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Schlussbericht 2014/2015

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55 der Grundschule,

55 der Grundschule, Polnisch bzw. Tschechisch lernen 51 ) im Hinblick auf die Etablierung durchgängiger Bildungslinien für Polnisch/Tschechisch und im Kontext einer regionalen Fremdsprachenplanung. Dass ein solches Monitoring sowohl Impulse für die konzeptionelle Weiterentwicklung als auch für die Ziel führende und effektive Ausgestaltung von Finanzierungsinstrumenten liefert, wird am Beispiel des Landeszuschusses nach §18 SächsKitaG für die Betreuung von Kindern aus dem Nachbarland deutlich: Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde eine widersprüchliche Datenlage aufgedeckt (vgl. Kap. 6.2.3). Sie legte nahe die Funktion der Genehmigung von Landeszuschüssen für Kinder aus dem Nachbarland kritisch zu hinterfragen: ‣ Wenn der Landeszuschuss im Zuge des Zusammenwachsens Europas und im Sinne der Stärkung der Zusammenarbeit im grenznahen Raum die Aufnahme von Kindern aus dem Nachbarland erleichtern soll, dann bedürfte es eigentlich nicht der formulierten Kriterien (vgl. S. 12) und das Verfahren könnte vereinfacht und effektiviert werden, indem Kinder aus dem Nachbarland gleichberechtigt wie die Kinder mit Wohnsitz in Deutschland bei der Vergabe des Landeszuschusses „gezählt“ werden, ohne zusätzliche Bedingungen daran zu knüpfen, zumal die Umsetzung der Kriterien bisher nicht hinterfragt wurde und es in den Kitas in diesem Bereich immer wieder Veränderungen gibt. Der Gemeindeanteil wäre dann gem. SächsKitaG ebenso wie bei der Aufnahme von Kindern aus anderen Kommunen durch die Sitzgemeinde zu zahlen bzw. durch die Eltern zu übernehmen. ‣ Soll der Landeszuschuss jedoch als Motivationsinstrument zur besonderen Förderung und Unterstützung derjenigen Kitas eingesetzt werden, die im Bereich der frühen nachbarsprachigen Bildung besonders aktiv sind und insbesondere auch die Umsetzung der Immersionsmethode und den Einsatz von polnischen/tschechischen Muttersprachlern/innen stärken, dann sollte es ein einfaches, transparentes und jährlich zu erneuerndes Antragsverfahren geben, in dem die o. g. Qualitätskriterien nachzuweisen sind. Eine Bearbeitung und/oder fachliche Bewertung der Anträge könnte z. B. durch die LaNa erfolgen. Es wird also im Ergebnis der Datenanalyse im Zuge der Bestandsaufnahme eine Überarbeitung und Weiterentwicklung des Antragsverfahrens angeregt. Ein kontinuierliches Monitoring zur Entwicklung der Zahl der in sächsischen Kitas betreuten Kinder aus dem Nachbarland könnte darüber hinaus helfen, den jährlichen Bedarf abzuschätzen und in die Haushalts- und Bedarfsplanungen einzubeziehen. Ausgehend von den Erfahrungen der aktuellen Bestandsaufnahme wird die Erfassung der in Abb. 27 dargestellten Grunddaten zu einem jährlichen Stichtag als Indikatorenset für ein Monitoring zur Darstellung der Entwicklung der frühen nachbarsprachigen Bildung in den Kitas der sächsischen Grenzregionen über einen längeren Zeitraum als sinnvoll erachtet (vgl. Abb. 27). Dieses Indikatorenset kann je nach aktuellem Bedarf um weitere Fragestellungen ergänzt werden. 51 vgl. Anlage 2

56 Schritt 1 1. Wie viele Kinder mit Wohnsitz in Polen/Tschechien betreuen Sie? mit Wohnsitz in Polen: _______ Kinder mit Wohnsitz in Tschechien: _______ Kinder Schritt 2 2. Arbeitet Ihre Einrichtung mit einer Partnereinrichtung im Nachbarland zusammen? Ja. (weiter bei Frage 2.1) Nein. (weiter bei Schritt 3) 2.1 Wo befindet sich Ihre Partnereinrichtung? Polen Tschechien Ort/e: …………………………………… Ort/e: …………………………………… Schritt 3 3. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein regelmäßiges Nachbarsprachlernangebot? Ja, in Polnisch. (weiter bei Frage 3.1) Ja, in Tschechisch. (weiter bei Frage 3.1) Nein. (weiter bei Schritt 4) 3.1 Wie viele Kinder nehmen an dem Nachbarsprachlernangebot teil? ……….. Kinder Schritt 4 4. Verfügen Sie in Ihrer Einrichtung über Personal mit polnischer/tschechischer Muttersprache? Ja. Nein. Abb. 27: Vorschlag für ein Indikatorenset für ein Monitoring zur frühen nachbarsprachigen Bildung Anzustreben ist es, die jährliche Abfrage dieser Daten mit anderen, für die Kitas verpflichtenden Datenerhebungen zu verknüpfen, um mit einem vertretbaren Ressourcenaufwand auch vollständige und aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten. Nahe liegt eine Einbindung in die ohnehin verpflichtende jährliche Meldung der Kitas an das StaLa zum Stichtag 01.03. d. J. Dabei handelt es sich jedoch um eine bundesweit einheitliche Abfrage im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik, so dass dies schwierig und hinsichtlich der Fokussierung auf den grenznahen Raum Sachsens auch nicht sinnvoll erscheint. Vorgeschlagen wird deshalb die Prüfung folgender zwei Wege: ‣ Initiierung einer Zusammenarbeit der LaNa mit den Sozialplanern/innen der Jugendämter der 6 Grenzlandkreise (ggf. ergänzt um die Stadt Dresden), um die Abfrage zur frühen nachbarsprachigen Bildung mit deren Erhebungen zur Kita-Bedarfsplanung zu verknüpfen.

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Strategie / Planung