• • • • • • • • • • • • • • • • • Naturschutzarbeit • • • • • • • • • • • • • 1949–1989 • • • • • • • • • • • • Der Kreisnaturschutzbeauftragte Dr. Schubert schrieb im Kulturspiegel der Stadt Zittau im April 1955 zum „Naturschutz im Kreis Zittau“: Überall in der Deutschen Demokratischen Republik geht der Aufbau mit raschen Schritten vorwärts. Überall wird durch fleißige Hände dem Lande ein Höchstmaß an Lebensgütern abgerungen, um die Lebenserhaltung unserer Menschen immer weiter zu steigern. Hat es unter Umständen überhaupt einen Sinn, von Naturschutz zu sprechen? Steht das nicht im Widerspruch zu obigen Bestrebungen? Die Regierung unseres Landes hat am 13. August 1954 mit dem Erlass des „Gesetzes zu Erhaltung der heimatlichen Natur“ die Naturschutzbestrebungen nicht nur gerechtfertigt, sondern ihnen auch ihre Aufgabe beim Aufbau unserer Heimat zugewiesen. Naturschutz ist heutzutage keine rückwärtsblickende, konservierende Angelegenheit, sondern ein wichtiger Teil der Landesplanung und Landesgestaltung geworden. Das Gesetz sieht dreierlei Formen des Schutzes vor: es sind dies: 1. Die Naturschutzgebiete … Im Kreise Zittau wird das Gebiet der Jonsdorfer Mühlsteinbrüche mit seinen zahlreichen geologischen Naturdenkmälern und seiner in Tier- und Pflanzenwelt gleich urwüchsigen Waldnatur ein solches Naturschutzgebiet darstellen. Die Grenzen des Gebietes sind durch das Zeichen des Naturschutzes – die schwarze Eule auf hellem Brettchen – markiert. 2. Die Landschaftsschutzgebiete … Solche Gebiete sind bei uns das Lausurtal bei Großschönau und das Roschertal. Bald wird das gesamte Zittauer Gebirge ein Landschaftsschutzgebiet sein, damit seine große Schönheit und sein hoher Erholungswert für unsere deutschen Menschen für immer erhalten bleiben. 3. Die Naturdenkmäler … Sie sind zahlreich im Kreise; fast jede Gemeinde kann welche aufweisen. Schließlich schützt das Gesetz noch allgemein alle wildlebenden Tiere und wild wachsende Pflanzen, die im engere Sinne als „geschützt“ anzusehen sind, dürfen überhaupt nicht gefangen bzw. gepflückt werden. Immerhin sei erwähnt, das unsere Himmelschlüssel, die bald wieder unsere Wiesen schmücken werden, die Weidenkätzchen, die unseren Bienen die erste Nahrung bieten, zu diesen geschützten Pflanzen gehören. Darum, Wanderer, freut euch an ihrem Anblick in der Natur und pflückt sie nicht ab. Hausfrauen, kauft keine Frühlingssträuße von Händlern, bei denen der Verdacht nahe liegt, daß sie die Ware aus der freien Natur uns geraubt haben. 25
Nach 1949 kam es zur Bildung von Fachgruppen und Bezirksfachausschüssen Ornithologie mit starker Orientierung auf „praktischen Vogelschutz“ und Avifaunistik. Neueinrichtung von Vogelschutz- u. Nistkastenrevieren z. B. im Wittgendorfer Wald. 1953 erfolgte die Gründung des Instituts für Landschaftsforschung und Naturschutz, bzw. 1954 einer Zweigstelle in Dresden. Durch eine drastische Einschränkung des Jagdrechtes in Bezug auf Vögel wurden 1955 viele Vogelarten in die Naturschutzgesetzgebung überführt und dabei die Kategorie „Vom Aussterben bedroht“ eingeführt. Die Betreuung vom Aussterben bedrohter Vogelarten wurde durch einen ausgewählten Personenkreis wahrgenommen, z. B. Weiß- und Schwarzstorch sowie Blauracke – G. Creutz, Wanderfalke und Uhu – H. Knobloch u. a. Nach 1975 kam es zur Bildung von Bezirksarbeitsgruppen (BAG) Gefährdete Tiere (Leitung Dresden H. Kubasch) und stärkere Übertragung der Sorge für gefährdete Arten auf ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte und -helfer. Seit 1954 wurden verstärkt ornithologisch wertvolle Gebiete als NSG ausgewiesen, z. B. Niederspreer Teichgebiet, Tauerwiesen. 1976 kam es zur Festsetzung nationaler Feuchtgebiete, darunter Talsperre Quitzdorf und Niederspreer Teichgebiet. 1988 erfolgte die Meldung von IBA (Important Bird Areas) als europäische Vogelschutzgebiete an die EG-Kommission, dazu gehörte das Niederspreer Teichgebiet. (Steffens, 1993) „Zu den Nachbarn in Böhmen hatte der Verein „Ornis“ und seine Nachfolge-Organisationen stets ein gutes Verhältnis, sofern die politischen Verhältnisse das erlaubten.“ (G. HOFMANN, 1993) aus Steffens (1993): 4.4. Vogelschutz 1945–1989 1957 Zittau: Unterschutzstellung Großer Stein Spitzkunnersdorf als FND am 9. Januar 1957 1957 Heinz Knobloch: Zum Vorkommen des Wanderfalken im Zittauer Gebirge, Artikel in der Zeitschrift für Ornithologie „Der Falke“, Jg. 4, Nr. 3, (Mai 1957) 26
1988 Naturschutzhelfer-Aktivität O
78
1989 Antrag vom 30.1.1989 von S. H
1989 Einstweilige Sicherung zum Sch
84 1989 Ab 1.12.1989 ist als neuer
86 Renaturierung von Fließgewässe
Befragung von Herrn Dr. Brösel, Um
90 Blick auf die Klunst 1932
Befragung Gerd Hummitzsch, langjäh
Auf einen Aufruf vom RP Dresden hin
Vortrag: „Naturschutz zwischen Tr
Ein äußerst angenehmer Kollege un
1994 Kreisreform Zusammenlegung der
102 Olbersdorfer See mit Althalde F
Naturschutzprojekte Landkreis Löba
Mandy Ciezynski Landkreis Journal.
Die sechs Naturschutzprojekte 1 Ren
Das Neophytenprojekt des Landkreise
112
Landkreis Journal Amtsblatt des Lan
116
turschutzbehörde eingestellt. Auch
Schulen finden, einen ausgezeichnet
122 Foto: NSZ
1905 von den Forstverwaltungen der
Horstschutzzonenbetreuung Schutzma
128 SZ Artikel aus dem Archiv der U
Projektbeispiel: Renaturierung eine
Beiträge mit Hinweisen zur Bestand
134
Haselmaus (Muscardinus avellanarius
Im Gespräch mit Herrn Wolfram Poic
140 Pflege der Silberdistelflächen
Breitblättriges Knabenkraut (Dacty
144 Rotsteinverein e.V., Foto: Wilf
Der Rotsteinverein e.V. in Sohland
148 Quelle: Zeitungsartikel aus dem
auch die Gelege der Schellenten bli
Andreas Jedzig, Vorsitzender des NA
Schon eine langjährige Tradition:
Die Eichgrabener Teiche Südöstlic
Auf dem Bergwiesenfest, Fotos: Andy
Infotafel im Eingangsbereich des Sc
Im Gespräch mit Herrn Dietmar Böh
Zur Geschichte der Fachgruppe Ornit
Fachgruppe Ornithologie und Vogelsc
Arbeitseinsatz am Kaltbach Pflanzar
Arbeitseinsatz am Kaltbach Der Kalt
Nach einem Pflanzeinsatz Organisati
haben wir für unseren Ort neben Na
176 Revitalisierungsmaßnahmen am F
Neben eigenen praktischen Naturschu
* Das Forellenflössel wurde im Rah
Landschaft zu informieren und für
Anlage eines grenzübergreifenden d
Name Betreutes Gebiet Artbetreuer U
Name Betreutes Gebiet Artbetreuer S
Name Betreutes Gebiet Artbetreuer M
Name Betreutes Gebiet Artbetreuer I
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196
(26) Makatsch, W. (1950): Schafft N
(81) Schwanitz, G. (1968): Die „F
(131) Rat des Kreises Löbau, Abtei
(185) Rat des Kreises Zittau, Besch
(238) Dieckhoff, H.-P. (1994): Bota
Dank Wir bedanken uns ganz herzlich
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