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Gesund von der Kita in die Schule

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Bericht zur gesundheitlichen Situation in den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Görlitz

1 Daten des

1 Daten des GesundheitsamtesIn diesem Kapitel werden die Untersuchungen der Vierjährigen (Kapitel 1.1) und die Schulaufnahmeuntersuchungen(Kapitel 1.2) des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sowiedie Reihenuntersuchungen (Kapitel 1.3.1) und die Gruppenprophylaxe (Kapitel 1.3.2) desKinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes dargestellt. Im Fokus stehen dabei die erhobenenDaten des Schuljahres 2020/21, weil diese für die Einschulung im Jahr 2021 relevantsind. Der Untersuchungszeitraum beginnt in jedem Schuljahr am 01.08. und endet am31.07. des Folgejahres. Die Daten werden im Gesundheitsamt erhoben und bilden dieGrundlage für die Gesundheitsberichterstattung des Freistaats Sachsen 1 .1.1 Untersuchung der Vierjährigen1.1.1 Grundlagen und MethodikGesetzliche GrundlageDie gesetzliche Grundlage für die Untersuchung der Vierjährigen bildet das SächsischeKindertagesstättengesetz (SächsKitaG). Bei Kindern, die aufgrund dieses Gesetzes betreutwerden, wird in der Regel im vierten Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung auf Seh- undHörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten durchgeführt (vgl. § 7 Abs. 2SächsKitaG). Im Landkreis Görlitz wird die Untersuchung vom Gesundheitsamt in denKindertagesstätten angeboten, die Inanspruchnahme durch die Sorgeberechtigten ist freiwillig.Mit Einverständnis der Sorgeberechtigten kann die pädagogische Fachkraft mit anwesendsein.Ziele der Untersuchung- frühzeitiges Feststellen gesundheitlicher Einschränkungen und Entwicklungsstörungendes Seh- und Hörvermögens sowie sprachliche und motorische Auffälligkeiten- im Bedarfsfall Empfehlung geeigneter Maßnahmen und Therapien, um eine optimaleEntwicklung des Kindes bis zum Schuleintritt zu ermöglichen- Beratung der Sorgeberechtigten und pädagogischen Fachkräfte bei der Bildungs- undErziehungsarbeit1Themenfeld 3: Gesundheitszustand der Bevölkerung, Gesundheitszustand von Säuglingen undVorschulkindern (vgl. https://www.gbe.sachsen.de/themenfeld-3-gesundheitszustand.html[Abruf am 03.04.2023].)

Ablauf und Inhalt der UntersuchungDie Sorgeberechtigten werden gebeten, den Vorsorgenachweis (gelbes Untersuchungsheft)und Impfdokumente vorzulegen bzw. mitzugeben. Überprüft werden die Seh- und Hörfähigkeit,Fein- und Grobmotorik und das Sprachvermögen. Einen Schwerpunkt bildet derSprachtest (Sprachscreening), mit welchem der Sprachentwicklungsstand überprüft wird.Dabei werden sachsenweit einheitliche, standardisierte Untersuchungs- und Testverfahrenangewendet. In jedem Fall werden die Sorgeberechtigten über das Untersuchungsergebnisschriftlich informiert. Befunde, die aus kinder- und jugendärztlicher Sicht einer weiteren Abklärungoder ärztlichen Behandlung bzw. der Einleitung von weiterführenden Maßnahmenbedürfen, werden den Sorgeberechtigten mitgeteilt und ggf. eine schriftliche Empfehlungausgehändigt.Die im Rahmen der Kita-Untersuchung erhobenen Daten werden sachsenweit einheitlichdokumentiert. Sie werden in anonymisierter zusammengefasster Form auf Landesebenesowie auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte ausgewertet und können somiteine Grundlage für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bilden.1.1.2 Ergebnisse der Untersuchungen der VierjährigenIm Landkreis Görlitz gab es im Untersuchungszeitraum 01.08.2020 bis 31.07.2021167 Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder im Alter von vier Jahren betreut werden.Alle erhielten das Angebot einer Untersuchung. Durch die pandemische Lage konntenweniger Untersuchungen stattfinden als in den vorhergehenden Jahren (vgl. Abb. 1). ImFokus standen dabei vor allem Kinder, bei denen durch das pädagogische Personal oderdie Sorgeberechtigten bereits Auffälligkeiten vermutet wurden. Außerdem wurden dieUntersuchungen nicht in der jeweiligen Kita durchgeführt, sondern in den Räumlichkeitendes Gesundheitsamtes. Aus diesem Grund waren auch immer die Sorgeberechtigten mitanwesend.Im Schuljahr 2020/21 wurden durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes276 Kinder untersucht, das sind 13,9% der anspruchsberechtigten Kinder 2 (vgl.Abb. 1). Die im Schuljahr 2020/21 erhobenen Daten sind wie bereits beschrieben durch denFokus auf Kinder mit vermuteten Auffälligkeiten verzerrt und somit nicht repräsentativ, sodass in diesem Bericht keine weitere Auswertung dieser Daten erfolgt.2anspruchsberechtigte Kinder laut Gesetz: 1.992

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