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Gesund von der Kita in die Schule

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Bericht zur gesundheitlichen Situation in den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Görlitz

2500Anzahl der zu

2500Anzahl der zu untersuchenden und untersuchtenVierjährigen20001500100050002016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21Anzahl der zu untersuchenden KinderAnzahl der UntersuchtenAbbildung 1: Entwicklung der Anzahl der zu untersuchenden und untersuchten Vierjährigenim Landkreis Görlitz, Schuljahre 2016/17 bis 2020/211.2 Schulaufnahmeuntersuchung1.2.1 Grundlagen und MethodikGesetzliche GrundlagenDie Schulaufnahmeuntersuchung ist Teil der Schuleingangsphase und im Gegensatz zurUntersuchung der Vierjährigen eine gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kindervor Schulbeginn. Die Teilnahme gilt für alle Kinder, die bis zum 30.06. des beginnendenSchuljahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, Kinder, die auf Wunsch der Sorgeberechtigtenvorzeitig eingeschult werden sollen, sowie vom Schulbesuch zurückgestellteKinder.Die gesetzlichen Grundlagen bilden § 26a Sächsisches Schulgesetz (SchulG) und § 4Sächsische Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulGesPflVO) in der jeweils geltendenFassung.Ziele der Untersuchung- Beurteilung des Entwicklungsstandes des Kindes- frühzeitiges Erkennen möglicher Gesundheits- und Entwicklungsstörungen – mit besondererBedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch- Information und Beratung der Sorgeberechtigten hinsichtlich notwendiger Fördermaßnahmen- Befunde, die einer weiteren medizinischen Abklärung bedürfen, werden den Sorgeberechtigtenmitgeteilt und eine entsprechende Empfehlung gegeben

- Empfehlung zur Schulaufnahme in eine Regelschule, Empfehlung zur Einleitung desVerfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs, in AusnahmefällenÄußerung von Bedenken zur altersgerechten Schulaufnahme- Information und Beratung der Schule hinsichtlich schulischer MaßnahmenAblauf und Inhalt der UntersuchungDie Untersuchung erfolgt durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des zuständigenGesundheitsamtes, wobei seit dem Schuljahr 2014/15 das sachsenweit einheitliche, standardisierteUntersuchungs- und Testverfahren – das Sozialpädiatrische Entwicklungsscreeningfür Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS) – angewendet wird. Bei der Untersuchungist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten erforderlich. Diese werden gebeten,den Vorsorgenachweis (gelbes Untersuchungsheft) und Impfdokumente vorzulegen. Es erfolgteine körperliche Untersuchung und Anamneseerhebung.Überprüft bzw. erfasst werden:- Betreuungsstatus- Vorsorgenachweis- Impfstatus und ggf. Impfberatung- Körpergröße und -gewicht- Sehschärfe, Strabismus, Stereosehen- Hörvermögen- Atopie- Auffälligkeiten in den Bereichen Wirbelsäule, Haltung, Extremitäten und Gelenke- Visuomotorik- Körperkoordination- Selektive Aufmerksamkeit- Zahlenvorwissen- Visuelle Wahrnehmung- Sprache und Sprechen- Emotional-psychosoziales Verhalten- LernproblemeDie im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchung erhobenen Daten werden sachsenweiteinheitlich dokumentiert. Sie werden in pseudonymisierter, zusammengefasster Form aufLandesebene sowie auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte ausgewertet. DieUntersuchungsergebnisse bilden eine wesentliche Grundlage für Maßnahmen der Gesundheitsförderungund Prävention im vorschulischen und schulischen Bereich.

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