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Chronik der Naturschutzarbeit (Band II)

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Naturschutzarbeit im Niederschlesischen Oberlausitzkreis (NOL)

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• • • • • • • • • • • • • • • • • • Naturschutzarbeit • • • • • • • • • • • • • nach • • • 1989 • • • • • • • • Archiv der NABU-Regionalgruppe Weißwasser 159

2004 10 Jahre Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ Peter Heyne, Leiter des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft anlässlich des 10-jährigen Bestehens zur Entwicklung des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“: Nach der politischen Wende eröffnete sich im Osten Deutschlands die Möglichkeit, große Landschaften als Nationalparke, Biosphärenreservate oder Naturschutzparke zu sichern und zu entwickeln. Große, weitgehend von intensiver menschlicher Nutzung unbeeinflusste Gebiete, wie die Sächsische Schweiz, konnten als Nationalpark ausgewiesen werden. Es bestand die Möglichkeit, in erster Linie der sanften Erholung dienende Bereiche zu Naturschutzparken zu erklären und Gebiete, die eine wertvolle Kulturlandschaft repräsentieren, als Biosphärenreservate einzurichten, in denen eine nachhaltige Nutzung der Naturressourcen demonstriert werden kann. Im Beschluss des Ministerrates der DDR vom 16. März 1990 (DDR-Nationalparkprogramm) war ein 150 Quadratkilometer großer Ausschnitt der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft für die Ausweisung als Naturschutzpark vorgesehen. Eine Landschaft, die bereits zu großen Teilen als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet gesichert war, sollte zu einem einheitlichen Großschutzgebiet entwickelt werden. Die vorgesehene Schutzgebietskategorie „Naturschutzpark“ fand nach der Wiedervereinigung keinen Eingang in Bundes- oder Landesrecht. Deshalb erfolgte 1990 die Einstellung eines Beauftragten zur Bildung des Aufbaustabes für einen Naturpark „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“. Ende 1992 erschien das Sächsische Naturschutzgesetz. Darin wurde das Biosphärenreservat als eigene Schutzgebietskategorie entsprechend dem UNESCO-Programm „Man and Biosphere“ formuliert. Von 1993 bis 1994 wurde eine Konzeption zur Entwicklung des Gebietes zum Biosphärenreservat erarbeitet und die Rechtsverordnung für das zukünftige Schutzgebiet vorbereitet. Am 22. März 1994 verabschiedete das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung die Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung. Zugleich nahm die Biosphärenreservatverwaltung als Fachbehörde für Naturschutz ihre Tätigkeit auf. Auf der Basis der Sicherstellung erfolgte zwei Jahre später die Anerkennung des Biosphärenreservates durch die UNESCO. Anfängliche Vorbehalte und Befürchtungen von Kommunen zur Entwicklung der Heide- und Teichlandschaft zu einem Großschutzgebiet wurden in den folgenden Jahren in einem Prozess breiter Abstimmung mit allen Kommunen, Nutzern und sonstigen Betroffenen gemildert. In dessen Ergebnis erfolgte 1997 auf Wunsch der Gemeinde Guttau, Uhyst und Lohsa eine Erweiterung des Reservates. Heute sind die großen Vorbehalte der Anfangszeit weitgehend einer vertrauensvollen Zusammenarbeit unter der gemeinsamen Idee der nachhaltigen Entwicklung des Gebietes gewichen. Viele Projekte, die der touristischen Infrastruktur dienen oder der Vermarktung heimischer Produkte, sind gemeinsam von der Reservatsverwaltung und vielen Akteuren in Angriff genommen worden. Wichtige Impulse gehen vom Reservatsrat aus, der diese Zusammenarbeit fördert und unterstützt. Broschüre „10 Jahre Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ 160

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