• • • • • • • • • • • • Anfänge • • • • • • • des • • Naturschutzes • • • • • • • • • • • bis • • 1945 • • • • • • • • Im 17. und 18. Jh. wurde zunächst durch regionale Gesetze vieler Feudalherren die Jagd geregelt, indem für Tierarten der Abschuß untersagt und Schutzflächen festgelegt wurden. Wenn diese Gesetze auch lokal der Erhaltung der Naturressourcen dienen, sind sie jedoch vorrangig der Jagdleidenschaft und Trophäensucht dienlich. Auszug: Der Sechs-Stadt Zittau Forst- und Jagt-Ordnung (von 1729) Das Anno 1728 in der Ober-Lausitz wegen Pflantz- und Pfropffung auch Cultivirung fruchtbarer und anderer Bäume, publicirte Königliche Mandat giebet hiervon gnugsamen Unterricht. Caput XI. Von der Jagt und was dabey zu beobachten. enthält Anweisungen zum Verhalten im Wald, hinsichtlich der Schonzeiten zum Schutz der Natur. (4) Es soll sich auch niemand künfftig unterfangen, von Mittel des May-Monaths biß zum Mittel des Junii unter einigerley Vorwand des Grasens, Leseholtz Holens, Heydel-Beere und Piltz-Suchens und dergleichen im Walde betreten zu lassen, damit das Wild im Setzen nicht gestöhret werde. (8) Selbst die reuthende Förster haben sich darnach zu richten, und ohne schrifftliche Anordnung kein Wild, sonderlich aber Thiere, Bachen, und Rücken zu pürschen, weniger in denen verbothenen und zu schonen gesetzten Zeiten dergleichen zu beginnen, allermassen vor Johannis kein Hirsch, vor Jacobi kein Schwein, und vor Bartholomäi kein Reher zu fällen. (21) Wird ernstlich untersaget, das Feder-Wildpreth oder Geflügel, besonders Auer- Birck- Haselund Rebhüner, wilde Enten, wilde Tauben und dergleichen nicht mehr in der Bruth-Zeit zu stöhren, die Eyer oder Junge wegzunehmen, oder wohl gar die Alten über und ausser deren Nestern, zum Ruin der gantzen Hecke, mit Schleiffen zu fangen. (24) Um nun allerley Wildpreth in des Raths-Refier zu erhalten, sollen die Forst-Bedienten dahin bemühet seyn, denen Raubthiern, als Wölffen, Luchsen, Füchsen, Wilden Katzen, Adlern, Uhuen, und andern Raub-Vögeln, allen Fleisses nachzustellen, und solche wegzuschiessen oder zufangen, wie sie denn auch die im Felde gefundene zahme Katzen ohne Unterscheid wegschiessen mögen. Die ersten Erfolge der Bewahrung von Naturobjekten vor dem Menschen und seiner Wirtschaft, veranlassten im Jahre 1897 Ernst Rudorff einen Aufruf zum Heimatschutz zu veröffentlichen. Daraufhin konstituierte sich 1904 in Dresden der „Deutsche Bund Heimatschutz“, aus dem im Jahre 1908 der „Landesverein Sächsischer Heimatschutz“ hervorging. Rudorff war damit der Wegbereiter des verbandsmäßig organisierten Naturschutzes in Deutschland. Im Jahre 1904 erschien auch die im Auftrag des Staates angefertigte Denkschrift von Hugo Conventz „Die Gefährdung der Naturdenkmäler und Vorschläge zu ihrer Erhaltung“. Die von ihm entwickelten Begriffe haben noch heute Gültigkeit. Als 1906 unter der Leitung von Conventz in Danzig die „Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen“ gegründet wurde, begann die staatlich gelenkte Naturschutzarbeit in Deutschland. Im Bemühen um internationales Ansehen und infolge der Beharrlichkeit der für den Naturschutz Verantwortlichen erschien als erste deutsche zentrale gesetzliche Regelung das „Reichsnaturschutzgesetz vom 26.6.1935“. 9
1730 Forst- und Jagdordnung der Sechs-Stadt Zittau Erlass König Friedrich Augusts 1864 Gesetz über die Ausübung der Jagd durch Johann König von Sachsen 1861 Gründung des Humboldtvereins zu Ebersbach 1868 Durch die 26. Generalversammlung der deutschen Land- und Forstwirte wurden internationale Abmachungen zum Schutz der für die Land- und Forstwirtschaft nützlichen Vögel gefordert. Eine internationale Übereinkunft wurde hierzu 1902 getroffen. 1870 Gründung des Humboldtvereins zu Seifhennersdorf 1876 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1879 Aus dem 1875 gegründeten sächsisch-thüringischen Verein für Vogelkunde und Vogelschutz ging 1879 der Deutsche Verein zum Schutz der Vogelwelt hervor, dem sich bis zum Jahre 1900 über 40 sächsische Vereinigungen anschlossen, darunter 1888 die Naturforschende Gesellschaft Görlitz. 1888 Erlass der Reichsvogelschutzgesetze (1908 Neufassung). 1908 Gründung des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz. Eine Abteilung dieses Vereins, in welcher auch die Vogelschutzkommission (M. Braess, A. Jacobi, O. Koepert) tätig war, bildete der Naturschutz. Durch den Landesverein Sächsischer Heimatschutz erfolgte die Berufung von ornithologischen Vertrauensmännern und die Zahlung von Geld- und Buchprämien an Personen, die sich um Naturdenkmale aus der Vogelwelt verdient gemacht hatten als Alternative zu den vehement bekämpften Abschussprämien für Greifvögel und Eulen. 1911 Zum Schutz von Turm- und Wanderfalke, Schrei-, See- und Fischadler, Uhu u. a. Eulen sowie Weihen, Bussarde und Reiher in Staatsforstrevieren wurde im Jahre 1911 die Generalanordnung des Sächsischen Finanzministeriums erlassen. Der Eisvogel und beide Milanarten wurden im Jahre 1912 durch eine zweite Generalverordnung gesetzlich geschützt. Für Vogelschutzmaßnahmen in Staatsforstrevieren standen jährlich 2000 Mark zur Verfügung. Beim Sächsischen Innenministerium wurde eine mit staatlichen Vollmachten ausgestattete Vogelschutzkommission berufen. 10
Persönlicher Antrag des Kreisnatur
Konzeption zur Wiederaufforstung de
1983 Aufhebung der Schutzerklärung
Sächsische Zeitung v. 3.4.1987 Die
68
1987 Betreuungs-Pflegevertrag mit H
1988 Vertrag v. 21.9.1988: Rat des
Damit unsere Heimat blühe und gede
1988 Naturschutzhelfer-Aktivität O
78
1989 Antrag vom 30.1.1989 von S. H
1989 Einstweilige Sicherung zum Sch
84 1989 Ab 1.12.1989 ist als neuer
86 Renaturierung von Fließgewässe
Befragung von Herrn Dr. Brösel, Um
90 Blick auf die Klunst 1932
Befragung Gerd Hummitzsch, langjäh
Auf einen Aufruf vom RP Dresden hin
Vortrag: „Naturschutz zwischen Tr
Ein äußerst angenehmer Kollege un
1994 Kreisreform Zusammenlegung der
102 Olbersdorfer See mit Althalde F
Naturschutzprojekte Landkreis Löba
Mandy Ciezynski Landkreis Journal.
Die sechs Naturschutzprojekte 1 Ren
Das Neophytenprojekt des Landkreise
112
Landkreis Journal Amtsblatt des Lan
116
turschutzbehörde eingestellt. Auch
Schulen finden, einen ausgezeichnet
122 Foto: NSZ
1905 von den Forstverwaltungen der
Horstschutzzonenbetreuung Schutzma
128 SZ Artikel aus dem Archiv der U
Projektbeispiel: Renaturierung eine
Beiträge mit Hinweisen zur Bestand
134
Haselmaus (Muscardinus avellanarius
Im Gespräch mit Herrn Wolfram Poic
140 Pflege der Silberdistelflächen
Breitblättriges Knabenkraut (Dacty
144 Rotsteinverein e.V., Foto: Wilf
Der Rotsteinverein e.V. in Sohland
148 Quelle: Zeitungsartikel aus dem
auch die Gelege der Schellenten bli
Andreas Jedzig, Vorsitzender des NA
Schon eine langjährige Tradition:
Die Eichgrabener Teiche Südöstlic
Auf dem Bergwiesenfest, Fotos: Andy
Infotafel im Eingangsbereich des Sc
Im Gespräch mit Herrn Dietmar Böh
Zur Geschichte der Fachgruppe Ornit
Fachgruppe Ornithologie und Vogelsc
Arbeitseinsatz am Kaltbach Pflanzar
Arbeitseinsatz am Kaltbach Der Kalt
Nach einem Pflanzeinsatz Organisati
haben wir für unseren Ort neben Na
176 Revitalisierungsmaßnahmen am F
Neben eigenen praktischen Naturschu
* Das Forellenflössel wurde im Rah
Landschaft zu informieren und für
Anlage eines grenzübergreifenden d
Name Betreutes Gebiet Artbetreuer U
Name Betreutes Gebiet Artbetreuer S
Name Betreutes Gebiet Artbetreuer M
Name Betreutes Gebiet Artbetreuer I
Name Betreutes Gebiet Artbetreuer G
196
(26) Makatsch, W. (1950): Schafft N
(81) Schwanitz, G. (1968): Die „F
(131) Rat des Kreises Löbau, Abtei
(185) Rat des Kreises Zittau, Besch
(238) Dieckhoff, H.-P. (1994): Bota
Dank Wir bedanken uns ganz herzlich
Laden...
Laden...
Laden...
© Landkreis Görlitz 2020