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Chronik der Naturschutzarbeit (Band I)

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Naturschutzarbeit im Landkreis Löbau-Zittau

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• • • • • • • • • • • • • • • • • • Naturschutzarbeit • • • • • • • • • • • • • nach • • • 1989 • • • • • • • • Anfänge des Gesteinsabbaus 1952 Fotos aus dem Archiv des Heimatmuseums Ebersbach 91

Befragung Gerd Hummitzsch, langjähriger Naturschutzhelfer, KNB , seit 1990 Mitarbeiter der Naturschutzbehörde des Landkreises Zittau NSZ: Wann und wie sind Sie zum Naturschutz gekommen? G. Hummitzsch: Mit 14 oder 15 Jahren. Willi Ritter, ein engagierter Ornithologe, hat mich damals in die Fachgruppe Ornithologie in Zittau mitgenommen. Mit 18 Jahren wurde ich ehrenamtlicher Naturschutzhelfer. Ursprünglich stamme ich aus Oderwitz. In Spitzcunnersdorf wurde ich dann als ONB eingesetzt, ein Jahr später nach dem Tod von Werner Schulz wurde ich zum Kreisnaturschutzbeauftragten berufen. NSZ: Wann begann Ihre Arbeit in der Naturschutzbehörde? G. Hummitzsch: Im Jahre 1990, also gleich nach der Wende, wurden Jeannette Gosteli und ich durch den Rat des Kreises Zittau als Naturschutzbehörde eingesetzt. Zunächst nur an bestimmten Tagen. In den Ferien wurde die Behörde geschlossen. In dieser Zeit organisierten wir ein Sommerferienlager in Oybin. Das erste Gesetz in der Nachwendezeit war ein Überleitungsgesetz. 1991 wurde ich durch Landrat Eggert gefragt, ob ich im Umweltamt arbeiten würde. Es war eine sehr spannende Zeit. Es war damals viel möglich, weil vieles noch offen und ungeklärt war, besonders die Eigentumsverhältnisse. Arbeitsschwerpunkte waren natürlich die Grünlandpflege, die Streuobstwiesenpflege. Es wurde Flächenschutz betrieben, zum Beispiel neue LSG ausgewiesen sowie das LSG „Zittauer Gebirge“ überarbeitet. Später wurde alles komplizierter oder auch aufgeweichter. Zum Beispiel der Baumschutz. Im Osten hatte er eine lange Tradition. Das Land Sachsen hatte zunächst eine Baumschutzordnung für die drei Sächsischen Bezirke. Im Jahre 1981 wurde die Baumschutz-Verordnung der DDR beschlossen. Diese galt zunächst nach der Wende weiter. Im Jahre 1994 wurde das erste Sächsische Naturschutzgesetz beschlossen. Damit gab es erstmals die Kategorie „Besonders geschützte Landschaftsbestandteile“. Die Zuständigkeit für den Baumschutz lag zuerst bei den Landkreisen, ging von den Landkreisen auf die Gemeinden über. Jede Gemeinde hatte nun in Anlehnung an die Baumschutzverordnungen der Landkreise ihre eigene Baumschutzsatzung. Mit dem neuen Naturschutzgesetz ist dieser Baumschutz durch die Gemeinden hinfällig geworden. Das Verfahrenserleichterungsgesetz regelt, was noch in den Satzungen enthalten sein darf. Danach sind keine Birken, keine Eichen, keine Koniferen mehr geschützt. Es gibt mit diesem neuen Gesetz keinen öffentlich-rechtlichen Schutz mehr für Gehölze. Der Baumschutz ist damit ein „Tiger ohne Zähne“ geworden. – Keine Pflegepflicht mehr, keine Ersatzpflicht. NSZ: Welche Projekte fallen Ihnen aus den vergangenen Jahren besonders ein? G. Hummitzsch: Es gab unter anderem ein Projekt zur Vergrämung der Saatkrähen, ein Steinkauzprojekt, ein Heckenprogramm. Zu nennen wären auch die zahlreichen kleinen Projekte zur Kopfbaumpflege, die Teichpflege. Erwähnenswert ist natürlich auch der Entwicklungsprozess des Naturschutzzentrums, das ja viele solcher Projekte im Landkreis umgesetzt hat. Ein sachsenweites Weißstorchprojekt hat es gegeben, in dessen Rahmen Nisthilfen im Landkreis errichtet wurden. Nicht alle Maßnahmen waren erfolgreich. Nicht zu vergessen die Horstschutzbetreuung und die Projekte zur Neophytenbekämpfung, deren Ausbreitung ja nach der Wende beträchtlich zugenommen hatte. NSZ: Später wirkten Sie aktiv im Landschaftspflegeverband mit. G. Hummitzsch: Der LPV entstand erst nach der Wende im Jahre 1991. Damals ergab sich die Notwendigkeit, Wiesen zu mähen, um die sich keiner gekümmert hat – aus unklaren Besitzverhältnissen oder anderen Gründen. Über 300 ha hatte der LPV damals in Pflege. Der Gründer war damals Gert Wetzold. 92

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