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Chronik der Naturschutzarbeit (Band I)

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Naturschutzarbeit im Landkreis Löbau-Zittau

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• • • • • • • • • • • Artenschutz • • • • • • • • • und • • • Artenschutzprojekte • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Pflegestation Ebersbach Aus dem Archiv der UNB des Landkreises Görlitz, Artikel ohne nähere Bezeichnung 125

Horstschutzzonenbetreuung Schutzmaßnahmen für die vom Aussterben bedrohten Tierarten: Seeadler, Schwarzstorch, Uhu, Sperlingskauz, Kranich u. Elbebiber. Weisung des Rates des Bezirkes Dresden an alle Naturschutzverwaltungen, 1978 Im Jahr 1978 richtete sich eine Weisung des Rates des Bezirkes Dresden an das Naturschutzorgan des Rates des Kreises. Es handelte sich um Schutzmaßnahmen für die vom Aussterben bedrohten Tierarten Seeadler, Schwarzstorch, Uhu, Sperlingskauz, Kranich und Elbebiber. Die Schaffung von Schutzzonen für die Brut- und Wohnstätten dieser geschützten Tierarten war vorrangige Aufgabe. Zur Betreuung dieser Brut- und Wohnstätten wurde festgelegt, geeignete Naturschutzhelfer als Betreuer einzusetzen. Der Schutz vor Störungen ist in der Brut- und Aufzuchtzeit vorrangig. Durch die Betreuer ist neben der Gewährleistung von Schutzmaßnahmen die Dokumentation zur Erfassung der Artenvorkommen für die Forschung bedeutungsvoll. Nach 1989 wurde die Horstschutzzonenbetreuung gemäß § 25 Abs. 5 SächsNatSchG durchgeführt. Die fachlichen Empfehlungen zur Ausweisung der Horstschutzzonen (1990–2005) gaben die berufenen Artbetreuer. Bis 2005 erfolgte dies maßgeblich durch Herrn Heinz Knobloch, Oybin, der auch schon vor 1989 die Bewachung der Horste durch ehrenamtliche Naturschützer organisiert hat. Ab 2006 erfolgte die Schutzgebietsbetreuung im Rahmen der Sächsischen Naturschutzrichtlinie. Die Horstschutzzonenbetreuung wurde durch das Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“ gemeinnützige GmbH in Zusammenarbeit mit weiteren Ehrenamtlern und Vereinen (insbesondere NABU Ebersbach) weitergeführt. Schwerpunkte: * Artfeststellung durch Verhöre (Herbstbalz, Winterbalz) und Sichtnachweise * Dokumentation des Brutgeschehens * stichprobenartige Kontrollgänge * früher auch Bewachung von Brutplätzen In den vergangenen Jahren wurden in folgenden Gebieten im Zittauer Gebirge Horstschutzzonen ausgewiesen: Jonsdorfer Felsenstadt Große Felsengasse bei Oybin Ameisenberg bei Oybin Weißbachtal bei Lückendorf Berg Oybin Wändebruch bei Waltersdorf In der Allgemeinverfügung des Landkreises Löbau-Zittau war dazu festgelegt, dass für den Uhu vom 15.1. – 31.8. bzw. für den Wanderfalken vom 1.4.–20.6. die jeweilige Horstschutzzone nicht betreten oder befahren werden darf. 126

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