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Integrationswegweiser Landkreis Görlitz, Schnittstellenpapier

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Zusammenwirken der Akteure im Landkreis Görlitz bei der Arbeit mit Zugewanderten, insbesondere Geflüchteten

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IQ Netzwerk Sachsen Landratsamt Görlitz – Schul- und Sportamt • Vorberatung zu vorhandenen DaZ-Standorten der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen • Bearbeitung von Anträgen auf Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Görlitz (Prüfung der Erstattungsvoraussetzungen) • Bearbeitung von BAföG-Anträgen Landratsamt Görlitz – Jugendamt Zielgruppe: Kinder, Jugendliche (U18) und ihre Familien (wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben); unbegleitete minderjährige AusländerInnen (UMA), bei Bedarf junge Erwachsene (U27) Für Familien und ihre minderjährigen Kinder • Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten, von jungen Volljährigen und jungen Menschen zur Förderung ihrer Entwicklung, Erziehung und Verselbständigung • Prävention und frühe Hilfen: Beratung für Schwangere, junge Familien und Alleinerziehende • Kita: Bearbeitung von Elternbeiträgen • Sorgerechtserklärung und Vaterschaftsanerkennung • bei Bedarf: –– Vermittlung von notwendigen und geeigneten Jugendhilfemaßnahmen –– Führung von Amtsvormundschaften/-pflegschaften –– Vermittlung von Pflege- und Adoptionsverhältnissen –– Arbeit mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden –– Prüfung von Kindeswohlgefährdungen bei Minderjährigen –– Maßnahmen zur Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen – Inobhutnahme UMA • Beratung und umfassende Unterstützung • Führung von Amtsvormundschaften/-pflegschaften • Inobhutnahme/ Clearing • bei Bedarf Vermittlung von notwendigen, geeigneten und qualifizierten Jugendhilfemaßnahmen inkl. junger Volljähriger auf Antrag • Krisenintervention: Maßnahmen zur Sicherung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen Seite 12

Schnittstellenpapier Görlitz Soziales Flüchtlingssozialarbeit (im Auftrag des Landratsamtes Görlitz) Die speziell für Zugewanderte eingesetzten Flüchtlingssozialarbeiter werden nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ tätig. Die bedarfsgerechte und auf den Einzelfall abgestimmte Unterstützung soll erreichen, dass dadurch ein selbstständiges Leben in Deutschland ermöglicht wird. Die Aufgabenerfüllung erfolgt in enger Kooperation mit den verschiedenen Partnern. Die wichtigsten Aufgabenschwerpunkte sind: • Unterstützung bei alltäglichen Herausforderungen (z.B. Wohnungssuche, Bewältigung bürokratischer Anforderungen, Unterstützung bei individuellen Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt) • Aufsuchende Sozialarbeit zur individuellen Betreuung in besonderen Lebenslagen • Ansprechpartner im Rahmen von Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften • Vermittlung in Sprach- und Integrationskursangebote und AGH-Maßnahmen • Lotse zu den zuständigen Fachbehörden und Institutionen, Zusammenarbeit mit den Kommunalen Integrationskoordinatoren (KIK‘s) • Übergangsmanagement bei Anerkennung eines Schutzstatus (Überleitung an das Jobcenter zwecks Leistungsbezug und Eingliederung, Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft in eigenen Wohnraum etc.) Programme zur Sprachförderung im Landkreis Görlitz Integrationskurse im Landkreis Görlitz Zielgruppe: (Neu-)Zugewanderte mit dauerhaftem Aufenthaltstitel, EU-BürgerInnen, SpätaussiedlerInnen sowie AsylbewerberInnen mit guter Bleibeperspektive; AsylbewerberInnen im Anerkennungsverfahren mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia) • Allgemeiner Integrationskurs bis Sprachniveau B1 plus Orientierungskurs • Spezielle Integrationskurse: Alphabetisierungskurs, Zweitschriftlernerkurs, Jugendmigrationskurs, Intensivkurs Berechtigungen/ Verpflichtungen zur Teilnahme am Integrationskurs werden über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörde, das Jobcenter oder das Bundesverwaltungsamt (abhängig vom Aufenthaltstitel) erteilt. Informationen zu Integrationskursen: www.bamf.de ‣„Willkommen in Deutschland“ ‣„Deutsch lernen“‣„Integrationskurse“ Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG) – Berufssprachkurse Zielgruppe: Personen mit Migrationshintergrund, die im SGB II oder SGB III gemeldet sind, Personen im Rahmen des beruflichen Anerkennungsverfahrens, Beschäftigte und Auszubildende mit Mindestsprachniveau A1 • Asylbewerber im Anerkennungsverfahren mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) • Sofern man einen Zugang zum Integrationskurs erhalten hat, muss dieser vollständig ausgeschöpft werden. Teilnehmerzuführung: in der Regel durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter mit Teilnahmeberechtigung oder Verpflichtung (Verpflichtung nur durch das Jobcenter) oder in Sonderfällen durch das BAMF (begleitend zur Anerkennung der Berufsabschlüsse und bei Auszubildenden) Landessprachförderung des SMGI („Landesprogramm Sprache“) Diakonie Bautzen Zielgruppe: Menschen, die (noch) keinen Zugang zum Integrationskurs haben. Vor allem Asylsuchende mit „mittlerer“ Bleibeperspektive, Geduldete mit nachrangigem Arbeitsmarktzugang (Asylbewerber aus: Afghanistan, Algerien, Georgien, Indien, Italien, Libanon, Libyen, Marokko, Pakistan, Russ. Föderation (Tschetschenien), Sonstige asiatische Staaten, Staatenlos, Tunesien, Türkei, Venezuela, Vietnam, Herkunftsland ungeklärt) „Alphabetisierungskurs“ (A0 bis A1) „Deutsch sofort“ (A0 bis A1) „Deutsch qualifiziert“ (A1 bis B1) „Deutsch Beruf“ (B1 bis B2) Seite 13

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Zeit(ung) für Kinder

Strategie / Planung