24 Wie funktioniert der Landkreis? Wie funktioniert der Landkreis? 25 Der Kreistag Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird bestimmt, dass in Ländern, Kreisen und Gemeinden das Volk eine Vertretung haben muss. Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan des Landkreises. Er besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und den ehrenamtlichen Mitgliedern, den Kreisräten. Der Kreistag Görlitz hat 92 Kreisräte. Die Kreisräte werden von den Landkreiseinwohnern für fünf Jahre gewählt. Sie entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit der Landrat nicht kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Kreistag überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Kreisverwaltung für deren Beseitigung durch den Landrat. Ergebnisse der Wahl zum Kreistag des Landkreises Görlitz für die Wahlperiode 2014 – 2019: 37 Kreisräte CDU 14 Kreisräte DIE LINKE 12 Kreisräte Freie Wähler e. V. 7 Kreisräte SPD 7 Kreisräte AfD 4 Kreisräte NPD 4 Kreisräte Bündnis 90/Die Grünen 3 Kreisräte FDP 2 Kreisräte Kinder und Jugend im Kreistag 1 Kreisrat Zittau kann mehr e. V. 1 Kreisrat Bürger für Görlitz e. V. Die Ausschüsse des Kreistages Da der Kreistag nur relativ selten zusammentritt, jedoch vergleichsweise viele Mitglieder hat und sich mit vielen Problemstellungen befassen muss, bildet er beschließende und beratende Ausschüsse. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit an Stelle des Kreistages. Angelegenheiten, über die der Kreistag entscheidet, sollen in den zuständigen Ausschüssen vorberaten werden. Die Sitzungen sind öffentlich, soweit sie nicht der Vorberatung des Kreistages dienen. Vorsitzender der beschließenden Ausschüsse ist der Landrat, er kann einem Beigeordneten diese Aufgabe übertragen. Beratende Ausschüsse werden zur Vorberatung von Fachthemen gebildet, in deren Ergebnis dem Kreistag Empfehlungen für Beschlüsse gegeben werden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Sachkundige Einwohner können vom Kreistag als Mitglieder in beratende Ausschüsse berufen werden. Die Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse werden vom jeweiligen Ausschuss gewählt, wobei diese Kreisräte sein müssen. Räte und Beiräte Der Kreistag bzw. der Landrat haben zur Unterstützung der Arbeit des Kreistages und der Landkreisverwaltung nachfolgend benannte, ehrenamtliche Räte und Beiräte. Zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden sorbischen Bürger bestellt der Kreistag einen „Beirat für Sorbenfragen“. Der Beirat besteht aus vier Kreisräten. Er unterstützt die Kreisverwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bietet den Gemeinden im sorbischen Siedlungsgebiet fachliche und politische Beratungen an. Die Bildung eines „kriminalpräventiven Rates“ hat der Kreistag beschlossen, um Institutionen und Personen für eine erfolgreiche Präventionsarbeit zu vernetzen. Weitere Informationen zu Räten, Beiräten und Beauftragten finden Sie im Internet. Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich. Nicht öffentlich tagt er dann, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.
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