensetzung der sperrigen Abfälle ergaben (zusammenfassende Darstellung hierzu siehe auch Kap. 3.4.3), dass die Zusammensetzung von der Bebauungsstruktur abhängt und von Stichprobe zu Stichprobe sehr stark variiert, große Anteile an Holz- und Polstermöbel enthalten waren, andere Fraktionen keine oder eine untergeordnete Rolle spielten (z. B. Metallmöbel, Glasgegenstände, Kunststoffmöbel), merkliche Anteile (ca. 10 bis 17 %) wiederverwendbarer und verkaufsfähiger Gegenstände festgestellt wurden (insbesondere Holzund Polstermöbel). In Auswertung aller Ergebnisse und insbesondere auf der Grundlage der Betrachtungen zu den ökonomischen ökologischen Auswirkungen einer gesonderten Erfassung und Vermarktung wiederverwendbarer Bestandteile der sperrigen Abfälle wurde festgestellt, dass die Vorteilhaftigkeit der weitergehenden Wiederverwendung sperriger Abfälle nicht eindeutig ist. 9 BIWA Consult GbR, Freiberg: Konzeptionelle Betrachtungen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung von sperrigen Abfällen – Landkreis Görlitz 2022, Bericht vom 29.11.2022, im Auftrag von: LRA Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, erarbeitet mit Fördermitteln im Rahmen der ZERO-WASTE-Strategie des Freistaates Sachsen AWK - Landkreis Görlitz 2024 19
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