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Integrationskonzept

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Integrationskonzept "Ankommen und Leben im Landkreis Görlitz"

Handlungsfeld: Rückkehr

Handlungsfeld: Rückkehr und Einbürgerung Aktuelle Situation Im Landkreis Görlitz gibt es insgesamt fünf Rückkehrberatungsstellen, die vertraglich gebunden sind und vom Deutschen Roten Kreuz betrieben werden. Im Jahr 2017 sind 68 Personen ausgereist, die vorher eine Rückkehrberatung in Anspruch genommen haben. Als Trend zeichnet sich ab, dass die Anzahl der Beratungen zwar abnimmt, gleichzeitig die tatsächlichen Ausreisen leicht ansteigen. Die Rückkehrberatung wünscht sich eine kontinuierlichere Zusammenarbeit mit der Flüchtlingssozialarbeit, weil nicht alle Geflüchteten von diesem Beratungsangebot wissen. Eine gute Beratung könnte Abschiebung verhindern und für eine leichtere Rückkehr sorgen. Die Einbürgerungsstatistik zeigt in den Jahren 2016 bis 2018 eine konstante Zahl von Anträgen und erteilten Einbürgerungen. Im Jahr 2018 wurden mit Stand von 02.10.2018 66 Personen eingebürgert. Maßnahmen im Handlungsfeld Rückkehr und Einbürgerung Maßnahme Zuständigkeit Aussagen zur Finanzierung bessere Zusammenarbeit zwischen Flüchtlingssozialarbeit und den Rückkehrberatungsstellen DRK, SG Integration aus vorhandenen Ressourcen Hinwirkung zur Beratung über Einbürgerung Bildungsträger, Ordnungsamt aus vorhandenen Ressourcen 64 |

5. Überprüfung der Umsetzung Das Thema Migration und Flucht wird auch in den nächsten Jahren zu den zentralen Aufgaben des Landkreises Görlitz gehören. Es ist davon auszugehen, dass sich die hier beschriebene Situation im Landkreis stetig verändern wird. Deshalb wird es notwendig sein, das vorliegende Integrationskonzept fortlaufend auf seine Aktualität und Zulässigkeit hin zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Besonders die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen zur Integration wird das Bild im Landkreis maßgeblich beeinflussen. Das Konzept soll in einem angemessenen Rhythmus kontinuierlich fortgeschrieben werden. Dieser Prozess bleibt weiterhin Aufgabe der Steuerungsgruppe als Expertenteam. Sie wird die Überprüfung und Fortschreibung des Konzeptes übernehmen und den Prozess der Veränderungen begleiten. Die Gruppe hat sich für die Erarbeitung des Integrationskonzeptes bis zum Beschluss des Kreistages im Dezember 2018 achtmal getroffen. Für die Fortschreibung in den folgenden Jahren sind drei bis vier Treffen pro Jahr geplant. Die derzeitige Steuerungsgruppe besteht aus Vertretern der Fraktionen des Kreistages, Bürgermeistern, Mitarbeitern von Akteuren der Integrationsarbeit, Verwaltungsmitarbeitern der Ämter (Ordnungsamt, SG Integration, Integrierte Sozialplanung, Jugendamt, Jobcenter) und steht unter der Leitung des Dezernates III. Für den fortlaufenden Prozess kann die bestehende Steuerungsgruppe in ihrer Zusammensetzung um weitere Mitglieder ergänzt werden. Für die Fortschreibung des Integrationskonzeptes werden die Methoden herangezogen, die auch schon zur Eruierung der Informationen und zur Beschreibung der aktuellen Situation verwendet wurden. Das sind gezielte Studien und Befragungen, die sich an alle beteiligten Gruppen richten: Bürger, Helfer, Geflüchtete, Migranten, Unternehmen, Behörden und Ämter. Durch die Wiederholung dieser Untersuchungen lassen sich Veränderungen bei den Befragten feststellen und in notwendige Anpassungen der Maßnahmen überführen. Außerdem können umgesetzte Maßnahmen auf diese Weise auf ihre Wirksamkeit hin kritisch geprüft und beschrieben werden. Dazu werden Förder- | 65

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