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Kita-Bedarfsplanung (Schuljahr 2019-2022)

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In der Ihnen nun vorliegenden Fortschreibung des Bedarfsplans finden Sie in alphabetischer Reihenfolge zu jeder Kommune eine kompakte Übersicht zu den in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen laut Betriebserlaubnis vorhandenen Plätzen. Die Übersicht zeigt, wie diese zum Stichtag 30.06.2019 belegt waren und mit wie vielen Plätzen die Kommune in den nächsten Schul- und Kindergartenjahren plant. Dazu eine grafische Darstellung der Anzahl der Geburten und der möglichen Entwicklung der Kinderzahlen im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich bis zum Schuljahr 2021 / 2022.

Schleife Groß Düben H

Schleife Groß Düben H 2 5 Weißwasser 2 2 Krauschwitz 2 Weißkeißel Bad Muskau Landkreis Görlitz Kitas, Horte und Kindertagespflegestellen Boxberg Rietschen Hohendubrau Weigersdorf Königshain Mittelherwigsdorf Kreba- Neudorf Mücka Kollm Quitzdorf am See H 2 Waldhufen Niesky Jänkendorf Hähnichen 2 Horka Rothenburg O.L. Neißeaue Groß- Kauscha © 2019 Landkreis Görlitz - Integrierte Sozialplanung Stand: 30.06.2019 / Gebietsstand 01.01.2019 4 3 2 3 2 Ebersbach- Neugersdorf Seifhennersdorf 3 4 Kottmar Leutersdorf 2 Großschönau 2 Hainewalde Jonsdorf 2 Herrnhut 2 Melaune 2 Rosenbach Oderwitz Niederoderwitz 3 Gablenz Löbau Lawalde 2 Beiersdorf Großschweidnitz Oppach2 Schönbach Dürrhennersdorf Neusalza- 2 Spremberg 3 Bertsdorf- Hörnitz 3 2 Olbersdorf 2 Oybin Reichenbach O.L. Bernstadt 2 Zittau 8 Kodersdorf Markersdorf Vierkirchen Trebendorf Schönau- Berzdorf a.d. Eigen 2 H Schöpstal Ebersbach Ostritz 2 9 9 19 13 4 Görlitz H Kindertagesstätte (Kita) (KiGa + Krippe + tlw. Hort) integrative Kita (KiGa + Krippe + tlw. Hort) Kita mit heilpädagogischen Plätzen (KiGa + Krippe) Kindergarten Kinderkrippe Hort integrativer Hort Tagespflegestelle Interdisziplinäre Frühförderstelle Stand: 30.06.2019

Einführung Einführung Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege haben die Aufgabe, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie und helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können (vgl. § 22 SGB VIII). Hierfür stellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Bedarfsplan auf, der jährlich fortgeschrieben wird. In der Ihnen nun vorliegenden Fortschreibung des Bedarfsplans finden Sie in alphabetischer Reihenfolge zu jeder Kommune eine kompakte Übersicht zu den in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen laut Betriebserlaubnis vorhandenen Plätzen. Die Übersicht zeigt, wie diese zum Stichtag 30.06.2019 belegt waren und mit wie vielen Plätzen die Kommune in den nächsten Schul- und Kindergartenjahren plant. Dazu eine grafische Darstellung der Anzahl der Geburten und der möglichen Entwicklung der Kinderzahlen im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich bis zum Schuljahr 2021 / 2022. Unter diesen Tabellen finden Sie eine kurze Zusammenfassung, ob die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze für die in der jeweiligen Kommune wohnhaften Kinder ausreichend ist (grün markiert), oder nicht (orange markiert) bzw. ob es Besonderheiten gibt. Eine orangefarbene Markierung bedeutet nicht, dass zwingend neue Plätze zu schaffen sind. Oftmals sind die Betreuungsplätze auch dann in einer Kommune ausreichend, da Kinder in Nachbargemeinden oder am Arbeitsort der Eltern betreut werden. Für diese Zusammenfassung wird angenommen, dass die Anzahl der Plätze bedarfsgerecht ist, wenn in der Krippe 60%, im Kindergarten 100%, und im Hort 85% Bedarfsdeckung erreicht werden. Die Daten für den Bedarfsplan wurden aus folgenden Quellen erhoben: • Statistisches Landesamt Sachsen • Einwohnermeldeämter der Kommunen im Landkreis Görlitz • Daten der Einrichtungsträger • Eigene Daten des Jugendamtes des Landkreises Für die Zuarbeiten, Fragen und Hinweise sei an dieser Stelle allen Mitarbeiter/-innen der Verwaltungen der freien Träger und Kommunen und den Kollegen aus dem Schul- und Sport-, sowie Sozialamt gedankt. Görlitz, im Oktober 2019 5

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