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Kita-Bedarfsplanung (Schuljahr 2017-2020)

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Planung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Görlitz für die Schuljahre: - 2017/ 2018 - 2018/ 2019 - 2019/ 2020

Entwicklungen auf Ebene

Entwicklungen auf Ebene des Landkreises Görlitz Strategische Schwerpunkte Der Landkreis Görlitz hat sich verschiedene strategische Schwerpunkte gesetzt. Diese gelten als Leitlinien in der Ausrichtung und Ausführungen der einzelnen Programme, Fachkonzepte und Verwaltung innerhalb des Landkreises. Diese Steckbriefe werden jährlich fortgeschrieben und gelten als Basis für die Strategiearbeit im Landkreis Görlitz. Unter dem Schwerpunkt Soziale Kompetenzen und Willkommenskultur spricht sich der Landkreis dafür aus, gleichberechtigte Lebens- und Teilhabechancen für jeden Einzelnen zu schaffen und dabei Inklusion und Integration in allen Lebensbereichen als wichtigsten Zukunftsbaustein zu beachten. (Landkreis Görlitz a), S.7). Rahmenplan Integrierte Sozialplanung Im Landkreis Görlitz bildet der Rahmenplan Integrierte Sozialplanung eine grundlegende Orientierung hinsichtlich der Umsetzung seiner kommunalen Daseinsvorsorge. Alle weiteren Fachplanungen werden daraus abgeleitet. Der integrierte Planungsansatz zählt dabei zur Gesamtstrategie des Landkreises und entfaltet sich somit mit seinen Zielsetzungen und Schwerpunkten auf das gesamte Dezernat für Gesundheit und Soziales. In dieses integrierte Rahmenkonzept sind die einzelnen Detailfachpläne (Kitabedarfsplanung, präventive Jugendarbeit, Psychiatrie-, Pflegeplanung…) einzufügen. Das Datengerüst für die einzelnen Planungen bildet die Sozialberichterstattung. Einen wesentlichen Baustein der aktuellen Sozialberichterstattung bildet der Sozialstrukturatlas. Der Rahmenplan hat sich ebenfalls »Inklusion als durchgängiges Leitprinzip mit strukturellen Konsequenzen« zum Ziel gesetzt. (Landkreis Görlitz b) S.12) Daraus wurden folgende mittelfristige Handlungsschwerpunkte abgeleitet, die in den einzelnen Arbeitsfeldern aber auch sozialraumorientiert konkretisiert werden müssen. »Um Inklusion als Grundprinzip umzusetzen, wird die Durchlässigkeit der Hilfesysteme erhöht, was umgekehrt eine deutliche Reduzierung der Abgrenzungsbemühungen der Institutionen voneinander bedeutet. »Angebote für alle« (Regelangebote) werden so flexibel konzipiert und ausgebaut, dass sie für die Einzelnen mit ihren jeweiligen Bedürfnissen und Besonderheiten unterstützend wirken. Inklusion bedeutet, ausgehend von dieser personenzentrierten Betrachtung, eine ressourcenorientierte Angebotsentwicklung. Ein Arbeitsschwerpunkt liegt insbesondere auf dem inklusiven strukturellen Umbau der Wohn- und Pflegeangebote für Menschen mit Behinderungen über 65 Jahre.« (Landkreis Görlitz b) S.14) Zudem setzt sich der Rahmenplan bereits mit einer Begriffsbestimmung »Inklusion« auseinander: 6 Kreistags-Beschluss 102/2010 24

»Inklusion basiert auf dem »Diversity«-Ansatz – die Unterschiedlichkeit aller Menschen ist kein zu lösendes Problem. Vor diesem Hintergrund geht die Inklusion von der Besonderheit und den individuellen Bedürfnissen eines jeden Menschen aus. Sie erhebt den Anspruch, durch eine Anpassung des Gesamtsystems, seiner Regelangebote an die komplette Vielfalt (und nicht umgekehrt) eine systematische Antwort auf gleichberechtigte Lebens- und Teilhabechancen zu finden. siehe auch: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.« (Landkreis Görlitz b) S.31) IST-Stand der Einrichtungen Das Landesmodellprojekt »Inklusion in Kindertageseinrichtungen – Eine Kita für ALLE« stellte neben den Handlungsbedarfen für die Bundes- und Landesebene diese ebenso für die kommunale Ebene fest. Als zentrale Einflussfaktoren zur erfolgreichen Etablierung inklusiv arbeitender Kindertageseinrichtungen wird die kooperative Zusammenarbeit mit den Kostenhilfeträgern. Hinzu kommen die Etablierung von Qualifizierungsmodulen zur Inklusion auf Verwaltungsebene, die Vernetzung aller an der Eingliederungshilfe beteiligten Institutionen und die Einbeziehung der Fachberatung. Ebenso wird der Bedarfsplanung eine bedeutende Rolle zugewiesen. Sie ist das Instrument, mit dem eine wachsende Zahl von Einrichtungen gewonnen werden kann, die bereit sind, Kinder mit besonderen Bedarfen aufzunehmen (Institut 3L, S. 14). Im Landkreis Görlitz stehen laut Betriebserlaubnis 463 Integrationsplätze in 85 Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Zum Stichtag 30.06.2017 waren davon 249 Plätze mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern belegt. Diese Auslastungsquote von ca. 54% bleibt seit einigen Jahren konstant. Mit der hohen Anzahl verfügbarer Integrationsplätze besteht die Möglichkeit der wohnortnahen Versorgung von Kindern im Bedarfsfall. Die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen muss nicht erst durch Betriebserlaubnisverfahren und langwierige Personalsuche langfristig angebahnt werden. Strategie des Landkreises ist es, die integrativen Platzkapazitäten auf hohem Niveau konstant zu halten und die Einrichtungsträger zum weiteren Ausbau zu ermutigen. Mit der Änderung der SächsQualiVO ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, unabhängig von der Anwesenheit behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder, Fachkräfte mit heilpädagogischen Kompetenzen und anderen Qualifikationen vorzuhalten und so in den Einrichtungen die Arbeit in multiprofessionellen Teams zu etablieren. Die Kompetenzen dieser verschiedenen Professionen kommen im Alltag allen Kindern zu Gute und eröffnen neue Möglichkeiten mit immer größer werdenden Herausforderungen umzugehen. 25

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