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Haushaltssatzung und Budgetplan 2025 / 2026

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AllgemeinesDer Landkreis

AllgemeinesDer Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2025/2026 entschlossen.Die Entscheidung, erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen, basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcherin der Regel mit dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt.Für den Doppelhaushalt 2025/2026 gelten als Rahmenbedingungen das FAG 2025/26 (es gibt noch keinen Gesetzesentwurf Eckpunktepapierzur Einigung der kommunalen Landesverbände mit dem Sächsischen Staatministerium der Finanzen), das Rechnungsergebnisdes Jahres 2023 und der Nachtragsplan 2024.Nachdem die Aufstellung eines gesetzmäßigen Haushaltes für die Jahre 2023/2024 nur mit einer Bedarfszuweisung zur Überwindungaußergewöhnlicher Belastungen sowie zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung und unter Berücksichtigung der Haushaltserleichterungenaufgrund des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise gelungen ist, so ist die Aufstellung eines gesetzmäßigenKreishaushaltes aus eigener Kraft für die Jahre 2025/2026 unmöglich. Dies war schon länger absehbar und seither haben sichdie Rahmenbedingungen nicht verbessert, sondern eher weiter deutlich verschlechtert.Zwar gibt es einen Anstieg der Allgemeinen Deckungsmittel aus Schlüsselzuweisungen und Ertrag Kreisumlage um 6% gegenüber demNachtrag 2024 im Jahr 2025. Die Aufwendungen steigen jedoch aufgrund verschiedener Ursachen deutlich schneller. Aufgrund derenormen Forderungen der Gewerkschaften in den vergangenen Jahren ist allein bei den Personalkosten eine zusätzliche Haushaltsbelastungin Höhe von 6,5 Mio. € gegenüber dem ursprünglichen Ansatz 2024 zu verzeichnen.Das Hauptproblem für den Kreishaushalt stellen aber, wie in den Vorjahren, die ständig steigenden Belastungen im sozialen Bereich dar.Neben deutlich steigenden Aufwendungen für das Budget Jugendhilfe (+ 10,3 Mio. €) ist auch das Budget Soziales der Hauptkostentreiber(+ 7,9 Mio. €). Auch die Erhöhung der Umlage an den Kommunalen Sozialverband (+ 4,4 Mio. €) belastet den Haushalt des LandkreisesGörlitz erheblich. Im Budget SGB II kommt es zu einem erhöhten Zuschussbedarf von 0,8 Mio. €. Hier liegt der Hauptgrund in einerweiteren Reduzierung der Hartz-IV-SoBeZ sowie eine Reduzierung der Weitergabe von Wohngeldeinsparungen des Landes durch HartzIV. Ins-gesamt steigt damit der Zuschussbedarf für den gesamten sozialen Bereich um 23,4 Mio. € gegenüber dem Nachtrag 2024. Gegenüberdem ursprünglichen Ansatz 2024 aus dem Doppelhaushalt 2023/24 ist es eine Steigerung von 28,7 Mio. €. Diese Steigerungensind durch den Kreis weder veranlasst noch nennenswert beeinflussbar oder gar kompensierbar. Aus heutiger Sicht ist damit die Aufstellungeines gesetzmäßigen Haushaltsplanes für die Jahre 2025/2026 aus eigener Kraft nicht möglich.Durch die Landesdirektion Sachsen wurde dem Landkreis Görlitz mit Bescheid vom 13.11.2023 eine Bedarfszuweisung in Höhe von40.008.941 EUR für die Jahre 2023 und 2024 in Aussicht gestellt. Davon waren 20.265.044 EUR für 2023 und 19.743.897 EUR für 2024vorgesehen. Die Bedarfszuweisung wurde mit verschiedenen Auflagen und Nebenbestimmungen verbunden. Unter anderem wurde eineNebenbestimmung erteilt, bis zum 31.12.2024 ein Haushaltsstrukturkonzept sowie eine mittelfristige Finanzplanung zu beschließen, welcheden Ausgleich des Ergebnishaushaltes und die Gesetzmäßigkeit des Finanzhaushaltes nach Maßgabe der § 72 Absatz 3 und 4Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) spätestens im Haushaltsjahr 2028 sicherstellen. Zur Gewährleistung der Erfüllung der Nebenbestimmungsoll rechtzeitig ein Gutachten zu Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung beauftragt werden. Für diesen Zweck wurdedem Landkreis Görlitz gemäß § 22a Nummer 1 Teilsatz 3 Sächsisches Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) eine Bedarfszuweisung inHöhe von bis zu 200.000 EUR in Form eines verlorenen Zuschusses zur Förderung eines Gutachtens eines Wirtschaftsprüfungsunter-10

nehmens zu Maß-nahmen der Haushaltskonsolidierung gewährt. Nach erfolgter Ausschreibung am 11.01.2024 wurde der Firma BSL ManagementGmbH am 04.04.2024 der Zuschlag erteilt, ein Gutachten mit Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung bis 31.10.2024 zu erstellen.Dieses Gut-achten wurde den Kreisräten zum Kreistag am 11.12.2024 vorgestellt. Auf der Basis dieses Gutachtens wurde einneues Haushaltsstrukturkonzept für die Jahre 2025 – 2028 erarbeitet.Selbst bei Umsetzung sämtlicher vom externen Gutachter erarbeiteten Vorschläge ist ein vollständiger Haushaltsausgleich aus eigenerKraft weder im Jahr 2025 noch bis 2028 auch nur ansatzweise möglich. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dieses Defizit imWege einer Bedarfszuweisung beim Freistaat zu beantragen. Für das Jahr 2025 beträgt dieses Defizit 59.295.700 EUR und für 202686.555.300 EUR. Die Erträge aus diesen Anträgen auf Bedarfszuweisung werden im Budget Allgemeine Finanzverwaltung veranschlagt.Gegenüber dem externen Gutachten fällt der Vorschlag der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung im Jahr 2025 um 4.1 Mio. EUR und2026 um 5,9 Mio. EUR geringer aus. Zur Begründung wird auf die Vorlage „Fortschreibung des Haushaltsstrukturkonzeptes für den LandkreisGörlitz für die Jahre 2025 bis 2028“ verwiesen. In dieser Höhe verbleibt ein Defizit im Ergebnishaushalt. Bei der Betrachtung derGesetzmäßigkeit kann die Abschreibung für das Alt-Anlagevermögen unberücksichtigt bleiben. Diese beträgt für 2025 4,1 Mio. EUR undfür 2026 3,8 Mio. EUR. Unter dieser Zugrundelegung kann für das Jahr 2025 die Gesetzmäßigkeit im Ergebnishaushalt dargestellt werden.Für 2026 verbleibt ein Defizit in Höhe von 2,1 Mio. EUR, welches bei Berücksichtigung des Gesamthaushaltes als nicht wesentlichim Sinne der vom Sächsischen Staatsministerium des Inneren erlassenen Haushaltserleichterungen für die nächsten 2 Jahre angesehenwerden kann. Die Landesdirektion Sachsen soll bei einem in der Gesamtschau vertretbaren Defizit mit Blick auf die mit der Verständigungvom 21. Juni 2024 avisierte finanzielle Stabilisierung der Haushalte der Kreisaufgabenträger etwaige Bedenken zurückstellen und von einerBeanstandung der Haushalte 2025/2026 der Landkreise und Kreisfreien Städte absehen.Für die Folgejahre wird seitens der Sächsischen Staatsregierung eine verbesserte Finanzausstattung der Landkreise unter Berücksichtigunginsbesondere der Sozialausgaben in Aussicht gestellt. Da hierzu noch keinerlei belastbare Aussagen vorliegen, wird zunächst dasrechnerische Haushaltsdefizit aus heutiger Sicht ausgewiesen.Im Finanzhaushalt betragen die Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit im Jahr 2025 ein Plus von 1.659.700 EUR und für das Jahr2026 ein Plus von 4.076.500 EUR.11

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