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Der Landkreis Görlitz stellt sich vor

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Informationen - Zahlen -Fakten

22 23 Abgeordnete des

22 23 Abgeordnete des Landkreises Wie funktioniert der Landkreis? Deutscher Bundestag Bundestagsabgeordneter 2013 - 2017, direkt gewählt Michael Kretschmer CDU-Wahlkreisbüro Dresdener Str. 6, 02826 Görlitz Telefon: 03581 877690 E-Mail: michael.kretschmer@bundestag.de über Liste gewählt: Sächsischer Landtag Thomas Jurk (SPD) Landtagsabgeordnete 2014 - 2018, direkt gewählt Wahlkreis 57: Lothar Bienst Wahlkreis 58: Octavian Ursu Wahlkreisbüro der CDU Wahlkreisbüro der CDU Puschkinstraße 4, 02943 Weißwasser Dresdener Straße 6, 02826 Görlitz Telefon: 03576 207738 Telefon: 03581 8798051 E-Mail: Wahlkreisbuero@lothar-bienst.de E-Mail: wahlkreis@octavian-ursu.de Wahlkreis 59: Heinz Lehmann Wahlkreis 60: Dr. Stephan Meyer Wahlkreisbüro der CDU Wahlkreisbüro der CDU Görlitzer Straße 6, 02708 Löbau Bautzner Str. 2, 02763 Zittau Telefon: 03585 861832 Telefon: 03583 790140 E-Mail: lehmann-loebau@t-online.de E-Mail: stmeyer.zittau@t-online.de über Liste gewählt: Thomas Baum (SPD) Silke Grimm (AfD) Kathrin Kagelmann (DIE LINKE) Sebastian Wippel (AfD) Mirko Schultze (DIE LINKE) Franziska Schubert (Bündnis 90/Die Grünen) beschließende Ausschüsse: · Hauptausschuss · Technischer Ausschuss · Jugendhilfeausschuss · Ausschuss für Gesundheit und Soziales Organe des Landkreises Wie der Mensch braucht der Kreis lebenswichtige Organe, das sind der Kreistag und der Landrat. Der Landrat Bernd Lange (CDU) wurde im Juni 2008 zum ersten Landrat des neuen Landkreises Görlitz gewählt. Mit der Landratswahl am 7. Juni 2015 wurde er in seinem Amt bestätigt. Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises, Vorsitzender des Kreistages und Leiter der Verwaltung des Landratsamtes. Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre, die Wiederwahl ist möglich. Der Landrat wird direkt von den Bürgern gewählt. Er vollzieht die Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse. Wahlberechtigte Einwohner des Landkreises wählen Kreistag Landrat Vorsitzender 5 Jahre 7 Jahre 92 Kreisräte wählt beratende Ausschüsse: · Finanzausschuss · Ausschuss für Kreisentwicklung, Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und Energiefragen · Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Kreisbehörde (kommunale Selbstverwaltung) leitet Landratsamt Untere Verwaltungsbehörde (staatliche Aufgaben) Die Geschäfte der Verwaltung und die ihm durch Rechtsvorschrift oder dem Kreistag übertragenen Aufgaben erledigt er in eigener Zuständigkeit. Der Landrat hat innerhalb der Verwaltung zwei Stellvertreter, die Beigeordneten, die durch den Kreistag bestellt werden. Der Kreistag wählt zudem aus seiner Mitte zwei weitere ehrenamtliche Stellvertreter des Landrates. Sie vertreten den Landrat im Falle seiner Verhinderung, wenn auch die Beigeordneten verhindert sind.

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