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Handlungsschwerpunkte der Landkreise Görlitz und Bautzen (D)

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Handlungsschwerpunkte der Landkreise Görlitz und Bautzen für die Strategie der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa

Handlungsschwerpunkte der Landkreise Görlitz und Bautzen für die Strategie der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa 4. Besonderheiten der Kleinprojekteförderung Kleinprojekte sind in der Förderperiode 2007-2013 Vorhaben zur Ergänzung der Aktivitäten im Rahmen der Operationellen Programme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit und zwischen Polen und Tschechien und damit ein erheblicher Baustein der regionalen Zusammenarbeit. Im Rahmen von Kleinprojekten sollen grenzüberschreitende Informationen, Kommunikation und Kooperationen zwischen Bürgern, Vereinen und Behörden, aber auch kleinere Bildungsprojekte, Studien, Analysen und Infrastrukturobjekte, die keine Investitionen darstellen (z. B. Hinweistafeln, Wegweiser) finanziell unterstützt werden. Die neue Programmstruktur zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 2014-2020 sieht derzeit keine Kleinprojekteförderung in der bisherigen Form vor. Gleichwohl ist bis zur Ebene der EU- Kommission die Akzeptanz der künftigen Förderung kleinerer Projekte vorhanden. Unklar ist gegenwärtig die Gestaltung des Verfahrens. Unter Beachtung der bisher vorliegenden Entwürfe zur Strukturförderung 2014-2020 sind aus heutiger Sicht verschiedene Modelle denkbar: a) Unter Priorität 11 (Artikel 5 EFRE-VO i. V. m. Artikel 6 ETZ-VO) „Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung einer effizienten öffentlichen Verwaltung“ kann die Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen sowie die Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen gefördert werden. Dieser Ansatz entspricht inhaltlich nur teilweise dem bisherigen Kleinprojektefonds. Die Unterstützung von grenzüberschreitenden Bürger- oder Vereinsbegegnungen ist klarer darzustellen. b) Kleinprojekte in Form von Kleininvestitionen Ziel der Förderung sollte es sein, einfach handhabbare und unkomplizierte Finanzierungen für die Landkreise, Gemeinden und Institutionen im Grenzraum zu gewähren. Begrenzte Investitionen in Infrastrukturen und Anlagen, die dazu beitragen, vorhandene Entwicklungsrückstände abzubauen und die Basis für eine Kooperation bilden, sollten weiterhin (unbürokratisch) möglich sein. Es muss daher eine Finanzierungsquelle geschaffen werden, die es Antragstellern und Verwaltern ermöglicht, kleinere Projekte ohne „Verbiegen“ umzusetzen. Inwieweit diese Möglichkeit nach Art. 9 ETZ-VO in Verbindung mit Art. 28 der Allgemeinen Verordnung besteht, ist zu prüfen. Alternativ sind nationale Fonds in Erwägung zu ziehen. In jedem Fall ist eine lokale Entwicklungsstrategie zwingend erforderlich. Seite 22 Görlitz / Bautzen – Mai/Juni 2013

Handlungsschwerpunkte der Landkreise Görlitz und Bautzen für die Strategie der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa c) Verfahrenstechnische Vorschläge für Kleinprojektefonds • Schaffung der Möglichkeit zur Förderung bi- und trinationaler Projekte • Vereinfachung in Kostendarstellung, soweit möglich Pauschalsätze • Vereinfachung der Abrechnungsverfahren • Schaffung von Möglichkeiten, die Eigenleistung als Eigenmittel geltend zu machen • Gewährung von Vorschüssen bzw. zinsgünstigen Darlehen zur Vorfinanzierung • Verkürzung der Abrechnungszeiten auf maximal sechs Monate • Verbesserung des Projektmanagements und der Kommunikation, um Doppelungen zu vermeiden Seite 23 Görlitz / Bautzen – Mai/Juni 2013

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