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Gesundheitliche Situation der Vorschulkinder - Schuljahr 2009/2010

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Gesundheitliche Situation der Vorschulkinder im Landkreis Görlitz - Schuljahr 2009/ 2010

Schulaufnahmeuntersuchungen Schulaufnahmeuntersuchungen Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen • Die Schulaufnahmeuntersuchung ist Teil der Schuleingangsphase und für alle schulpflichtigen und vorzeitig angemeldeten Kinder gesetzlich vorgeschrieben – Pflichtuntersuchung. • Grundlage bilden das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 16. Juli 2004 und die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitspflegeverordnung – SchulGesPflVO) vom 10. Januar 2005. Ziel der Untersuchung • Beurteilung des Entwicklungsstandes des Kindes • mögliche Gesundheits- und Entwicklungsstörungen – mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch – frühzeitig erkennen • Information und Beratung der Eltern • Einleitung/Initiierung bedarfsgerechter Fördermaßnahmen • Information der Schule über notwendige schulische Maßnahmen • Schulempfehlung zur Einschulung in eine Regelschule, Förderschule, Vorschlag zur Integration, in Ausnahmefällen zur Rückstellung vom Schulbesuch Inhalt der Untersuchung • die Untersuchung erfolgt durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des zuständigen Gesundheitsamtes • Anwendung sachsenweit einheitlicher, standardisierter Untersuchungs- und Testverfahren • die Anwesenheit eines Elternteils/Sorgeberechtigten ist erforderlich • Eltern/Sorgeberechtigten werden gebeten Vorsorgenachweis und Impfdokumente vorzulegen • ganzheitliche, körperliche Untersuchung und Anamneseerhebung (Vorgeschichte) • überprüft werden: körperlicher Entwicklungsstand, Seh- und Hörvermögen, Ernährungszustand, Haltungs- und Bewegungsapparat, Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit, Fein- und Grobmotorik, Niveau der Sprachentwicklung sowie Hinweise auf psychosoziale Auffälligkeiten und auf ansteckende oder chronische Krankheiten. 14

Schulaufnahmeuntersuchungen Dokumentation der Untersuchungsergebnisse Im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung werden die erhobenen Daten sachsenweit einheitlich dokumentiert. Sie werden in anonymisierter zusammengefasster Form auf Landesebene sowie auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte ausgewertet und sind Grundlage für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Vorbeugung im schulischen Bereich für Bedarfs- und Finanzplanung (Schulgesundheitspflegeverordnung). Ergebnisse der Schulaufnahmeuntersuchung Im Landkreis Görlitz wurden für das Einschulungsjahr 2010 – 2280 – Kinder untersucht. Davon besuchten 1977 eine Kindertagesstätte, 76 hatten einen Integrationsplatz in einer Kita, 14 besuchten eine Fördereinrichtung und 39 Kinder waren Hauskinder. Alle folgenden Auswertungen der Schulaufnahmeuntersuchungen beziehen sich auf die regulär schulpflichtigen Kinder, auf die Kinder, die vorzeitig durch ihre Eltern in der Schule angemeldet wurden (6. Geburtstag 01.07. bis 30.9.) und auf die Kinder, bei denen die Eltern einen Antrag auf vorzeitige Einschulung (6. Geburtstag nach 30.09.) gestellt haben; das sind insgesamt 2106 Kinder. Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) – Inanspruchnahme In der grafischen Darstellung (Abb. 10) ist die Teilnahme an den U-Untersuchungen bezogen auf alle Untersuchten und auf alle Untersuchten mit Vorsorgenachweis dargestellt. Landkreis Görlitz 100 90 Anteil der Untersuchten (in %) 80 70 60 50 40 30 20 10 0 U2 U3 U4 U5 U6 U7 U7a U8 U9 U2 U3 U4 U5 U6 U7 U7a U8 U9 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 bezogen auf … alle Untersuchten … alle Untersuchten mit Vorsorgenachweis Abb. 10: Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen bezogen auf alle Untersuchten bzw. alle Untersuchten mit Vorsorgenachweis Landkreis Görlitz, Einschulungsjahre 2004 - 2010 15

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