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Kita-Bedarfsplanung (Schuljahr 2017-2020)

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Planung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Görlitz für die Schuljahre: - 2017/ 2018 - 2018/ 2019 - 2019/ 2020

gen im besonderen Teil

gen im besonderen Teil (Artikel 10–30) die einzeln aufgeführten Menschenrechte. Weiterhin enthält die Konvention Regelungen zur Durchführung und Überwachung (ab Artikel 33). Artikel 24 der UN–BRK erkennt das Recht behinderter Menschen auf Bildung an. Ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung gewährleistet die UN–BRK damit ein einbeziehendes (inklusives) Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen. Dabei ist sicherzustellen, dass behinderte Menschen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Bereits am 15.09.2011 stellte der Sächsische Landtag fest, dass Aufgabe in Sachsen nicht nur die Umsetzung des Artikels 24 der UN–BRK ist, sondern darüber hinaus die integrativen Ansätze zu einem inklusiven System weiter zu entwickeln. Priorität sollen dabei das Wohl und der schulische Erfolg des Kindes haben, der Elternwunsch bei der Wahl des besten Bildungsweges und die volle Teilhabe an der Gesellschaft. Weitere Grundlagen auf Bundesebene sind: – Bundesteilhabegesetz – Sozialgesetzbuch § 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche § 22 a SGB VIII – Förderung in Tageseinrichtungen § 53 SGB XII – Leistungsberechtigte und Aufgabe § 54 SGB XII – Leistungen der Eingliederungshilfe Weitere Grundlagen auf Landesebene sind: - Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention - sächsisches Modellprojek - § 19 SächsKitaG – Förderung der Integration von Kindern mit Behinderungen - SächsIntegrVO - FRL Eingliederungshilfe behinderte Menschen zu den Grundlagen auf kommunaler Ebene gehören: – Sächsischer Städte und Gemeindetag – Strategiepapier: Kommune 2020 – Die Zukunft der sächsischen Städte und Gemeinden – Strategische Schwerpunkte des Landkreises Görlitz (Stand März 2017) – Rahmenplan Integrierte Sozialplanung im Landkreis Görlitz 20

Entwicklungen auf Ebene des Freistaates Sachsen Mit dem 2012 beschlossenen Strategiepapier »Kommune 2020 – Die Zukunft der Städte und Gemeinden« formulierte der Sächsische Städte und Gemeindetag seine Haltung zum Thema Integration. Die Kommunen und freien Träger tragen dem Ansatz der Integration in Kindertageseinrichtungen stärker Rechnung. Sie erwarten die Unterstützung des Freistaates Sachsen für diesen Ansatz indem er die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass heilpädagogische Gruppen, soweit sie konzeptionell mit einer Kindertageseinrichtung verbunden sind, unter das SächsKitaG gefasst werden. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus förderte von Februar 2013 bis Dezember 2016 im Rahmen des Landesmodellprojektes »Inklusion in Kindertageseinrichtungen – Eine Kita für ALLE«. In diesem Projekt wurde Inklusion als die konsequente Weiterführung von Integration verstanden. Sechs Modellstandorte wurden auf dem Weg zu einer inklusiven Pädagogik begleitet. Nötig war ein Professionalisierungsprozess, der besonders an der Rolle der Pädagog*innen, der Haltung und dem Grundverständnis pädagogischen Handelns in Kindertageseinrichtungen ansetzen muss. Inklusion geht von einem Modell der gemeinsamen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit unterschiedlichen Voraussetzungen aus. Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen öffneten sich für Kinder ohne Behinderungen und umgekehrt wurden Kinder aus heilpädagogischen Einrichtungen in Integrationseinrichtungen betreut. Dabei zeigte sich, dass dieser Prozess besonders für die Mitarbeiterinnen mit vielen Fragestellungen zur gelingenden Inklusion verbunden war. Leider erfolgte die Durchführung dieser ersten Modellphase ohne Beteiligung von Einrichtungen des Landkreises Görlitz. Im Rahmen der Implementierung in der 2. Modellphase von Januar 2018 bis Dezember 2019 soll herausgearbeitet werden, welche Faktoren für diesen Prozess förderlich sind. Für diese zweite Modellphase haben auch Einrichtungen aus dem Landkreis Görlitz ihr Interesse bekundet. Aufbereitet in einer Materialsammlung, sollen die Ergebnisse der Fachberatung und den Leitungskräften von sächsischen Kindertageseinrichtungen für eine fachliche Auseinandersetzung zur Weiterentwicklung von Inklusionsprozessen in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen. Wichtigste Erkenntnisse der ersten Modellphase waren, dass Rahmenbedingungen einen erheblichen Einfluss auf die gelingende Umsetzung haben und eine wertschätzende, Vielfalt anerkennende und vorurteilsbewusste Grundhaltung entwickelt werden muss. Zudem zeigte sich, dass der Weg zur Inklusion auf allen beteiligten Ebenen gegangen werden muss und damit einem »Prinzip des Gleichschritts« folgt (Institut 3L, S. 10). Als notwendige Entwicklung zur Umsetzung einer inklusiven Kita wird demnach auf Bundesebene die Novellierung des SGB VIII gesehen, mit der die Zusammenführung der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe erfolgen soll. Auf Landesebene wird eine klare Positionierung zur Umsetzung des Inklusionsgedanken für notwendig erachtet. Ebenso sollen Anpassungen in den Gesetzestexten und Verordnungen erfolgen, um Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf auch in Integrationseinrichtungen betreuen zu können und damit langfristig die Auflösung des dreigliedrigen Kita-Systems zu erreichen. Weiterhin werden Öffentlichkeitsarbeit, die Modifizierung der curricularen Inhalte der Fachschulen, die Fachkräftegewinnung und die Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen als wichtige Ansatzpunkte gesehen. Um diese Erfordernisse auf Landesebene zu strukturieren, zeitlich zu terminieren und 21

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