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Haushaltssatzung und Budgetplan 2023 / 2024

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Der Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2023/2024 entschlossen. Die Entscheidung, erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen, basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcher in der Regel mit dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt. Für den Doppelhaushalt 2023/2024 gelten als Rahmenbedingungen das FAG 2023/24, das Rechnungsergebnis des Jahres 2021 und der Doppelhaushaltsplan 2021/2022.

9 Übersicht zu

9 Übersicht zu ausgewählten Kennzahlen Landkreis Görlitz Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad Die Höhe des Anteils der Deckung der ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge erreicht ein finanzielles Gleichgewicht bei 100%. Der Anteil sollte hoch sein, eine Wertung erfolgt über Vergleichs- und Zeitreihen. 2022 2023 2024 Ordentliche Erträge *100 556.829,9 TEUR *100 605.113,0 TEUR *100 629.893,0 TEUR *100 Ordentliche Aufwendungen 564.378,6 TEUR 651.359,0 TEUR 677.516,0 TEUR Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad 98,66% 92,90% 92,97% Der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad spiegelt die gesamte verwaltungsrelevante Tätigkeit des Landkreises wider. Der geplante ordentliche Aufwandsdeckungsgrad liegt mit 92,90% im Jahr 2023 und mit 92,97% im Jahr 2024 deutlich unter den avisierten 100%. . Kreisumlagequote Die Kreisumlagequote gibt über den prozentualen Anteil der Deckung des Gesamtzuschusses aus den Erträgen der Kreisumlage Auskunft. Die Kennzahl gibt Aufschluss über den Maßstab der Finanzkraft. Der Hebesatz der Kreisumlage wird für die Jahre 2023 und 2024 mit 37% festgesetzt. 2022 2023 2024 Kreisumlage *100 104.144,2 TEUR *100 135.018,6 TEUR *100 130.024,3 TEUR *100 Zuschuss Ergebnishaushalt 213.142,4 TEUR 273.745,1 TEUR 283.163,3 TEUR Kreisumlagequote 48,86% 49,32% 45,92% 66 66

Zuwendungsquote Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, wie hoch der Anteil der Erträge aus Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen ist und ist somit aussagefähig über die Finanzkraft des Landkreises. 2022 2023 2024 Erträge aus Zuwendungen *100 411.637,1 TEUR *100 445.706,3 TEUR *100 471.436,3 TEUR *100 Ordentliche Erträge 556.829,9 TEUR 605.113,0 TEUR 629.893,0 TEUR Zuwendungsquote 73,93% 73,66% 74,84% Die Erträge aus Zuwendungen bilden mit durchschnittlich 74 % den Hauptteil der Gesamterträge. Es besteht eine Abhängigkeit gegenüber Dritten. Zuweisungen werden von Dritten geleistet, damit der Landkreis der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben nachkommen kann. Die Finanzkraft des Landkreises kann demnach als gering eingeschätzt werden. Die Zuwendungsquote wird aus dem Anteil der Erträge aus Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen ermittelt. Die Erträge aus Zuwendungen beinhalten: Erträge aus Zuwendungen 2023 2024 Angaben in TEUR Allgemeine Schlüsselzuweisungen 64.530,0 82.168,0 Bedarfszuweisungen 4.000,0 4.000,0 Investive Schlüsselzuweisung für Instandhaltung 0 0 Sonstige allgemeine Zuweisungen 19.548,2 19.548,2 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 33.240,0 32.606,1 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 19.643,1 31.252,3 Allgemeine Umlagen (Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage) 139.878,4 130.024,3 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung des Bundes 168.866,6 175.837,4 67 67

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