Im FAG 2021/2022 wurden folgende wichtige Änderungen den Landkreis Görlitz betreffend eingearbeitet:1. Gleichmäßigkeitsgrundsatz I (GMB I)Im Ergebnis der Überprüfung wird das Finanzverteilungsverhältnis zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen bewahrt.Aus Sicht des Landkreises Görlitz ist es sachgerecht, den vertikalen Gleichmäßigkeitsgrundsatz (GMG I) beizubehalten.Positiv hervorzuheben ist die Steuerentlastung der Gemeinden und dass diese Entlastungen auch in die Umlagegrundlagen für die Berechnungder Kreisumlage einfließen. Weiterhin wird die Streckung des Abrechnungsbetrages des Jahres 2020 auf die Jahre 2022 bis2024 begrüßt.2. GMG II und Umschichtung/Neuverteilung Sonderlastenausgleich Hartz IVDie Umschichtung zu den Kreisfreien Städten im Umfang von 33 Mio. EUR bedeutet einen deutlichen Verlust für den kreisangehörigenRaum (18,8 Mio. EUR) und die Landkreise (13,2 Mio. EUR). Grund dafür ist die Einwohnerentwicklung, so dass ein großer Teil derSchlüsselmasse wieder in die Kreisfreien Städte fließt. Genau aus diesem Grund sehen wir eine Reform der GMG II für dringend erforderlich.Infolge der Neuverteilung des Sonderlastenausgleich Hartz IV kommt es bei den sächsischen Landkreisen zu Verlusten in Höhe von 16,9Mio. EUR. Durch Umschichtung werden aber nur 4,2 Mio. EUR an die Landkreise zurückgeführt. Damit verbleibt bei den Landkreisen einweiterer Verlust von 12,7 Mio. EUR.Der kreisangehörige Raum verliert demzufolge 45,7 Mio. EUR durch Umschichtungen und Neuverteilungen an die Kreisfreien Städte.Landkreise, die durch diese Reform finanzielle Einbußen im Hartz IV-Sonderlastenausgleich erleiden, erhalten 2021 und 2022 insgesamt10 Mio. EUR aus dem sogenannten Härtefallausgleich. Der Landkreis Görlitz, der weiterhin die höchsten KdU-Nettoausgaben unter denLandkreisen zu verzeichnen hat, wird an dieser Stelle nicht berücksichtigt. Er verliert noch mehr im Vergleich zu den anderen Landkreisen,da die Bedarfszuweisung für Grundsicherung in Höhe von 1,7 Mio. EUR ebenfalls gestrichen werden soll.3. Wegfall NebenansätzeDie Nebenansätze der Landkreise Zwickau, Görlitz und Nordsachsen werden ab 2021 vollständig abgeschafft. Die drei betroffenen Landkreiseerhalten einen Verlustausgleich aus dem Kommunalen Strukturfonds, der zu 100 % im Jahr 2021 und 50 % im Jahr 2022 festgeschriebenwerden soll. Offenkundig gibt es dabei unterschiedliche Interpretationen. Der Nebenansatz für den Landkreis Görlitz beträgt imJahr 2020 5,2 Mio. EUR. Laut Berechnung zum Verlustausgleich erhält der Landkreis Görlitz aber nur 2,8 Mio. EUR im Jahr 2021. Damitverbleibt noch ein Verlust in Höhe von ca. 2,6 Mio. EUR.1010
Der Landkreis Görlitz muss um den Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren zu erreichen, eine Forderung gegenüber dem LandSachsen einstellen. Die Höhe wurde an Hand der Ist Zahlungen des Jahres 2020 durch den Freistaat Sachsen an den Landkreis Görlitzermittelt. In der Tabelle ist der Nebenansatz des Jahres 2020 in Höhe von 5,2 Mio. EUR sowie eine Bedarfszuweisung für Grundsicherungin Höhe von 1,7 Mio. EUR ersichtlich. Mit dem neuen FAG 2021/22 wurde der Nebenansatz gestrichen. Dafür soll es einen 100-prozentigen Ausgleich geben. Mit Festsetzungsbescheid vom 07.05.2021 wurde dieser mit 2,9 Mio. EUR für das Jahr 2021 festgesetzt.Die Bedarfszuweisung für Grundsicherung, die im Jahr 2020 1,7 Mio. EUR betrug, wurde komplett gestrichen. Damit stehen dem LandkreisGörlitz rund 4,0 Mio. EUR im Jahr 2021 und 5,2 Mio. EUR im Jahr 2022 weniger zur Verfügung. Diese Summen werden als Forderunggegenüber dem Land in den Haushaltsplan 2021/22 eingestellt. Ab dem Jahr 2023 beträgt die Forderung 6,9 Mio. EUR. Ohne dieseForderung hätte der Landkreis Görlitz in dieser Höhe Defizite. Der Corona-bedingte Rückgang an Schlüsselzuweisungen beträgt im Jahr2021 7,1 % (5,2 Mio. EUR) und im Jahr 2022 7,9 % (5,8 Mio. EUR).Ist 2020 FAG 2021 FAG 2022Nebenansatz 5.200 T€ 2.900 T€ 1.700 T€BedarfszuweisungenGrundsicherung1.700 T€ 0 T€ 0 T€Gesamt 6.900 T€ 2.900 T€ 1.700 T€Saldo - 4.000 T€ - 5.200 T€1111
5SchuldenstandDie Verschuldung im F
6262
6LiquiditätslageIm Haushaltsjahr 2
77.1TeilhaushalteDarstellung der Te
7.3Zuordnung der Erträge und Aufwe
TeilhaushaltProdukteBezeichnungErtr
TeilhaushaltProdukteBezeichnungErtr
TeilhaushaltProdukteErtragAufwandZu
8Übersicht zu ausgewählten Kennza
Die Zuwendungsquote wird aus dem An
Die Personalintensität gibt an, we
ZinsdeckungsquoteBei der Ermittlung
8484
8686
Änderung der ProduktbezeichnungBud
13Personalentwicklung StellenplanF
14Übersicht über die Bürgschafte
Organigramm der mittelbaren Beteili
1616.1Strukturelle Entwicklung und
16.2Wirtschaftliche und soziale Aus
16.4wesentliche Ziele und Strategie
Doppischer Budgetplan 2021Ergebnish
Doppischer Budgetplan 2021Finanzhau
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Doppischer Budgetplan 2021Kontenüb
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Haushaltsquerschnitt - Ergebnishaus
Haushaltsquerschnitt - Finanzhausha
2019 20202021 2022Hauptbudget/Budge
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Ergebnishaushalt 2021/22Produktbere
Produktbereich/-gruppe/Prdoukt31.2.
Produktbereich/-gruppe/Prdoukt55.4.
Doppischer Budgetplan 2021Hauptbudg
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Maßnahme/Produkt/Planungsstelle 20
Maßnahme/Produkt/Planungsstelle 20
Maßnahme/Produkt/Planungsstelle 20
Finanzhaushalt; Investitionen und F
Stellenplan für Haushaltsjahr 2021
Laufbahngruppe undAmtsbezeichnungEn
II. tariflich BeschäftigteBudgetBe
Teil C: - nachrichtlich - Aufteilun
II. tariflich BeschäftigteProduktg
Teil C: - nachrichtlich - Aufteilun
ProduktBezeichnungBesoldungsgruppen
II. tariflich BeschäftigteProduktB
ProduktBezeichnung31.2.7.01 Verwalt
III. tariflich Beschäftigte S-Grup
Stellenplan2022266
Laufbahngruppe undAmtsbezeichnungEn
Teil C: - nachrichtlich - Aufteilun
III. tariflich Beschäftigte S-Grup
ProduktgruppeBezeichnungBesoldungsg
Bezeichnung55.2 Öffentliche Gewäs
Teil C: - nachrichtlich - Aufteilun
ProduktBezeichnungBesoldungsgruppen
II. tariflich BeschäftigteProduktB
ProduktBezeichnung31.2.7.01 Verwalt
III. tariflich Beschäftigte S-Grup
Produktplan 2021Übersicht über di
Summe Produkt 21.7.1.05 0 0 180.000
Muster 18(zu § 1 Abs. 3 Nr. 5 der
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