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Schlussbericht 2014/2015

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www.nachbarsprachen-sachsen.eu

11 das gemeinsame

11 das gemeinsame Vorhaben nicht zustande gekommen ist. Damit stagniert seit 2008 auch die Entwicklung von bilingualen Kitas in der ER NNN. Ein Erfolg versprechender Ansatz ist das von der Kita „Knirpsenland“ Oderwitz gemeinsam mit ihrer tschechischen Partner-Kita in Jablonec n. N. umgesetzte Modell des grenzüberschreitenden Austausches von Erzieherinnen, um damit zumindest tageweise immersiv zu arbeiten und dies mit interkulturellen Begegnungen der Kinder zu verknüpfen. Er ist jedoch bislang wieder nur durch das besondere Engagement der Erzieherinnen und Eltern beider Einrichtungen und durch die aufwendige Akquise von Projektgeldern umsetzbar. Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales förderte TANDEM in einem Pilotprojekt bis 2014 den Fachkräfteaustausch zwischen deutschen und tschechischen Partner-Kitas für eine Dauer von mind. 10 und max. 60 Arbeitstagen pro Fachkraft. Ein vergleichbares Förderprogramm gibt es bislang in Sachsen nicht. Das im sorbischen Gebiet bereits seit 1998 erfolgreich erprobte, wissenschaftlich begleitete und evaluierte Projekt WITAJ, in dem die Immersionsmethode für Kinder, in deren Familien kein Sorbisch gesprochen wird, angewandt wird, kann als Beispiel guter Praxis für die Umsetzung der Immersionsmethode in der frühen nachbarsprachigen Bildung im sächsischen Grenzraum herangezogen werden. Es bietet die Chance, aus den dort gemachten methodisch-didaktischen Erfahrungen zu lernen und die Übertragbarkeit der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den frühen Nachbarspracherwerb Polnisch/Tschechisch im grenznahen Raum zu prüfen. 20 2.4 Rahmenbedingungen 2.4.1 Rechtlicher Rahmen Das auf dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) beruhende Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) 21 bildet den Rahmen für die Umsetzung früher nachbarsprachiger Bildung in den Kitas der sächsischen Grenzregionen. Hierin ist nicht nur der ganzheitliche Bildungs-, Erziehungsund Betreuungsauftrag zum „… Erwerb und der Förderung sozialer Kompetenzen wie der Selbständigkeit, der Verantwortungsbereitschaft und der Gemeinschaftsfähigkeit, der Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen sowie gegenüber behinderten Menschen …“ sowie zur “… Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere zum Erwerb von Wissen und Können, einschließlich der Gestaltung von Lernprozessen …“ bis hin zur Gestaltung des Übergangs in die Schule festgeschrieben. Fixiert ist darin auch der Sächsische Bildungsplan als Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit in den Kitas. Dieser Leitfaden bietet den pädagogischen Fachkräften vielfältige Ansatzpunkte für die Umsetzung nachbarsprachiger Angebote 22 . 20 Kaulfürst, J. (2008) 21 SächsKitaG § 2 22 www.bildungsmarkt-neisse.eu/kompi, Kap. 1

12 2.4.2 Finanzierung nachbarsprachiger Angebote Grundsätzlich wird die Finanzierung der pädagogischen Arbeit in den sächsischen Kitas über das SächsKitaG, Abschnitt 3 geregelt: Personal- und Sachkosten für den ordnungsgemäßen Betrieb der Kita werden über Elternbeiträge, Zuschüsse der Gemeinde und des Landes Sachsen sowie ggf. einen angemessenen Eigenanteil des Trägers der freien Jugendhilfe refinanziert. Darüber hinaus können Kosten, die durch zusätzliche Angebote der Kindertageseinrichtungen bedingt sind, gegenüber den Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Elternbeirat geltend gemacht werden 23 . Kitas, die Kinder aus dem Nachbarland betreuen, können beim SMK einen Landeszuschuss nach § 18 SächsKitaG für die Betreuung der polnischen bzw. tschechischen Kinder erhalten. Voraussetzungen für die Gewährung eines Landeszuschusses sind: ‣ die Zahlung des Gemeindeanteils für den Betreuungsplatz durch die Standortgemeinde der Einrichtung, sofern dieser nicht durch die Wohngemeinde der Kinder übernommen wird, ‣ die bilinguale Erziehung der deutschen und tschechischen bzw. polnischen Kinder unter Anwendung der Immersionsmethode, damit auch die sächsischen Kinder die Sprache des Nachbarlandes lernen können, sowie ‣ der partnerschaftliche Austausch mit Einrichtung/en im Nachbarland. 2013 wurden 6 Kitas solche Landeszuschüsse für insgesamt bis zu 76 Plätzen bewilligt. Davon betreuen 3 Einrichtungen polnische Kinder und 3 Einrichtungen tschechische Kinder, insgesamt waren dies 45 Kinder (Stand Mai 2013). Diese Kitas verfügten insbesondere auch über muttersprachliches pädagogisches Personal. Kitas, die über kein eigenes muttersprachliches Personal für Polnisch bzw. Tschechisch verfügen und/oder grenzüberschreitende Partnerschaften mit Kitas aus dem Nachbarland pflegen, sind i. d. R. auf die Einwerbung zusätzlicher finanzieller Mittel über Projekte zur Finanzierung ihrer Aktivitäten angewiesen. ‣ Für die Finanzierung von Sachkosten für die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen oder kleinere grenzüberschreitende Projekte können dabei Förderprogramme der Euroregionen, von TANDEM, dem Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds und vom DPJW genutzt werden. ‣ Die Finanzierung von Personalkosten für den zusätzlichen Einsatz von muttersprachlichen Fachkräften zur Umsetzung der Immersionsmethode erfolgte bisher punktuell über EU-Projekte im Rahmen der Operationellen Programme Sachsen- Niederschlesien bzw. Sachsen-Tschechien (INTERREG, Ziel3) oder in Ausnahmen auch über den Einsatz von COMENIUS-Sprachassistenten/innen. Der mit der Beantragung, Verwaltung und Abrechnung der Projektmittel sowie mit der z. T. erforderlichen Vorfinanzierung bzw. der Erbringung von Eigenmitteln verbundene personelle und finanzielle Mehraufwand ist für einzelne Kitas bzw. deren Träger oft nur schwer oder gar nicht zu realisieren. Er stellt damit eine Barriere für die Umsetzung nachbarsprachiger Bildung dar und führt gleichzeitig dazu, dass begonnene Aktivitäten nach Projektende wieder 23 SächsKitaG §15 (4)

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