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Chronik der Naturschutzarbeit (Band I)

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Naturschutzarbeit im Landkreis Löbau-Zittau

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• • • • • • • • • • • • • • • • • Naturschutzarbeit • • • • • • • • • • • • • 1949–1989 • • • • • • • • • • • • Der Kreisnaturschutzbeauftragte Dr. Schubert schrieb im Kulturspiegel der Stadt Zittau im April 1955 zum „Naturschutz im Kreis Zittau“: Überall in der Deutschen Demokratischen Republik geht der Aufbau mit raschen Schritten vorwärts. Überall wird durch fleißige Hände dem Lande ein Höchstmaß an Lebensgütern abgerungen, um die Lebenserhaltung unserer Menschen immer weiter zu steigern. Hat es unter Umständen überhaupt einen Sinn, von Naturschutz zu sprechen? Steht das nicht im Widerspruch zu obigen Bestrebungen? Die Regierung unseres Landes hat am 13. August 1954 mit dem Erlass des „Gesetzes zu Erhaltung der heimatlichen Natur“ die Naturschutzbestrebungen nicht nur gerechtfertigt, sondern ihnen auch ihre Aufgabe beim Aufbau unserer Heimat zugewiesen. Naturschutz ist heutzutage keine rückwärtsblickende, konservierende Angelegenheit, sondern ein wichtiger Teil der Landesplanung und Landesgestaltung geworden. Das Gesetz sieht dreierlei Formen des Schutzes vor: es sind dies: 1. Die Naturschutzgebiete … Im Kreise Zittau wird das Gebiet der Jonsdorfer Mühlsteinbrüche mit seinen zahlreichen geologischen Naturdenkmälern und seiner in Tier- und Pflanzenwelt gleich urwüchsigen Waldnatur ein solches Naturschutzgebiet darstellen. Die Grenzen des Gebietes sind durch das Zeichen des Naturschutzes – die schwarze Eule auf hellem Brettchen – markiert. 2. Die Landschaftsschutzgebiete … Solche Gebiete sind bei uns das Lausurtal bei Großschönau und das Roschertal. Bald wird das gesamte Zittauer Gebirge ein Landschaftsschutzgebiet sein, damit seine große Schönheit und sein hoher Erholungswert für unsere deutschen Menschen für immer erhalten bleiben. 3. Die Naturdenkmäler … Sie sind zahlreich im Kreise; fast jede Gemeinde kann welche aufweisen. Schließlich schützt das Gesetz noch allgemein alle wildlebenden Tiere und wild wachsende Pflanzen, die im engere Sinne als „geschützt“ anzusehen sind, dürfen überhaupt nicht gefangen bzw. gepflückt werden. Immerhin sei erwähnt, das unsere Himmelschlüssel, die bald wieder unsere Wiesen schmücken werden, die Weidenkätzchen, die unseren Bienen die erste Nahrung bieten, zu diesen geschützten Pflanzen gehören. Darum, Wanderer, freut euch an ihrem Anblick in der Natur und pflückt sie nicht ab. Hausfrauen, kauft keine Frühlingssträuße von Händlern, bei denen der Verdacht nahe liegt, daß sie die Ware aus der freien Natur uns geraubt haben. 25

Nach 1949 kam es zur Bildung von Fachgruppen und Bezirksfachausschüssen Ornithologie mit starker Orientierung auf „praktischen Vogelschutz“ und Avifaunistik. Neueinrichtung von Vogelschutz- u. Nistkastenrevieren z. B. im Wittgendorfer Wald. 1953 erfolgte die Gründung des Instituts für Landschaftsforschung und Naturschutz, bzw. 1954 einer Zweigstelle in Dresden. Durch eine drastische Einschränkung des Jagdrechtes in Bezug auf Vögel wurden 1955 viele Vogelarten in die Naturschutzgesetzgebung überführt und dabei die Kategorie „Vom Aussterben bedroht“ eingeführt. Die Betreuung vom Aussterben bedrohter Vogelarten wurde durch einen ausgewählten Personenkreis wahrgenommen, z. B. Weiß- und Schwarzstorch sowie Blauracke – G. Creutz, Wanderfalke und Uhu – H. Knobloch u. a. Nach 1975 kam es zur Bildung von Bezirksarbeitsgruppen (BAG) Gefährdete Tiere (Leitung Dresden H. Kubasch) und stärkere Übertragung der Sorge für gefährdete Arten auf ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte und -helfer. Seit 1954 wurden verstärkt ornithologisch wertvolle Gebiete als NSG ausgewiesen, z. B. Niederspreer Teichgebiet, Tauerwiesen. 1976 kam es zur Festsetzung nationaler Feuchtgebiete, darunter Talsperre Quitzdorf und Niederspreer Teichgebiet. 1988 erfolgte die Meldung von IBA (Important Bird Areas) als europäische Vogelschutzgebiete an die EG-Kommission, dazu gehörte das Niederspreer Teichgebiet. (Steffens, 1993) „Zu den Nachbarn in Böhmen hatte der Verein „Ornis“ und seine Nachfolge-Organisationen stets ein gutes Verhältnis, sofern die politischen Verhältnisse das erlaubten.“ (G. HOFMANN, 1993) aus Steffens (1993): 4.4. Vogelschutz 1945–1989 1957 Zittau: Unterschutzstellung Großer Stein Spitzkunnersdorf als FND am 9. Januar 1957 1957 Heinz Knobloch: Zum Vorkommen des Wanderfalken im Zittauer Gebirge, Artikel in der Zeitschrift für Ornithologie „Der Falke“, Jg. 4, Nr. 3, (Mai 1957) 26

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