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Der European Energy Award (2012-2014)

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Dokumentation 2012-2014

2. Der

2. Der European Energy Award® im Landkreis Görlitz In diesem Abschnitt wird die konkrete Ausgestaltung des eea-Prozesses im Landkreis Görlitz vorgestellt. Des Weiteren wird auf die Inhalte der strategischen Dokumente, wie zum Beispiel das Energie- und Klimaschutzkonzept, verwiesen. Sollten Sie an weite- ren Informationen interessiert sein, wenden Sie sich bitte an die Servicestelle Energie/Landkreis Görlitz oder alternativ an das Amt für Kreisentwicklung. Die Kontaktinformationen finden Sie am Ende dieser Broschüre. 2.1 Grundlage und Umsetzungsschritte Im Prozess des eea gibt es sechs feststehende Maßnahmenbereiche: Bereich 1: Entwicklungsplanung, Raumordnung Bereich 2: Kommunale Gebäude und Anlagen Bereich 3: Versorgung, Entsorgung Bereich 4: Mobilität Bereich 5: Interne Organisation Bereich 6: Kommunikation, Kooperation In allen Maßnahmenbereichen müssen Aufgaben erbracht werden, die zur Erreichung des eea notwendig sind. 10

2.1.1 Organisation Maßnahmenbereich 1: Entwicklungsplanung, Raumordnung Der Bereich Entwicklungsplanung und Raumordnung umfasst alle Maßnahmen, die eine Kommune in ihrem ureigenen Zuständigkeitsbereich, der kommunalen Entwicklungsplanung, ergreifen kann, um die entscheidenden Weichen für eine bessere Energieeffizienz zu stellen und damit den Klimaschutz zu forcieren. Die Maßnahmen reichen von einem energie- und klimapolitischen Leitbild mit Absenkpfad über eine Festlegung im Bereich der Energie-, Regional- und Landschaftsplanung bis hin zur Energieberatung von Bauinteressenten. Maßnahmenbereich 2: Kommunale Gebäude und Anlagen In diesem Bereich können die Landkreise direkte Einspareffekte für den kommunalen Haushalt durch die wirtschaftliche Reduzierung von Betriebskosten ihres eigenen Gebäudebestandes erzielen. Die Maßnahmen reichen von der Bestandsaufnahme über das Energiecontrolling und -management bis hin zu Hausmeisterschulungen. Maßnahmenbereich 3: Versorgung, Entsorgung Der Bereich Ver- und Entsorgung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Abfallentsorgung und -verwertung. Die Maßnahmen reichen von Kampagnen zur Reduzierung der Abfallmengen, der Gewinnung von Ersatzbrennstoffen aus Abfall und der energetischen Weiterverwertung bis hin zur Behandlung und energetischen Verwertung des Bioabfalls. Maßnahmenbereich 4: Mobilität In diesem Bereich werden kommunale Rahmenbedingungen und Angebote vorgestellt, welche Bürger ermutigen, verstärkt auf energiesparende und schadstoffarme oder -freie Verkehrsträger umzusteigen. Das heißt es geht um Maßnahmen, die zur ver- stärkten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, des Fahrrads und von Fußwegen führen. Die Maßnahmen reichen von Informationskampagnen und -veranstaltungen, der Verbesserung des Radwegenetzes und des ÖPNV-Angebotes sowie der Planung von Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern bis hin zum Mobilitätsverhalten der öffentlichen Verwaltung einschließlich des kreiseigenen Fuhrparks. Maßnahmenbereich 5: Interne Organisation Der Landkreis kann im Bereich seiner internen Organisation und Abläufe dafür sorgen, dass das Energiethema gemäß dem energie- und klimapolitischen Leitbild von allen Akteuren gemeinsam verantwortet und vorangebracht wird. Hierzu gehört die Bereitstellung personeller Ressourcen, die Umsetzung eines Aktivitätenprogramms, Weiterbildungsmaßnahmen, das Beschaffungswesen aber auch die Entwicklung und Anwendung innovativer Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung von Maßnahmen. Maßnahmenbereich 6: Kommunikation, Kooperation Dieser Maßnahmenbereich fasst im Wesentlichen Aktivitäten zusammen, die auf das Verbrauchsverhalten Dritter abzielen, zum Beispiel von privaten Haushalten, Schulen, Gewerbetreibenden, Wohnungsbaugesellschaften u. a. . Hierzu gehören Informationsaktivitäten – angefangen bei Pressearbeit, Broschüren, Veranstaltungen bis hin zur Etablierung von Energietischen mit energie- und klimapolitisch relevanten und interessierten Akteuren. Dazu zählen auch Projekte in Berufsschulen, die Einrichtung von Informations- und Beratungsstellen, die Durchführung von Wettbewerben und das Auflegen kommunaler Förderprogramme. Auch zählen zu diesem Bereich alle Aktivitäten, die die Kommunen über ihre Landkreisgrenze hinweg im Sinne eines interkommunalen Erfahrungsaustausches in gemeinsamen Projekten mit anderen Kommunen umsetzten. 11

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