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Gesundheitliche Situation der Vorschulkinder - Schuljahr 2009/2010

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Gesundheitliche Situation der Vorschulkinder im Landkreis Görlitz - Schuljahr 2009/ 2010

Zusammenfassung und

Zusammenfassung und kritische Wertung Ab dem 01.01.2011 erfolgt die Phase der Umsetzung des zweiten Gesetztes zur Förderung der Teilnahme von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen – Sächsisches Kindergesundheitsund Kinderschutzgesetz (SächsKiSchG). Mit einem Einladungs- und Erinnerungssystem sollen Eltern darauf aufmerksam gemacht und zusätzlich motiviert werden, ihr Kind an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen zu lassen. In fast allen Bundesländern wurden als Reaktion auf die öffentlich gewordenen Fälle von Kindesmisshandlung, Verwahrlosung oder Missbrauch seit 2007 im Kontext ihrer Kinderschutzkonzepte verbindliche Einladungs- oder Meldeverfahren für die U-Untersuchungen eingeführt. Erste Erfahrungen aus Bundesländern, die bereits mit Einladungs- bzw. Meldeverfahren arbeiten, verdeutlichen, dass eher mit einer Anhebung der Quote der Inanspruchnahme insgesamt, vor allem der U-Untersuchungen ab dem 4. Lebensjahr zu rechnen ist, weniger mit der Ermittlung von möglichen Kindeswohlgefährdungen. Die U-Untersuchung selbst ist keine gesetzlich verpflichtende Untersuchung. Impfungen Maßstab für den Impfstatus der Kinder ist die Empfehlung der Sächsischen Impfkommission (SIKO), welche noch zusätzlich zu den Impfungen der Schutzimpfungsrichtlinie der Ständigen Impfkommission (STIKO), weitere Impfungen als öffentlich empfohlen enthält. Aus diesem Grund sind die erhobenen Impfdaten einem strengeren Maßstab als im bundesdeutschen Durchschnitt unterzogen. Die Impfbereitschaft ist nach den vorliegenden Daten nach wie vor als sehr positiv einzuschätzen. Deshalb ist der Landkreis weiterhin bestrebt, Mittel zur Verbesserung bzw. zur Vervollständigung des Impfschutzes einzusetzen. Das Gesundheitsamt führt, parallel zu den niedergelassenen Ärzten, hier eine eigene zentrale Impfsprechstunde mit zusätzlichen Informations- und Beratungsleistungen für Bürger durch. Befundhäufigkeiten Hörstörungen Seit 2009 sind bei den Untersuchungen im Landkreis nach entsprechender technischer Ausstattung alle Untersuchungen über ein OAE-Testsystem erfolgt. Eine einheitliche Befunderhebung ist dadurch gewährleistet. Sprache Der Anteil der Kinder mit einer Befundhäufung im Bereich der Sprachkompetenz ist im Landkreis unverändert hoch. Vergleicht man beispielsweise die Kinder eines Jahrgangs, die im Jahr 2007/2008 die Kita-Untersuchung und 2009/2010 die Schulaufnahmeuntersuchung durchlaufen mussten, ergibt sich folgende Aussage. Unter Vernachlässigung der geringfügigen Befunde haben 2007/2008 in der Kita 32% der Kinder eine Empfehlung zur Sprachtherapie bzw. bereits eine Behandlung erhalten. Aus demselben Jahrgang wurden zwei Jahre später nach wie vor 28,9% der Kinder als behandlungsbedürftig diagnostiziert. Daraus ist zu schlussfolgern, dass lediglich bei 3,1% der Kinder nach den Kriterien des Kinderund Jugendärztlichen Dienstes ein Therapie- bzw. Entwicklungsfortschritt zu konstatieren war. Die Tatsache, dass im Kita-Jahrgang 9,7% bereits zum Untersuchungszeitpunkt eine Behandlung erhielten und 2009/2010 15,6%, spricht für eine gewisse Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen im Bereich der Kita, ist jedoch vorrangig aus der Tatsache zu erklären, dass traditionell logopädische Behandlungen durch die betreuenden Kinderärzte erst im 5. bis 6. Lebensjahr als indiziert angesehen werden. 24

Zusammenfassung und kritische Wertung In der Fachliteratur gibt es zur Entscheidung, wann der optimale Zeitpunkt einer logopädischen Behandlung für Kinder gegeben ist, unterschiedliche Aussagen. Unstrittig ist aber, dass unabhängig von Frequenz und inhaltlicher Gestaltung logopädischer Therapien, ganz entscheidend die familiäre Kompetenz bei der Förderung der Sprachentwicklung ist. Befundhäufigkeiten der Sprache eines Geburtsjahrganges im Vergleich: Sprachentwicklungsauffälligkeiten Kita-Untersuchung 2007/08 Schulaufnahmeuntersuchung 2009/10 Befundhäufigkeit gesamt 43,8 40,2 Empfehlung 22,3 13,3 Behandlung 9,7 15,6 geringfügiger Befund 11,8 11,3 Schulempfehlung Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst gibt auf der Grundlage der gesetzlich zwingenden Schulaufnahmeuntersuchung lediglich eine Schulempfehlung. Die letzte Entscheidung wird vom Schulleiter der Schule mit den Eltern getroffen. Bei Problemsituationen wird angestrebt, dass im Vorfeld einer Entscheidung zwischen untersuchendem Kinder- und Jugendarzt, Eltern und der zuständigen Schule, Kommunikationsebenen geschaffen werden. Eine generelle Rückinformation über die dann erfolgte endgültige Einschulung wurde nicht realisiert, so dass eine Auswertung über Übereinstimmung zwischen Empfehlung und tatsächlicher Einschulung bisher nicht möglich ist. Förderstatus der Kinder Soweit aus den durchgeführten Screening-Untersuchungen Rückschlüsse möglich sind, wird der Gesamtförderbedarf der Kinder im Vorschulalter bei 12,4 % gesehen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass zur endgültigen Festlegung des individuellen Förderbedarfs eines Kindes, sowohl zusätzliche ärztliche Diagnostik als auch die Einwilligung bzw. das Bestreben von Eltern, Förderempfehlung durchzusetzen, erforderlich sind. Erst daraus ergeben sich dann schlüssige Folgerungen ob Leistungen der Eingliederungshilfe, pädagogische oder andere Hilfen notwendig sind. Aus jugendärztlicher Sicht wird beobachtet, dass das Gros der Kinder, die im vierten Lebensjahr eine Förderempfehlung erhalten, die Umsetzung, wenn überhaupt, dann erst im unmittelbaren Vorschuljahr erfahren. Andererseits erfolgen im unmittelbaren Vorschuljahr bereits zusätzliche Förderungen über die Kita’s und Schulen zur Schulvorbereitung, so dass es zu Überforderungssituationen der Kinder kommen kann. Auch unter dem Aspekt, dass im Bereich der Einschulungsuntersuchungen in der letzten Jahren keine positive Entwicklung der Anzahl der Kinder, die im Förderschulbereich unterrichtet werden, eingetreten ist, muss kritisch eingeschätzt werden, dass Förderbedarf in der Regel zu spät diagnostiziert und die Leistungen zu spät umgesetzt werden. Ziel wird es sein, über fachliche Auseinandersetzungen mit den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten, die bestehenden Förderbedarfe zeitnah zu realisieren und in Einzelfällen auch gemeinsame Hilfeplangespräche zu nutzen. In zentralen Facharbeitsgruppen wird zurzeit über eine Vorverlegung der Kita-Untersuchung diskutiert. Ganz entscheidende Bedeutung kommt jedoch auch in diesem Bereich erneut der notwendigen pädagogischen Kompetenz der betroffenen Eltern zu, entsprechende Empfehlungen mit Nachdruck umzusetzen. 25

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