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Der Landkreis Görlitz stellt sich vor

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Informationen - Zahlen -Fakten

26 Wie funktioniert der

26 Wie funktioniert der Landkreis? 27 Zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Menschen mit Behinderungen bestellt der Kreistag einen „Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen“. Dieser soll die Rahmenbedingungen auf Kreisebene dahingehend befördern, die Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern (beispielsweise Mobilität, Infrastruktur, Erziehung und Bildung, Teilnahme am Arbeitsleben, Teilhabe an Freizeitangeboten, Gesundheit, Öffentlichkeitsarbeit, Wohnen). Im Beirat arbeiten maximal zehn Vertreter aus den im Landkreis wirkenden Verbänden, Vereinen und Organisationen, die mit Behindertenarbeit beschäftigt sind sowie aus dem Kreistag. Die Mitglieder des „Kreisseniorenrates im Landkreis Görlitz“ werden durch den Landrat berufen. Diese Arbeitsgemeinschaft versteht sich als Koordinator der vielfältigen Seniorenarbeit sowie als Ansprechpartner gegenüber Landrat und Kreistag. Zu diesem Zweck werden staatliche und kommunale Behörden, kirchliche Stellen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Öffentlichkeit auf die Probleme älterer Menschen aufmerksam gemacht. Die Seniorenvertretungen sind regionale Vertretungen für die Gebiete des ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreises, des ehemaligen Landkreises Löbau-Zittau und der Stadt Görlitz. Beauftragte Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Mann und Frau bestellt der Kreistag eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Ausländer eine hauptamtliche Ausländerbeauftragte, zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen eine hauptamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und für die im Landkreis lebenden sorbischen Bürger einen hauptamtlichen Beauftragten für sorbische Angelegenheiten. Zudem bestellt der Kreistag zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Senioren einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten. Das Landratsamt Görlitz Allgemeine Öffnungszeiten: Montag 8.30 - 12 Uhr (nur Kfz-Zulassung, Fahrerlaubnisbehörde, Abfallwirtschaft) Dienstag 8.30 - 12 Uhr, 13.30 - 18 Uhr Mittwoch Donnerstag Freitag Hausanschrift: Landratsamt Görlitz, (Amt), Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz Postanschrift: Landratsamt Görlitz, (Amt), PF 30 01 52, 02806 Görlitz Vermittlungen (Übersicht der Ämter S. 28/29): Online: Görlitz 03581 663-0 → für alle Standorte – Görlitz, Löbau, E-Mail: info@kreis-gr.de Niesky, Weißwasser, Zittau Internet: www.kreis-goerlitz.de Niesky 03588 2233-0 → für Ämter in Niesky Facebook: Zittau 03583 72-0 → für Ämter in Löbau und Zittau www.facebook.com/landkreis.gr 8.30 - 12 Uhr (nur Kfz-Zulassung, Abfallwirtschaft) 8.30 - 12 Uhr, 13.30 - 18 Uhr 8.30 - 12 Uhr

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