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Kita-Bedarfsplanung (Schuljahr 2017-2020)

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Planung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Görlitz für die Schuljahre: - 2017/ 2018 - 2018/ 2019 - 2019/ 2020

Die Darstellung stellt

Die Darstellung stellt im ersten Schritt den Weg des Kindes dar. Im ersten Lebensjahr begleiten aus institutioneller Sicht vor allem die Hebamme und Kinderärzte im Rahmen der U-Untersuchungen das Leben des Kindes. Ab dem 1. Lebensjahr besteht für das Kind ein Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung. Diesem wird mit der Bereitstellung des Kitaplatzes Rechnung getragen, wobei Bildung, Erziehung und Betreuung auch außerhalb der »klassischen« Kita erfolgen kann, z.B. in der Familie, Tagespflege oder anderen Angeboten. Entscheidet sich die Familie für eine Kindertageseinrichtung, dann erfolgt, abhängig vom Elternwunsch, entsprechend eine Anfrage bei der Einrichtung und es kommt i. d. R. im Rahmen eines Aufnahmegespräches zur Aufnahmeentscheidung. Die Aufnahmeentscheidung richtet sich nach dem individuellen Betreuungsbedarf des Kindes und den Regelbedingungen der Kita. Es stellt sich also die Frage, kann die Einrichtung den individuellen Betreuungsbedarf unter Regelbedingungen der Kita sicherstellen? Dabei sollte es unerheblich sein, ob bei einem Kind eine Behinderung schon festgestellt wurde oder ob sich nach der Aufnahme ein erhöhter Förderbedarf herausstellt. (Landesjugendamt, 2005) Für ein NEIN beim Aufnahmegespräch gibt es dann zwei Möglichkeiten, entweder die Einrichtungen müssen aus Kapazitätsgründen absagen oder der individuelle Betreuungsbedarf kann in der Struktur der Kita nicht abgedeckt werden. Aus Sicht der Eltern gibt es ebenso verschiedene Gründe sich letztlich doch gegen die Einrichtung zu entscheiden. Wird das Kind in der Einrichtung aufgenommen, begleiten es die pädagogischen Fachkräfte. Die Entwicklungsschritte werden mit verschiedenen Dokumentationsinstrumenten festgehalten und in regelmäßig stattfindenden Entwicklungsgesprächen mit den Eltern besprochen. So ist es möglich auf Entwicklungsverzögerungen und andere Herausforderungen kurzfristig zu reagieren und andere Professionen einzubeziehen. Zudem ist eine weitere Station auf dem Weg des Kindes die freiwillige Kindergartenuntersuchung gemäß § 7 Abs. 2 SächsKitaG. Diese wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Landkreises Görlitz angeboten. Die Kindergartenuntersuchung erfolgt auf Grundlage in der Regel 2 Jahre vor der Schulaufnahme, also etwa im Alter von vier Jahren. Dabei werden vor allem das Sehen, Hören, Sprache, Fein-, Grobmotorik überprüft. Dies erfolgt über ein standardisiertes Testverfahren für Sachsen. Bei Auffälligkeiten im Screening werden Therapien oder weitere Diagnostik über einen ambulanten Kinderarzt empfohlen. Außerdem wird bei Bedarf auf die Möglichkeit der Antragstellung für Eingliederungshilfe (EGH) beim Sozialamt für heilpädagogische Förderung des Kindes hingewiesen. Eine entsprechende Berichterstattung der Ergebnisse erfolgt zum Teil über den Sozialstrukturatlas des Landkreises. Eine ausführliche Berichterstattung wird derzeit vom Gesundheitsamt entwickelt. Gemäß § 2 der Schulgesundheitspflegeverordnung wird in den Schulen, die in den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes fallen, die Schulaufnahmeuntersuchung (SCHAU) durchgeführt. Das Kind kommt nun also ein weiteres Mal mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes im Landkreis Görlitz in Kontakt. Die Schulaufnahme- Gemäß § 22a SGB VIII Hier: Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz | Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Gemäß § 26a Sächsisches Schulgesetz 16

untersuchung (SCHAU) ist eine Pflichtuntersuchung für alle Kinder, die bis zum 30.06. des Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden. Es werden Sehen, Hören, Sprache, Visuomotorik, Körperkoordination, selektive Aufmerksamkeit, Zählen, Simultanerfassen, Mengenvergleich, visuelles Wahrnehmen und Schlussfolgern überprüft. Dies erfolgt im Rahmen eines standardisierten Testverfahrens für Sachsen. Es erfolgt die Bestimmung von Größe, Gewicht und eine körperliche Untersuchung des Kindes. Bei Auffälligkeiten erfolgen Empfehlungen für – weitere Therapien oder Diagnostik über einen ambulanten Kinderarzt oder – die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Bedarfs im Bereich Lernen, geistige Entwicklung, sozialemotionale Entwicklung, Sehen, Hören, Sprache, körperlich-motorische Entwicklung Die SCHAU ist ein fester Bestandteil bei der Gestaltung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in die Schule. In der Darstellung werden weitere Akteure, Institutionen und Schnittstellen aufgelistet. Deren Zuständigkeiten und die Einbindung in das Gesamtsystem werden an dieser Stelle entwickelt. 17

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