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Kita-Bedarfsplanung (Schuljahr 2016-2019)

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Planung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Görlitz für die Schuljahre: - 2016/ 2017 - 2017/ 2018 - 2018/ 2019

Investitionen Förderung

Investitionen Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen über die VwV Kita-Bau Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 82 SGB VIII Zuwendungen für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Freistaat Sachsen. Mit der Zuwendung sollen die Kommunen im Freistaat Sachsen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung nach den §§ 3, 11 und 13 SächsKitaG unterstützt werden. Das Finanzvolumen aus Landesmitteln steht mit Beschluss des Landeshaushaltes verbindlich fest. Der Schwerpunkt des Einsatzes von Landesmitteln liegt im Bereich Ü3 (Kindergarten und Hort). Zum 01.01.2015 trat das vom Bundesrat beschlossene »Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung« in Kraft. Danach stehen dem Freistaat Sachsen Bundesmittel in Höhe von 28.322.629 Euro zur Verfügung. Auf den Landkreis Görlitz entfallen 1.595.657 Euro. Dieses Budget steht dem Landkreis in den Jahren 2015 – 2018 zur Verfügung und ist ausschließlich für den Bereich U3 (Krippenkinder) einzusetzen. Eine weitere Auflage zur Verwendung der Bundesmittel ist, dass ausschließlich die Neuschaffung von Plätzen gefördert wird. Um die finanziellen Mittel dieser Förderperiode effektiv einsetzen zu können, wurden die Kommunen gebeten, bis zum 17.06.2015 mitzuteilen: 1. Welche Vorhaben sie im Zeitraum 2015 – 2018 in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege planen, 2. 3. wie hoch die Gesamtkosten der Maßnahmen sind, welche Jahresscheiben gebildet werden und 4. ob die erforderlichen Eigenmittel zur Verfügung gestellt werden können. Aus dieser Abfrage ergab sich folgender geplanter jährlicher Finanzbedarf: 2015: 1.328.881,50 Euro 2016: 7.526.190,50 Euro 2017: 9.561.010,00 Euro 2018: 3.212.034,00 Euro 12

Diesem Finanzbedarf der Kommunen des Landkreises stehen jährlich ca. 500.000 Euro Landesmittel und das o. g. Budget an Bundesmitteln aufgeteilt in Jahresscheiben gegenüber. Die ohnehin schon erhebliche Diskrepanz zwischen gemeldetem Bedarf und verfügbarem Budget wird noch weiter durch die Auflage des Bundes, ausschließlich die Neuschaffung von Krippenplätzen zu fördern, verschärft. Zudem musste das gesamte Budget des Bundes bis zum 30.06.2016 bewilligt sein. Dem Landkreis Görlitz ist es mit den beantragten Maßnahmen nicht möglich, das durch den Bund zur Verfügung gestellte Budget vollständig abzurufen. Die Zuordnung des zur Verfügung stehenden Budgets erfolgt im Unterausschuss Kindertageseinrichtungen / Familienbildung nach festgelegten Prioritäten. Dazu gehören u. a. die weitere Förderung von begonnenen Bauabschnitten, Maßnahmen zur Beseitigung von Auflagen in der Betriebserlaubnis sowie Maßnahmen zur Absicherung des Bedarfs. Die zur Verfügung gestellten Bundes- und Landesmittel sind nicht ausreichend, um den angezeigten Bedarf zu decken. Quellen: VwV Kita Bau und Informationsschreiben des SMK vom 09.03.2015 13

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