A 5b Anlage 5: Ergebnisse der Arbeitstagung am 23.06.2015 Anlage 5b: Expertenvotum: Peggy Diebler „Frühe nachbarsprachige Bildung fördert nicht nur den Spracherwerb sondern gleichzeitig interkulturelle und soziale Kompetenzen. Je früher damit begonnen wird, desto selbstverständlicher werden diese im späteren Leben verankert sein.“ Welche strukturellen Rahmenbedingungen müssen für eine bedarfsgerechte frühe nachbarsprachige Bildung unter besonderer Betrachtung der Kommunen erfüllt sein? Grundlegendes Sechs der zehn sächsischen Landkreise grenzen unmittelbar an Polen und/oder Tschechien. Für die Regionen ergeben sich daraus vielfältige Entwicklungspotentiale und Chancen, z. B. hinsichtlich gemeinsamer wirtschaftlicher und kultureller Bezüge. Bei der Förderung nachbarschaftlicher Beziehungen nimmt die frühe nachbarsprachige Bildung einen besonderen Stellenwert ein. Mit der Sächsische Landesstelle für frühe nachbarsprachige Bildung als Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Praxis steht den Akteuren ein versierter Partner zur Seite bei der Unterstützung und Begleitung beim sachsenweiten Wissenstransfer, der Qualifikation von Fachkräften sowie der Entwicklung eines Monitoringsystems in den Grenzregionen. Mit Kommunen sind im nachfolgenden Text Landkreise sowie kreisangehörige Gemeinden und Städte gemeint. Daraus ergeben sich folgende verallgemeinerte Zuständigkeiten: • kreisangehörige Gemeinden und Städte - ggf. Träger Kita und Horte (§9 SächsKitaG), äußere Schulträgerschaft ggf. Grundschule/weiterführende Schulen/ Förderschulen/Zweiter Bildungsweg (§ 22 Sächs SchulG) • Landkreise und kreisfreie Städte – Kitabedarfsplanung (§ 8 SächsKitaG), äußere Schulträgerschaft Berufsb. Schulen, ggf. Grundschule/weiterführende Schulen/Förderschulen/Zweiter Bildungsweg (§ 22 Sächs SchulG), Schulnetzplanung (§ 23a Sächs SchulG) Finanzierung Ausgangslage: Um frühe Angebote für Begegnung und Spracherwerb zu realisieren, nutzen Kitas Projektfördermittel, die jedoch diskontinuierlich fließen, wodurch es immer wieder zu Angebotslücken kommt. Der mit der Projektabwicklung einhergehende Verwaltungsaufwand ist hoch und von den Kitas bzw. deren Träger kaum zu bewältigen. Kommunen und andere Träger müssen Eigenmittelanteile in die Projekte einbringen. Eine über Projektförderung hinausgehende finanzielle Verankerung des Themas (frühe) nachbarsprachige Bildung ist derzeit weder auf kommunaler, noch auf Landes- oder Bundesebene sowie im europäischen Kontext absehbar. Die Sicherung einer Festfinanzierung gilt jedoch als eine wichtige Voraussetzung dafür, dass immersive oder adäquate Angebote in Kindertagesstätten stetig und bedarfsdeckend vorgehalten werden können. Handlungsempfehlungen: Zur Sicherung einer kontinuierlichen Grundförderung sollte der Freistaat Sachsen prüfen, in welchem Umfang er Unterstützung leisten kann. Möglicherweise kann in Kooperation zwischen SMK und SMWA ein Landesprogramm zur frühen nachbarsprachigen Bildung aufgesetzt werden, das Kommunen und freien Trägern hilft, entsprechende Angebote dauerhaft vorzuhalten. Kontinuierliche Förderung muss auch die Sächsische Landesstelle für frühe nachbarsprachige Bildung genießen, um ihrer Koordinationsfunktion auch langfristig gerecht werden zu können. Für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Projekten sind unter Berücksichtigung der Bedarfe der Kommunen Formen der Unterstützung und des Wissenstransfers zu etablieren bzw. weiter zu entwickeln.
Anlage 5: Ergebnisse der Arbeitstagung am 23.06.2015 A 5b Qualifizierung des pädagogischen Personals Ausgangslage: Vor dem Hintergrund z. T. prekärer Personalausstattungen stellt das Vorhalten nachbarsprachiger Kompetenzen im Kita-Team für viele Einrichtungen eine Herausforderung dar. Für die Einstellung pädagogischen Personals innerhalb des Personalschlüssels sind formale Qualifikationsnachweise zu erbringen, was den Einsatz polnischer und tschechischer Fachkräfte oft behindert. Zur Unterstützung der nachbarsprachigen Arbeit in Kitas werden auch alternative Ansätze mit ehrenamtlichen Fachkräften (z. B. ehemalige Lehrer/Erzieher) praktiziert, deren Erfolg aber umso mehr vom Engagement der betreffenden Einzelpersonen abhängt. Über den Personalschlüssel hinaus könnten die Träger zwar souverän über eine Einstellung von Personal entscheiden, dies scheitert aber in der Regel an den dafür notwendigen finanziellen Mitteln: Kommunen und freie Kitaträger können nicht und Eltern wollen nicht für diese zusätzlichen Angebote zahlen. Handlungsempfehlungen: Über den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte hinaus müssen die Voraussetzungen für eine strukturelle Lösung zur erleichterten Einstellung von Muttersprachlern geschaffen werden. Mit der Überarbeitung der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) soll ein erster Schritt zur Öffnung im Anerkennungsverfahren polnischer und tschechischer Berufsabschlüsse erfolgen. Ganz allgemein sollte der Personalschlüssel in Kitas weiter verbessert werden, damit KitaTeams über ausreichend Ressourcen für die allgemeine und für die nachbarsprachige Bildungsarbeit verfügen. Bildungsphasenübergreifendes Angebot Ausgangslage: In sächsischen Kitas begonnene Sprachförderungen setzen sich in der Regel nicht in der Grundschule fort. Umgekehrt gibt es ebenso Grundschulangebote, die vor Ort nicht auf vorangegangene Kitaangebote aufbauen können. Ein etablierter Bildungsgang kann jedoch erst entstehen, wenn Sprachangebote von Kita in Grundschule und später in weiterführende Schulen Fortsetzung finden. Handlungsempfehlungen: Damit die frühe nachbarsprachige Förderung die einzelnen Entwicklungsstufen des Bildungssystems überdauert und nicht an Übergängen abreißt, muss eine Struktur aus anschlussfähigen Angeboten etabliert werden. Dafür bedarf es enger Kooperationen zwischen Kita und Grundschule bzw. zwischen Grund- und weiterführenden Schulen. Grund- und weiterführende Schulen sollten bilinguale Unterrichtssequenzen anbieten. Diese könnten durch Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für ein Sachfach und hoher fremdsprachlicher Kompetenz (i.d.R. C1, Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen) oder Lehrer/innen mit einer Lehrbefähigung für ein Sachfach und eine entsprechende Fremdsprache (Vorbild: Sorbisch-Lehrer/innen) erfolgen. Zur Person Expertise: 2002-2012: Quartiersmanagerin, Leipzig 2012-2014: Mitarbeiterin sozialräumliches Bildungsmanagement, Lernen vor Ort Stadt Leipzig seit 2014: wissenschaftliche Referentin, TransMit - Transferinitiative Mitteldeutschland für kommunales Bildungsmanagement Kontakt: Peggy Diebler TransMit - Transferagentur Mitteldeutschland für Kommunales Bildungsmanagement Deutsches Jugendinstitut e.V. Witzgallstraße 2 | 04317 Leipzig Tel.: 0341-993923-15 | E-Mail: diebler@dji.de | www.dji.de/transmit
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20 4.3 Datenbasis Zur Eingrenzung d
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30 6 Ergebnisse der Umsetzungsstufe
32 6.1.3 Durchführung Am 20. April
34 Arbeitet Ihre Einrichtung mit ei
36 Die Zusammenarbeit mit der Partn
38 übernommen, zwei Einrichtungen
40 Abb. 23: Betreuung von Kindern m
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