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Chronik der Naturschutzarbeit (Band I)

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Naturschutzarbeit im Landkreis Löbau-Zittau

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• • • • • • • • • • • • • • • • • • Naturschutzarbeit • • • • • • • • • • • • • nach • • • 1989 • • • • • • • • 1991 „Auf Anregung vieler Naturfreunde wurde vom Landratsamt Zittau durch Fördermittel des Bundesministeriums für Umweltschutz im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost und der finanziellen Unterstützung des Landratsamtes im März 1991 das Naturschutzzentrum ‚Zittauer Gebirge‘ in der Gemeindeverwaltung Waltersdorf geschaffen. Hier können sich alle Naturschutzmitarbeiter informieren und ihre Erfahrungen austauschen. Lehrgänge und Schulungen werden durchgeführt und entsprechende Lehrmaterialien bereitgestellt. Das Naturschutzzentrum soll sich zu einer Einrichtung entwickeln, die alle Ergebnisse der Naturschutzarbeit zentral erfasst und auswertet. Die personelle Besetzung wurde durch den Einsatz von ABM-Kräften möglich.“ Reni Hahmann, Naturschutzzentrum 1991 Erstes Gesetz zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 17.6.1991 durch den Landtag Sachsen verabschiedet 1991 Naturschutzverein „Zittauer Bergland“ wurde am 30.9.1991 ins Leben gerufen und hat seine Eintragung als e.V. beantragt 1991 1. Zittauer Naturschutztagung am 23.11.1991 in Zittau in der Gaststätte am Burgteich 95

Vortrag: „Naturschutz zwischen Tradition und neuen Wegen“ im Rahmen der 1. Naturschutztagung 1991 in Zittau „Der Naturschutz ist eine im Vergleich zu anderen öffentlichen Aufgabenbereichen sehr junge Bewegung. Die Anfangsphase des Naturschutzes ist eng mit dem euphorischen Aufbruch des kulturellen Heimatschutzgedankens Ende des 19. Jahrhunderts verbunden. Diese Strömung, für die vor allem Einzelpersonen und Verbände Initiative ergriffen, fand erstmals zur letzten Jahrhundertwende auch beim preußischen Staat Akzeptanz. Mit der Gründung der „Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege“ wurde der administrative und ehrenamtliche Naturschutz geboren. Die Dreiteilung zwischen Verwaltung, Beauftragten und Verbänden spiegelt sich auch im später folgenden Reichsnaturschutzgesetz (1935) wider, das in den 50er Jahren sowohl für die DDR als auch für die BRD Grundlage eigener naturschutzrechtlicher Gesetze und Verordnungen bildete. Diesem Umstand ist es zu verdanken, dass sich die Strukturen und administrativen Bestimmungen im Naturschutz nur geringfügig zwischen den alten und neuen Bundesländern unterschieden. Klar ersichtlich ist jedoch eine Prioritätsverschiebung. Während die ehrenamtliche Naturschutzarbeit insbesondere in Sachsen beispiellos ist, befindet sich die Naturschutzverwaltung erst im Aufbau. Auch das Vereinswesen erfährt zur Zeit eine Wiederbelebung. In den alten Bundesländern haben sich diese zwei letztgenannten Bereiche bereits profiliert. Allerdings ist die ehrenamtliche Naturschutzarbeit dort nur noch vereinzelt vorhanden. Im Landkreis Zittau war und ist die vorrangige Aufgabe der ehrenamtlichen Naturschützer vor allem der praktische Naturschutz, der die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, insbesondere in geschützten Bereichen, beinhaltet. Über 100 Naturschutzhelfer engagieren sich für die Belange des Naturschutzes. Infolge der nun gültigen neuen Rechtsbestimmungen gibt es sowohl bereits traditionelle als auch völlig neue Betätigungsfelder für die Naturschutzkräfte, wie z.B. – Gebietsschutz (Festsetzung und Betreuung von Schutzgebieten). – Artenschutz (Schutz und Förderung der Pflanzen- und Tierwelt einschließlich ihrer Lebensräume), – Landschaftsplanung (Analyse des Naturpotentials mit planerischen Konzepten zur Entwicklung von Natur und Landschaft). – Eingriffsplanung (Beurteilung und Ausgleich von Eingriffen). Vor allem für Beauftragte und Verbände sind bei der Einbeziehung behördlicher Entscheidungen neue Möglichkeiten gegeben. Das demokratische Rechtsprinzip setzt neue Maßstäbe und fordert das Engagement des Naturinteressierten. Ziel der 1. Naturschutztagung war es, die Bedeutung der verwurzelten Struktur der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit nach einer kurzen Zeit der Ungewissheit wieder zu unterstreichen. Die flächenhafte und mit der Basis verbundene Tätigkeit der Vereine und ehrenamtlichen Helfer ist die Grundlage für den administrativen Naturschutz (Behörde). Deshalb muss sich der Landkreis um die Zusammenarbeit mit allen aktiven Naturschützern bemühen.“ Jeannette Graf Referatsleiterin Naturschutz/ Landschaftspflege, Umweltamt Zittau 96

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