Menschen mit Migrationshintergrund Der Begriff Menschen mit Migrationshintergrund, der sich auf den gesamten Integrationsprozess bezieht und auch die Nachfolgegeneration sowie Spätaussiedler mit deutscher Staatsangehörigkeit und Eingebürgerte umfasst, ist weitergehend als der Begriff Ausländer. Migrationshintergrund liegt vor, wenn eine Person selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Regelsystem Unter dem Regelsystem verstehen wir die Gesamtheit von gesetzlichen vorgeschriebenen und freiwillig angebotenen Unterstützungsleistungen im Bereich der sozialen Sicherung, Bildung und der weiteren staatlichen Daseinsvorsorge. Subsidiärer Schutz Der subsidiäre Schutz greift, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden kann und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden (Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter, Bedrohung des Lebens usw.) kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. Die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis gilt für 1 Jahr und kann um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden. Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) UMAs sind minderjährige Ausländer, die ohne Begleitung von Personensorgeoder Erziehungsberechtigten eingereist sind. Wohnbevölkerung/Bevölkerung Diese beiden Begriffe beziehen sich auf die Bürger, die im Landkreis wohnhaft und gemeldet sind. Auf diese Gruppe bezieht sich vor allem die Befragung der Wohnbevölkerung, in der ausschließlich gemeldete Bürger des Landkreises befragt wurden. 14 |
Zivilgesellschaft Der Begriff beschreibt einen Bereich der Gesellschaft zwischen dem staatlichen, wirtschaftlichen und privaten Sektor. Er umfasst die Gesamtheit des Engagements der Bürgerinnen und Bürger eines Landes, ob in Vereinen, Verbänden und vielfältigen Formen von Initiativen und sozialen Bewegungen. Zuwanderung Zuwanderung wird verstanden als vornehmlich internationale grenzüberschreitende Migration (lat. migratio = Wanderung), die aus unterschiedlichen Motiven erfolgt (zum Beispiel Arbeit, Bildung, Familiennachzug, humanitärer Schutz). Zuwanderung kann einerseits nach ökonomischen beziehungsweise nutzenorientierten Aspekten betrachtet werden (sogenannte gesteuerte Zuwanderung nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes). Demgegenüber gibt es eine Zuwanderung aus sozialen (Familiennachzug) oder humanitären Gründen (Geflüchtete). | 15
5. Überprüfung der Umsetzung Das
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