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Abfallwirtschaftskonzept für den LK Görlitz 2024

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Die Zielstellung der Kreislaufwirtschaft besteht grundsätzlich darin, Mensch und Natur bei der Erzeugung und insbesondere bei der Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen. Dabei sollen natürliche Ressourcen so weit als möglich geschont werden. Der Landkreis Görlitz will diese Ziele durch Maßnahmen, welche die Umsetzung der Prioritätenfolge – Vermeidung vor Vorbereitung zur Wiederverwendung vor Recycling vor sonstiger Verwertung vor Beseitigung – ermöglicht, erreichen.

11 Ausweisung von

11 Ausweisung von Flächen, die für Deponien geeignet sind entsprechend § 30 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Die Beseitigung von Abfällen aus dem Landkreis Görlitz, einschließlich Ablagerung, obliegt dem RAVON. Der Verband ist auch für die Planung und Beschaffung entsprechender Kapazitäten verantwortlich. Der Landkreis Görlitz betreibt und plant keine Anlagen zur Behandlung und zur Ablagerung von Abfällen. Die Ausweisung hierfür geeigneter Flächen im vorliegenden Abfallwirtschaftskonzept ist entbehrlich. 12 Maßnahmenplan In der nachfolgenden Übersicht sind die Maßnahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Görlitz zusammengestellt. Die Maßnahmen leiten sich aus den vorangegangenen Ausführungen ab. Gesetzlich vorgegebene Aufgaben, wie z. B. die jährliche Erstellung von Abfallbilanzen und die Fortschreibung des hier vorliegenden Abfallwirtschaftskonzeptes, und allgemeine Aufgaben, wie z. B. die Verfolgung der gesetzgeberischen, der wissenschaftlichen und der technischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft, sind in der Übersicht nicht enthalten. Die in Tab. 13 benannten Maßnahmen bilden die Grundlage der zukünftigen Arbeiten für den Landkreis Görlitz als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. AWK - Landkreis Görlitz 2024 56

Tab. 13: Maßnahmenplan zum Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Görlitz Nr. Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum Organisation, allgemeine Aufgaben 1 Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes Regiebetrieb Abfallwirtschaft kontinuierlich 2 Prüfung von Synergieeffekten durch engere Zusammenarbeit der beiden Entsorgungsunternehmen – NEG und EGLZ - beispielsweise zu folgenden Themenfeldern: Regiebetrieb Abfallwirtschaft Entsorgungsunternehmen, externe Dienstleister 2024 beginnend - Angleichung des Leistungsportfolio (z. B. Vereinheitlichung des Sprektrums der an den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle) - gemeinsame Leistungserbringung im gesamten Landkreis Görlitz (z. B. bei der Erfassung von Problemstoffen mittels Schadstoffmobil) - gemeinsame Ausschreibung von Teilleistungen (z. B. für die Besorgung von Abfallbehältern) AWK - Landkreis Görlitz 2024 57

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