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Kita-Bedarfsplanung (Schuljahr 2019-2022)

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In der Ihnen nun vorliegenden Fortschreibung des Bedarfsplans finden Sie in alphabetischer Reihenfolge zu jeder Kommune eine kompakte Übersicht zu den in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen laut Betriebserlaubnis vorhandenen Plätzen. Die Übersicht zeigt, wie diese zum Stichtag 30.06.2019 belegt waren und mit wie vielen Plätzen die Kommune in den nächsten Schul- und Kindergartenjahren plant. Dazu eine grafische Darstellung der Anzahl der Geburten und der möglichen Entwicklung der Kinderzahlen im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich bis zum Schuljahr 2021 / 2022.

Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen im Landkreis Görlitz Im Landkreis Görlitz ist ein flächendeckendes Kindertagesbetreuungsangebot in guter Qualität und Trägervielfalt vorhanden. Die Gemeinden haben nach den Regelungen des SächsKitaG die Trägerschaft zu übernehmen, soweit kein Träger der freien Jugendhilfe vorhanden oder dazu bereit ist. Die Gemeinden müssen außerdem die Finanzierung der Einrichtungen sicherstellen. Der Prozess der Übergabe kommunaler Einrichtungen an freie Träger ist nicht abgeschlossen, nach wie vor entscheiden sich Gemeinden für diesen Schritt. Ebenso gibt es Kommunen, die Einrichtungen in freier Trägerschaft wieder in die kommunale Verantwortung zurück nehmen. Von den insgesamt 223 Kindertageseinrichtungen im Bedarfsplan befinden sich 135 in freier und 88 in kommunaler Trägerschaft. Zudem gibt es im Landkreis zwei private Kitas außerhalb des Bedarfsplanes. Zum Stichtag 30.06.2019 nahmen neben den 35 Kommunen insgesamt 50 freie Träger und 34 Kindertagespflegepersonen Aufgaben der Kindertagesbetreuung wahr. Planungsraum Anzahl Kitas in freier Trägerschaft Anzahl Kitas in kommunaler Trägerschaft gesamt 1 10 19 29 2 21 26 47 3 32 15 47 4 33 10 43 5 42 15 57 Gesamt: 223 6

Kindertagespflege Förderung von Kindern in Kindertagespflege Bei Kindern im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres kann die Kommune den Eltern die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder statt in einer Kindertageseinrichtung auch in Kindertagespflege anbieten. Bei Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt kann deren Bildung, Erziehung und Betreuung auch in Kindertagespflege erfolgen, wenn die Eltern damit einverstanden sind. Im Landkreis Görlitz und den jeweiligen Kommunen, in denen Kindertagespflege angeboten wird, ist es üblich, dass Kinder nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in Kindertagespflege betreut werden. Darüber hinaus erfolgt die Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Stichtag / Schuljahr Anzahl Betreuungsplätze Anzahl Kindertagespflegestellen 30.06.2019 167 (159 belegt) 34 2019 / 2020 166 34 2020 / 2021 166 34 2021 / 2022 157 32 Am 30.06.2019 waren 159 Betreuungsplätze bei 34 Kindertagespflegepersonen belegt. Die Planung für die Schul- und Kindergartenjahre 2019 / 20 bis 2021 / 22 sieht eine konstante Anzahl an Betreuungsplätzen und Kindertagespflegestellen vor. Darunter sind auch Stellen, die von den Kommunen geplant, jedoch noch nicht mit einer Person besetzt sind. Im ersten Halbjahr 2019 wurden bereits 2 Kindertagespflegestellen im Landkreis Görlitz geschlossen. Zwei weitere Schließungen sind für das zweite Halbjahr 2019 geplant. In den nächsten Jahren stehen weitere Reduzierungen von Kindertagespflegestellen aufgrund von Renteneintritt der Kindertagespflegepersonen an. 7

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