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Chronik der Naturschutzarbeit (Band I)

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Naturschutzarbeit im Landkreis Löbau-Zittau

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• • • • • • • • • • • • • • • • • Naturschutzarbeit • • • • • • • • • • • • • 1949–1989 • • • • • • • • • • • • Die Naturdenkmale des Kreises Zittau – eine historische Betrachtung Werner Schulz Der Naturschutz und damit das Bestreben, wertvolle Naturausstattung für die Nachwelt zu erhalten, kann im Zittauer Gebirge auf eine lange Tradition zurückblicken. Das besondere Interesse galt schon im 19. Jahrhundert der Flora und der Geologie des Gebietes, viele Lehrer des Zittauer Gymnasiums trugen zu deren Erforschung bei. Durch die breite Öffentlichkeitsarbeit, durch das Anfertigen von Schülerarbeiten und durch ihr Wirken im damaligen naturwissenschaftlichen Verein „Globus“ in Zittau gelang es ihnen, ein öffentliches Interesse an den „geologischen Merkwürdigkeiten“ zu erwecken. Es ist deshalb verständlich, dass das seit 1921 bestehende Naturschutzgebiet „Jonsdorfer Felsenstadt“ im Wesentlichen die durch menschliche Arbeit aufgeschlossenen und lehrbuchmäßig anschaulichen Kontakte zwischen dem Sandstein und Eruptivgesteinen umfasste. Im Jahre 1928 konnte der Große Stein, eine weithin sichtbare Phonolithkuppe, durch Gelder der Gemeinde Spitzkunnersdorf und des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz aufgekauft und damit vor dem Abbau bewahrt werden. Daneben galt die Aufmerksamkeit der Naturschützer besonders merkwürdig geformten Sandsteingebilden (z. B. Brütende Henne, Schildkröte) sowie alten und schönen Bäumen. Nur zögernd wurden Empfehlungen zum Schutz von Flächen gegeben. JORDAN u. a. (1936) führten folgende Objekte an: Großer Stein Spitzkunnersdorf, Roschertal, Spitzberg bei Scheibe (beide erst seit 1982 als Flächennaturdenkmale geschützt), Wiese am Breiteberg. Nach dem Zweiten Weltkrieg war es das Verdienst des Biologielehrers Dr. Alfred Schubert, ein Kollektiv von Naturschutzhelfern zu sammeln und sich der Pflege bestehender und der Unterschutzstellung neuer Naturdenkmale zu widmen. Die 1. Durchführungsbestimmung zum Naturschutzgesetz der DDR von 1954 bot die Möglichkeit, Flächennaturdenkmale bis zu einer Größe von 1 ha einzurichten. Im Kreis Zittau wurde 1957 der erste diesbezügliche Ratsbeschluss gefasst, weitere Unterschutzstellungen erfolgten in den späteren Jahren. Es zeigte sich jedoch, dass auf Grund der häufigen Wechsel der Zuordnung des Naturschutzorgans zu den verschiedensten Abteilungen des Rates des Kreises die ständige Dokumentation und die staatsrechtliche Absicherung der Naturdenkmale nicht immer gewährleistet war. Nur durch archivalische Arbeiten können heute z. B. Daten der Unterschutzstellungen komplettiert werden. Dies mag auch die Ursache dafür sein, dass die von Hiebsch 1961 verwendeten Angaben keinesfalls der damaligen tatsächlich vorliegenden Situation entsprachen. Um eine aktuelle Übersicht über die geschützten Objekte und deren Zustand zu erhalten, auf der insbesondere eine Komplettierung der Flächennaturdenkmale aufbauen konnte, wurde in den Jahren 1978/79 eine Erfassung durchgeführt. Die Grundlage bildete ein Formular, das Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Lage und Naturausstattung enthielt und das heute in gering abgewandelter Form im Kreis Zittau zur Antragstellung von Flächennaturdenkmalen Verwendung findet. Im Ergebnis der Erfassung wurden die Grenzen einiger Flächennaturdenkmale geändert, z. B. in Übereinstimmung mit forstlichen Teilflächen gebracht. Quelle: Schulz, W. (1984): Die Naturdenkmale des Kreises Zittau – eine historische Betrachtung. Naturschutzarbeit und naturkundliche Heimatforschung in Sachsen, 26. Jg., 1984. 67

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