nisse auf der Welt nicht kalkulierbar. Das Konzept arbeitet daher nicht mit festen Zielgrößen, sondern mit Trends, die aus der aktuellen Situation (die mit großer Sorgfalt und wissenschaftlichen Methoden erfasst und abgebildet ist) abgeleitet wurden. Daraus erwachsen Maßnahmen, die die benannten Trends, je nach Ziel verstärken bzw. abschwächen sollen. Dabei wurde auf die umfassende Darstellung aller Regelleistungen des Sozialsystems im Landkreis Görlitz verzichtet, weil diese für alle Bürger gelten und in den entsprechenden Planungen fundiert und qualitativ hochwertig erfasst sind. Besonderheit im Landkreis Görlitz Zusammenfassung: Der Landkreis Görlitz verfügt über gut entwickelte Kompetenzen auf allen Ebenen, um die Aufgaben im Zusammenhang mit den aktuellen, wie auch mit den zu erwartenden Migrationsbewegungen zu lösen. Der Landkreis Görlitz weist einige Besonderheiten auf, die sich in diesem Konzept widerspiegeln. Die geografische Lage im Dreiländereck mit Polen und Tschechien führt zu einem deutlich höheren Anteil polnischer und tschechischer Arbeitnehmer, die in den Unternehmen des Landkreises tätig sind. Der Anteil der polnischen Staatsbürger, die ihren Wohnsitz im Landkreis nehmen, steigt seit drei Jahren deutlich an. Dagegen ist die Gruppe der Geflüchteten eher gering. Gleichzeitig gibt es seit vielen Jahren große Anstrengungen, die Euroregion Neiße mit Leben zu füllen und die Menschen in der Grenzregion näher zusammenzubringen. Es gibt bi- und trilinguale Schulen und Kindertageseinrichtungen. Es gibt außerdem grenzübergreifende Projekte in Kunst und Kultur, im Sport und in der Bildung. Nicht zuletzt ist der Norden des Landkreises Görlitz auch Siedlungsgebiet des Volkes der Sorben. Im Landkreis Görlitz ist Migration gelebte Realität. Damit ist Integration eine kontinuierliche Aufgabe. 12 |
Begriffe Wir unterscheiden in diesem Text unter dem generellen Begriff der Migration zwei Gruppen. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal ist der Grund der Migration. Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit „ungeklärter“ Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Arbeitsmigranten sind Menschen, die zum Zwecke der Erwerbstätigkeit ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt auf legale Weise temporär oder ständig im Landkreis Görlitz haben. Geduldete Bei Geduldeten handelt sich um Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und bei denen die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht vorübergehend ausgesetzt ist. Die Ausreisepflicht bleibt auch während der Duldung wirksam. Geflüchtete Der Begriff Geflüchtete wird im Text als Oberbegriff für Asylsuchende, Asylbewerber im Asylverfahren, anerkannte Asylbewerber sowie Schutzberechtigte aufgrund humanitärer Aufnahmeanordnungen des Bundes oder des Landes verwendet. Zur Gruppe der Geflüchteten zählen auch Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, bei denen aber die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht vorübergehend ausgesetzt ist (geduldete, abgelehnte Asylbewerber). Helfersysteme Das Helfersystem im Landkreis Görlitz umschließt ehrenamtliche und hauptamtliche Personen. Diese sind in Initiativen und Bündnissen, Vereinen, Trägern von Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkunft (Gus), Treffpunkten) und Sprach- und Integrationskursen aktiv. | 13
Trend Die Anforderungen an die inte
5. Überprüfung der Umsetzung Das
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