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Gesundheitliche Situation der Vorschulkinder - Schuljahr 2009/2010

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Gesundheitliche Situation der Vorschulkinder im Landkreis Görlitz - Schuljahr 2009/ 2010

„Kinder sind Botschaften, die wir in eine Zeit entsenden, die wir nicht mehr erleben“ John W. Whitehead Die Kita-Untersuchungen und die Schulaufnahmeuntersuchungen in Sachsen – Chance und Möglichkeit für Gesundheitszielbestimmung, Gesundheitsförderung und Prävention Die Gesundheit unserer Kinder muss zentrales Anliegen aller sein, die sich mit Gesundheitsförderung, Prävention, Therapie und Nachsorge beschäftigen, aber auch aller anderen gesellschaftlichen Akteure. Die Kita-Untersuchung ist ein (wichtiges) Instrument zur Verbesserung der Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten wie z. B. Seh- und Hörstörungen, Sprachauffälligkeiten, Störungen der Grob- und Feinmotorik u. a. Eine gezielte Gesundheitsförderung kann frühzeitig ansetzen ebenso die Erziehungsarbeit der Eltern und Erzieher zur gesunden Entwicklung der Kinder. Die Auswertungen der Schulaufnahmeuntersuchungen ermöglichen es, die gesundheitliche Situation eines kompletten Altersjahrganges zu beschreiben. Sie bildet u. a. die Grundlage für politische Entscheidungen, für Initiativen, Programme und Einzelmaßnahmen, die auf eine Verbesserung der gesundheitlichen Lage von Kindern abzielen. Ausgewählte Daten zur Bevölkerungssituation im Landkreis Die Bevölkerungszahl des Landkreises Görlitz betrug am 31.12.2009 (Gebietsstand 1. Januar 2010) insgesamt 281076. Davon waren 30803 Kinder bis 15 Jahre. Der Anteil der Jungen liegt dabei mit 15742 etwas höher wie der der Mädchen mit 15061. 11 % beträgt der Anteil der unter 15-Jährigen gegenüber der Gesamtbevölkerung im Landkreis. Davon sind 6301 Kinder unter 3 Jahre. Bei den 3- bis 4-Jährigen sind es 2066, bei den 4- bis 5- Jährigen sind es 2034 und bei den 5- bis 6-Jährigen 2119 (der Stand bezieht sich auf den 31.12.2009). 4

Kita-Untersuchungen Untersuchung in den Kindertagesstätten – Kita-Untersuchung Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen Im Sächsischen Kindertagesstättengesetz – SächsKitaG ¹ vom November 2001 wurde eine einmalige ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten in der Regel im vierten Lebensjahr, für die Kinder, die auf Grund dieses Gesetzes betreut werden, gesetzlich festgeschrieben. Die Untersuchung wird von den Gesundheitsämtern in den Kindertagesstätten angeboten, die Inanspruchnahme durch die Eltern ist freiwillig. Ziel der Untersuchung • gesundheitliche Einschränkungen und Entwicklungsstörungen des Seh- und Hörvermögens sowie sprachliche und motorische Auffälligkeiten frühzeitig feststellen • im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen und Therapien empfehlen, um eine optimale Entwicklung des Kindes bis zum Schuleintritt zu ermöglichen • Beratung/Unterstützung der Eltern und Erzieher bei der Erziehungsarbeit Inhalt/Ablauf der Untersuchung • die Teilnahme ist freiwillig • mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann die Erzieherin mit anwesend sein • Eltern werden gebeten Vorsorgenachweis (U-Untersuchungsheft) und Impfdokumente vorzulegen/mitzugeben • keine körperliche Untersuchung • überprüft werden Seh- und Hörfähigkeit, Beweglichkeit (Fein- und Grobmotorik), Sprachvermögen • Schwerpunkt ist der Sprachtest (Sprachscreening) – der Sprachentwicklungsstand wird überprüft • Anwendung sachsenweit einheitlicher, standardisierter Untersuchungs- und Testverfahren • in jedem Fall schriftliche Information der Eltern über das Untersuchungsergebnis • Befunde, die aus kinder- und jugendärztlicher Sicht einer weiteren Abklärung oder ärztlichen Behandlung bzw. der Einleitung von weiterführenden Maßnahmen bedürfen, werden den Sorgeberechtigten mitgeteilt ggf. eine schriftliche Empfehlung ausgehändigt ¹ Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 27. November 2001, in der Fassung der Bekanntmachung (Neufassung) vom 15.5.2009 5

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