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Haushaltssatzung und Budgetplan 2021 / 2022

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Der Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2021/2022 entschlossen. Die Entscheidung erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcher in der Regel mit dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt. Für den Doppelhaushalt 2021/2022 gelten als Rahmenbedingungen das FAG 2021/2022 und das vorläufige Rechnungsergebnis der Jahre 2019 / 2020.

6LiquiditätslageIm

6LiquiditätslageIm Haushaltsjahr 2020 war die Kreiskasse des Landkreises zu jeder Zeit zahlungsfähig. Dies war nur durch die ständige Inanspruchnahmevon Festbetragskassenkrediten mit einem durchschnittlichen Wert von 18,5 Mio. EUR möglich.Zum 31.12.2020 beträgt der Bestand der Vorsorgerücklage 3.024.953,39 EUR. Die Auflösung des Festgeldes KIK4 erfolgte am09.07.2020.Im Haushaltsplan 2021 und 2022 werden die Zinsaufwendungen für Kassenkredite mit 10 TEUR veranschlagt. Die Ursache für die Absenkungder Planzahl ist das vorherrschende niedrige Zinsniveau am Kapitalmarkt.€15.000.000,00€10.000.000,00€5.000.000,00€-€(5.000.000,00)€(10.000.000,00)01.01.202001.02.202001.03.202001.04.202001.05.202001.06.202001.07.202001.08.202001.09.202001.10.202001.11.202001.12.2020FG langfristigKontostand€(15.000.000,00)Kassenkredit€(20.000.000,00)€(25.000.000,00)€(30.000.000,00)€(35.000.000,00)6464

Entwicklung der RücklageDie Rücklagen sind Bestandteile der Kapitalposition und werden auf der Passivseite der Bilanz dargestellt. Jegliche Entnahmen und Zuführungenwerden nicht geplant, sondern im Jahresabschluss aufgeführt. Der Landkreis Görlitz besitzt zum Zeitpunkt der Aufstellung desHaushaltsplanes eine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.247.321,99 EUR und eine Rücklage ausÜberschüssen des Sonderergebnisses in Höhe von 10.499.814,10 EUR. Aktuell befindet sich der Landkreis Görlitz in der Aufstellung desJahresabschlusses 2020. Es ist davon auszugehen, dass es im Zuge des Jahresabschlusses 2020 zu einer Zuführung in die Rücklagekommt.Entwicklung der Inanspruchnahme langfristiger RückstellungenRückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der AltersteilzeitZum 01.01.2020 betrugen die Rückstellungen für Altersteilzeit 1.477.198,98 EUR. Für den 01.01.2021 sind diese in Höhe von1.522.098,98 EUR prognostiziert. Der Betrag resultiert aus einer zahlungswirksamen Auflösung in Höhe von 535.300 EUR und einer aufwandswirksamenZuführung in Höhe von ca. 580.200 EUR. Zum Ende des Haushaltsjahres 2021 wird die Rückstellung aufgrund der geplantenzahlungswirksamen Auflösung in Höhe von ca. 307.900 EUR und der aufwandswirksamen Zuführung in Höhe von ca.211.200 EUR voraussichtlich 1.425.398,98 EUR betragen.Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge von DeponienZum 01.01.2020 betrug die Rückstellung 5.505.706,30 EUR. Im Haushaltsjahr 2020 wird mit einer Entnahme von ca. 183.700 EUR gerechnet.Der Rückstellungsbetrag am 01.01.2021 beträgt 5.386.106,30 EUR. Im Haushaltsjahr 2021 wird mit einer zahlungswirksamenEntnahme in Höhe von 174.100 EUR geplant. Der Rückstellungsbetrag reduziert sich in 2021 auf 5.217.006,30 EUR. Für die Entnahmenaus der Rückstellung werden liquide Mittel benötigt, welche im Haushaltsplan veranschlagt sind.Bei den übrigen Rückstellungspositionen (Muster 20) handelt es sich um kurzfristige Rückstellungen.6565

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