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Chronik der Naturschutzarbeit (Band I)

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Naturschutzarbeit im Landkreis Löbau-Zittau

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• • • • • • • • • • • Artenschutz • • • • • • • • • und • • • Artenschutzprojekte • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Wanderfalke (Falco peregrinus) Gefährdung Sachsen: Rote Liste 1 – vom Aussterben bedroht Schutz BRD: Rote Liste 3 – gefährdet Schutz EU: geschützte Art nach Vogelschutz-Richtlinie Schutzmaßnahmen: Die Felsgebiete des Zittauer Gebirges bieten dem Uhu wertvolle Brut- und Lebensräume. Um diesen Arten eine störungsfreie Foto: NSZ Jungenaufzucht zu ermöglichen, werden die jeweiligen Brutreviere als Horstschutzzone ausgewiesen. In diesen Horstschutzzonen besteht zur Sperrzeit ein Betretungs- und Kletterverbot. Die Einhaltung dieser Verbote wird von den Naturschutzbehörden kontrolliert. Beitrag zur Bestandessituation bedrohter Tiere in Sachsen Quelle: H. Schiemenz „Vom Aussterben bedrohte Tiere Sachsens“, 1969 in „Naturschutzarbeit und heimatkundliche Forschung Sachsens“ Das Aussterben des Wanderfalken (Falco peregrinus) in Sachsen dürfte in den nächsten Jahren erfolgen. Der Baumbrüter ist aus Sachsen bereits verschwunden … Aus dem Zittauer Gebirge sind nach KNOBLOCH (1957) nach dem zweiten Weltkrieg 3 Brutplätze bekannt geworden. Der erste Platz war, ohne Bruterfolg, nur 1946 und 1947 besetzt, der zweite Anfang der 50er Jahre bis 1953 und 1960/61. Der dritte Platz hatte von 1948 bis 1965 ein Wanderfalkenpaar, das in dieser Zeit immerhin 9 Bruten hochbrachte. 1966 und 1967 war nur noch das Männchen anwesend, seit 1968 ist der Platz völlig verwaist. Heinz Knobloch: Zum Vorkommen des Wanderfalken im Zittauer Gebirge. „Der Falke“, Jg. 4, Nr. 3, (Mai 1957). Als Ergebnis meiner Erkundungen steht die bedauerliche Tatsache fest, dass die früheren Vorkommen, wie zum Beispiel bei Jonsdorf und bei der Lausche, als erloschen zu betrachten sind und der deutsche Anteil des Zittauer Gebirges nur noch ein einziges Wanderfalkenpaar beherbergt. Damit ist der Bestand nach einem gewissen Aufstieg wieder bis auf die 1924 von Rudolf Zimmermann (1) und Heinrich Kramer (2) genannte Zahl zurück gegangen. Da in den ehemals vom Wanderfalke besetzen Revieren landschaftliche Veränderungen kaum eingetreten sind, halte ich hier eine Wiederansiedlung durchaus für möglich, außer im Horstrevier II. Beschluss des Rates des Kreises Zittau v. 3.6.1959: Horstwand an der Nordwand des Oybin als geschützter Biotop des Wanderfalken zum Naturdenkmal erklärt. Das Beklettern dieser Wand sowie die Durchführung baulicher Maßnahmen werden untersagt. 127

128 SZ Artikel aus dem Archiv der UNB des Landkreises Görlitz ohne nähere Bezeichnung

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