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Abfallwirtschaftskonzept für den LK Görlitz 2024

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Die Zielstellung der Kreislaufwirtschaft besteht grundsätzlich darin, Mensch und Natur bei der Erzeugung und insbesondere bei der Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen. Dabei sollen natürliche Ressourcen so weit als möglich geschont werden. Der Landkreis Görlitz will diese Ziele durch Maßnahmen, welche die Umsetzung der Prioritätenfolge – Vermeidung vor Vorbereitung zur Wiederverwendung vor Recycling vor sonstiger Verwertung vor Beseitigung – ermöglicht, erreichen.

Die Ergebnisse der

Die Ergebnisse der Trendbetrachtungen zeigen, dass sich die einwohnerspezifischen Abfallmengen bis 2033 kaum ändern bzw. z. T. geringfügig erhöhen. Die Absolutmengen nehmen auf Grund zurückgehender Einwohnerzahlen ab. Ausnahmen bilden die Mengen sperriger Abfälle und PPK, die in etwa konstant bleiben. Die konstante Fortentwicklung etwa gleichbleibender einwohnerspezifischer Abfallmengen verdeutlicht zum einen, dass im Landkreis ein stabiles Abfallwirtschaftssystem umgesetzt wird, und zum anderen, dass eine weitere Verschiebung der Restabfallmengen hin zu den Mengen Bioabfälle und Wertstoffe nicht zu erwarten ist. Anzumerken ist, dass die Restabfallmengen bereits unter und die Bioabfallmengen über den Vergleichsdaten für den Freistaat Sachsen liegen (siehe Kap. 4.4). Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die überdurchschnittlichen Bioabfallmengen von 99,5 kg/(E*a) 21 den Zielwert des aktuellen sächsischen Kreislaufwirtschaftsplanes für das Jahr 2032 von 109 kg/(E*a) trotzdem noch nicht erreichen. Um die Vorgaben erreichen zu können, wären etwa 10 kg/(E*a) zusätzlich zu erfassen (siehe Kap. 4.2). Legt man den Zielwert für Bioabfälle zugrunde und unterstellt, dass zur Erreichung des Zielwertes 50 % der zusätzlichen Bioabfallmengen durch Abreicherung aus dem Restabfall generiert wird - ändern sich die zu erwartenden Abfallmengen wie folgt: Bioabfälle: von ca. 100 auf 109 kg/(E*a) Restabfälle: von ca. 92 auf 87 kg/(E*a). 21 93,5 kg/(E*a) aus kommunaler Erfassung und 6 kg/(E*a) aus gewerblicher Erfassung (Bilanz 2022) AWK - Landkreis Görlitz 2024 46

6 Geplante Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der Kreislaufwirtschaft 6.1 Änderungen in der Organisation/ der Struktur der Kreislaufwirtschaft Es besteht keine Veranlassung, prinzipielle Änderungen an der Organisation und an der Struktur der Kreislaufwirtschaft im Landkreis Görlitz vorzunehmen. Das betrifft das Innenverhältnis zwischen der Landkreisverwaltung und dem Regiebetrieb Abfallwirtschaft, die Aufteilung des Landkreisgebietes in zwei Entsorgungsbereiche und die Umsetzung der operativen Leistungen in Regie der kommunalen bzw. gemischtwirtschaftlichen Entsorgungsunternehmen. Überlegungen zu Organisation und Struktur sollten trotzdem von Zeit zu Zeit bzw. nach Bedarf angestellt werden. Weitere Optimierungen in der Kreislaufwirtschaft könnten sich durch eine engere Zusammenarbeit der beiden Entsorgungsunternehmen – NEG und EGLZ – ergeben. Hierzu sollten Überlegungen beispielsweise zu folgenden Themenfeldern angestellt werden: Angleichung des Leistungsportfolio (z. B. Vereinheitlichung des Spektrums der an den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle) gemeinsame Leistungserbringung im gesamten Landkreis Görlitz (z. B. bei der Erfassung von Problemstoffen mittels Schadstoffmobil) gemeinsame Ausschreibung von Teilleistungen (z. B. für die Besorgung von Abfallbehältern). AWK - Landkreis Görlitz 2024 47

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