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Haushaltssatzung und Budgetplan 2021 / 2022

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Der Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2021/2022 entschlossen. Die Entscheidung erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcher in der Regel mit dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt. Für den Doppelhaushalt 2021/2022 gelten als Rahmenbedingungen das FAG 2021/2022 und das vorläufige Rechnungsergebnis der Jahre 2019 / 2020.

4.7Erläuterungen

4.7Erläuterungen Tiefbaumaßnahmenbegonnene Maßnahmen - Fortführung54.2.1.01/6256 K 8417 Ausbau Horka – Uhsamnnsdorf, 2. BA54.2.1.01/6349 K 8481 Boxberg - Spreestraße, 2. BA Fahrbahnerneuerung54.2.1.01/6350 K 8481 Boxberg - Spreestraße, 2. BA straßenbegleitender Radwegzwingende Maßnahmen - Gefahr im Verzug54.2.1.01/6263 K 8632 Dittelsdorf Bw 3 5055 810 ENB + AusbauDas Bauwerk (Gewölbebrücke Baujahr 1868) besitzt die Bauzustandsnote 3,5. Aufgrund starker Schäden am Überbau und im Gründungsbereichist ein Ersatzneubau dringend notwendig. Bei einer absehbaren Verschlechterung der Bauzustandsnote droht eine Vollsperrungder K 8632 in der Ortsdurchfahrt Dittelsdorf. Bei Vollsperrung entstehen Mehrkosten für ÖPNV und Schülerbeförderung.54.2.1.01/6213 K 8614 Rennersdorf Brücke Bw 1 ErsatzneubauDas Bauwerk besitzt die Bauzustandsnote 3,5. Es sind Schäden im Bereich der Kappe, des Bordsteins und des Geländers ausgewiesen.Die Bewehrung liegt bereits zum großen Teil frei. Die Verkehrssicherheit ist infolge der genannten Schäden nicht mehr gegeben. Ein Ersatzneubauist dringend erforderlich. Andernfalls ist mit der Vollsperrung der Straße zu rechnen, wobei auch hier Mehrkosten für ÖPNVund Schülerbeförderung entstehen würden.54.2.1.01/6299 K 8409 Ausbau OD Sohland, 1. BADie Fahrbahn in diesem Streckenabschnitt ist in baulich sehr schlechtem Zustand, weist starke Verwerfungen an der Oberfläche undTragfähigkeitsschäden auf. Zudem ist der Trassenverlauf durch eine enge Wendelinie (Doppel- oder S-Kurve) gekennzeichnet, die denBegegnungsverkehr LKW-PKW nicht zulässt. Die Oberflächenentwässerung ist nicht mehr gegeben. Das Niederschlagswasser läuft teilsauf der Fahrbahn, was die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und im Winter zu vereisten Flächen führen kann.54.2.1.01/6214 K 8613 Bertelsdorf Brücke Bw 13 und Stützmauer ErsatzneubauDie beiden Bauwerke sind in schlechtem Bauzustand (Zustandsnote Brücke 3,5, Stützmauer 4,0) und bereits seit Jahren durch Aufstellenvon Leitbaken in der Breite eingeschränkt. Die verbliebene eingeschränkte Restbreite der Fahrbahn mit Natursteinpflasterbefestigung ineiner Krümme stellt zudem eine erhebliche Einschränkung der Verkehrssicherheit dar. Die bestehenden Entwässerungsanlagen sindnicht mehr funktionstüchtig und müssen ebenfalls erneuert werden. Zur Sicherheit der Fußgänger ist ein Gehweg herzustellen und derHaltestellenbereich barrierefrei zu gestalten.5858

54.2.1.01/6224 K 8472 Ausbau OD ZimpelDer Zustand der bestehenden Fahrbahn ist durch Unebenheiten, Verwerfungen und zahlreiche Flickstellen gekennzeichnet. Der konstruktiveFahrbahnaufbau entspricht nicht den jetzigen Anforderungen / Regelwerken und weist starke Tragfähigkeitsdefizite auf. Die Ausbrücheder Asphaltbefestigung am Fahrbahnrand sind auf die zu schmale Fahrbahn (Breite unter 5,00 m), das Alter der Befestigung und diefehlenden Oberflächenentwässerungsanlagen zurückzuführen. In der Ortslage muss für die Gewährleistung der Sicherheit für den Fußgängerverkehrein Gehweg angebaut werden; die vorhandene Bushaltestelle ist barrierefrei herzustellen.54.2.1.01/6354 K 8633 Wittgendorf Stützwand 10 ErsatzneubauDer Ersatzneubau der Stützwand ist dringend erforderlich, da das Bauwerk eine Zustandsnote von 3,5 (ungenügend standsichere Gründung,offene Mauerwerksfugen, Durchfeuchtung der Rückverfüllung, fehlender Anprallschutz, nicht normgerechtes Geländer) aufweist.Mittels Absperreinrichtungen muss seit einigen Jahren ein lastfreier Streifen frei gehalten werden, um Lasteintragungen auf das Bauwerkzu verhindern, da diese zum Einsturz der Stützmauer führen würden. Durch diese seitliche Absperrung ist die Restbreite der Kreisstraßederart eingeschränkt, dass Begegnungsverkehr im Bereich der Stützwand nicht möglich ist.Mischvorhaben (Hochwasser 2010 und KStB)54.2.1.01/6831 K 8638 Olbersdorf Erneuerung Stw. 8 (5154 570)Hier handelt es sich um die Maßnahme zur Hochwasserschadensbeseitigung, welche jedoch nicht in vollem Umfang dem Augusthochwasser2010 zuzurechnen ist. Das Vorhaben soll anteilig über Zuwendungen im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung und derRL KStB finanziert werden.Gemeinschaftsmaßnahmen54.2.1.01/6210 K 8473 Ausbau OD Uhyst mit AVZ und GemeindeGemeinschaftsmaßnahme mit dem Abwasserzweckverband und der Gemeinde Uhyst.54.2.1.01/6307 K 8480 Ausbau OD SagarGemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr54.2.1.01/6327 K 8672 Ausbau ObercunnersdorfGemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr und der Gemeinde Kottmar54.2.1.01/6258 K 8413 OD Rothenburg Ausbau Uhsmannsd.Str.Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr und der Stadt Rothenburg5959

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