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Doppelhaushaltssatzung und Budgetplan (2019/ 2020)

  • Text
  • Budgetplan
  • Doppelhaushaltssatzung
  • Zittau
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  • Stellen
  • Dezernat
  • Verwaltungsprodukt
Der Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2019/2020 entschlossen. Die Entscheidung erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcher in der Regel mit dem Finanzausgleichgesetz die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt.

2.3.4 Sonstige

2.3.4 Sonstige ordentliche Aufwendungen Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit ist die größte Position bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen und beinhaltet u.a. die Erstattungen an den Rettungsdienst. Für das Jahr 2019 werden für diesen Bereich 14.023,4 TEUR und für das Jahr 2020 14.526,7 TEUR veranschlagt. Geschäftsaufwendungen weisen 4.514,7 TEUR bzw. 4.233 TEUR aus. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten belaufen sich auf 1.894,1 TEUR bzw. 1.756,5 TEUR. 2.3.5 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen wurden mit 868,8 TEUR bzw. 881,9 TEUR veranschlagt und dienen u.a. der Finanzierung der Zinsaufwendungen für Investitionskredite. 2.3.6 Planmäßige Abschreibungen Planmäßige Abschreibungen beinhalten die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sowie die Einzelwertberichtigung von Forderungen. Die durchschnittliche Restnutzungsdauer beträgt 39,52 Jahre und wird ermittelt aus dem Verhältnis der Abschreibungen pro Jahr zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens. Auf Grund einer Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung vom 09 März 2018 ist eine Trennung der Abschreibungen und Auflösung des Sonderpostens aus Zuwendungen für Vermögensgegenstände bis 31.12.2017 und ab 01.01.2018 vorzunehmen. Grund dafür ist, dass die Altabschreibungen (Aktivierung bis 31.12.2017) nicht erwirtschaftet werden müssen. Diese dürfen zum Teil oder komplett für den Ausgleich des Ergebnishaushaltes mit dem Basiskapital verrechnet werden. Die Neuabschreibungen hingegen (Aktivierung ab 01.01.2018) müssen erwirtschaftet werden. In den zwei Tabellen wurden die beiden Abschreibungen getrennt voneinander ausgewiesen. 22 22

Alt - Vermögen (bis 31.12.2017) Beschreibung 2019 2020 2021 2022 2023 Auflösg von SoPo aus Zuwendungen bis 31.12.2017 9.501.700 € 9.325.900 € 9.119.600 € 8.740.400 € 8.336.100 € AfA für Investitionen bis 31.12.2017 15.775.700 € 15.500.200 € 15.267.000 € 15.030.800 € 14.845.100 € AfA SoPo geleistete Investitionen bis 31.12.2017 1.217.400 € 1.147.400 € 1.037.500 € 778.700 € 490.300 € Saldo - 7.491.400 € - 7.321.700 € - 7.184.900 € - 7.069.100 € - 6.999.300 € Neu - Vermögen (ab 01.01.2018) Beschreibung 2019 2020 2021 2022 2023 Auflösg von SoPo aus Zuwendungen ab 01.01.2018 8.985.100 € 11.299.300 € 11.462.900 € 11.517.600 € 11.572.500 € AfA für Investitionen ab 01.01.2018 10.200.600 € 12.904.200 € 13.364.500 € 13.663.100 € 13.948.900 € AfA SoPo geleistete Investitionen ab 01.01.2018 Saldo - 1.215.500 € - 1.604.900 € - 1.901.600 € - 2.145.500 € - 2.376.400 € Eine Verrechnung mit dem Basiskapital des Landkreises Görlitz ist für einen Ausgleich des Ergebnishaushaltes notwendig. Das ist in den Anlagen (Muster 21 Darstellung Fehlbeträge) ersichtlich. Ein Auszug aus dem Muster ist in der Tabelle dargestellt. Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Euro zur Verrechnung veranschlagter Fehlbetrag aus Abschreibungen gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 der Sächs. 4.338.200 4.117.600 4.432.000 4.463.400 4.268.600 23 23

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